10392/J XXV. GP

Eingelangt am 04.10.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Lärmmessungen KW Reißeck/Kreuzeck

 

Bereits im November des letzten Jahres wurde dem BMLFUW eine Anfrage betreffend „Lärmbelästigung durch das KW Reißeck/Kreuzeck“ übermittelt (26.11.2015, 7275/J).

 

Darin wurde erklärt, dass es durch den Pumpbetrieb der Kraftwerksgruppen Reißeck/Kreuzeck, dessen Vibrationen in den ortsansässigen Gemeinden (Reißeck, Mühldorf und Lurnfeld) deutlich zu spüren sind, auch zu erhöhten Lärmbelästigungen kommt. Auf die gesundheitlichen Folgeschäden von andauerndem Lärm wurde bereits hingewiesen und mittlerweile auch ein, von der Medizinischen Universität Wien bzw. vom Umwelt- und Arbeitsmediziner Dr. Hanns Moshammer erstelltes Gutachten, welches auf den Messergebnissen von DI Harald Grave beruht, seitens des Verbundes eingeholt.

 

Wie in einer Besprechung gemeinsam mit den Bürgermeistern der betroffenen Regionen, Verbundgeschäftsführer Dr. Heinz Gruber und der „Bürgerinitiative für ein lebenswertes UNTERES MÖLLTAL“ am 8.9.2016 dargelegt wurde, ist – replizierend auf dieses Gutachten – davon auszugehen, dass die ständigen Lärmbelästigungen zu einer tatsächlichen Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung führen. In diesem Gespräch wurde des Weiteren seitens des Verbundes zugesagt, Maßnahmen zu setzen, um gegen die Lärmbelästigung und somit auch gegen die zunehmende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung vorzugehen. In der Anfragebeantwortung (6968/AB) vom 25.01.2016 wurde auf die Frage, „Warum werden von den zuständigen Behörden die Wahrnehmung dieser Emissionsbelastungen und die damit möglicherweise gesundheitsschädigenden Auswirkungen für die Bürger ignoriert?“ entgegnet, dass seitens des BMLFUW „jedes diesbezügliche Anbringen wahrgenommen und umgehend beantwortet“ wird. Dass die Behörden die gesundheitsschädlichen Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung in Kauf nehmen, wurde seitens des BMLFUW damit begründet, dass es bis dato keine allgemeine Zuständigkeit für Emissionsmessungen gibt und der Landeshauptmann lediglich für die Einhaltung der bestehenden Auflagen zuständig sei.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.         Die VERBUND AG – und demnach auch ihre Tochtergesellschaft VERBUND HYDRO POWER GMBH – befindet sich im Mehrheitseigentum der Republik Österreich, warum werden seitens der zuständigen Ministerien bzw. Ihrerseits keine Maßnahmen gesetzt, um die leidende Bevölkerung zu unterstützen?

2.         Warum werden seitens der VERBUND-Mehrheitseigentümerin – der Republik Österreich – keine Maßnahmen gesetzt, um die zuständige Gewässeraufsichtsbehörde – respektive den Kärntner Landeshauptmann – in die Verantwortung zu nehmen?

3.         Ist Ihnen das erwähnte Gutachten bzw. sind ihnen die genannten Messergebnisse bekannt?

4.         Wenn ja, inwiefern?

5.         Wenn nein, warum nicht?

6.         Werden das Gutachten bzw. die Messergebnisse den betroffenen Gemeinden zur Verfügung gestellt?

7.         Wenn ja, wann?

8.         Wenn nein, warum nicht?

9.         Werden nun auf Basis der neuen Messergebnisse entsprechende Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Lärmbelastung und zur Vermeidung der Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung gesetzt?

10.      Wenn ja, welche und wann werden diese ergriffen werden?

11.      Wenn nein, warum nicht?

12.      Wurden Sie seitens des Verbundes darüber informiert, dass Gegenmaßnahmen zugesagt wurden?

13.      Wenn ja, was wurde Ihnen im Detail mitgeteilt?

14.      Wenn nein, warum nicht?

15.      Werden Sie die Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung weiterhin in Kauf nehmen, oder innerhalb Ihres ministeriellen Verantwortungsbereiches Maßnahmen setzen bzw. Aufklärungsarbeit leisten, um hier die betroffene Bevölkerung zu unterstützen?

16.      Wenn ja, inwiefern und bis wann?

17.      Wenn nein, warum nicht?

18.      Ist es Ihrer Meinung nach vertretbar, dass sich Behörden und Ministerien aufgrund des Fehlens „allgemeiner Zuständigkeiten“ aus der Verantwortung zu Lasten der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung nehmen können?

19.      Wenn ja, inwiefern?

20.      Wenn nein, welche Gegenmaßnahmen schlagen Sie vor?