10427/J XXV. GP

Eingelangt am 05.10.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Projekt Gemeinsam Sicher

 

Die Fraktion FCG KdEÖ stellt im Zentralausschuss der Polizei-Personalvertretung einen Antrag:

 

 Der Zentralausschuss möge beschließen, dass die vom BM.I unter GZ: BMI-LR 1000/0066-IIB/1.6/2016 vom 13.4.2016 verlautbarte Richtlinie für die Aufgaben, Organisation und Vollziehung des Probebetriebes GEMEINSAM SICHER in Mö-dling, Schärding, Graz-Stadt und Eisenstadt zurückgenommen und das gesamte Projekt umgehend gestoppt und beendet wird.

 

Begründung:

Es ist die Kernaufgabe und die wohl wichtigste Verpflichtung und Verantwortung des Leiters einer Polizeiinspektion, dass er im Interesse der Sicherheit zu seinen kommunalen Führungen, Interessensvertretungen und sonstigen maßgeblichen Institutionen ständigen Kontakt pflegt, die Anliegen der Bürger dabei ermittelt und umgekehrt der Bevölkerung die entsprechenden Informationen weitergibt, um einerseits einen geordneten Dienstbetrieb abwickeln zu können und andererseits natürlich auch das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken.

Exakt diese Aufgabe trifft auch den Bezirkspolizeikommandanten in seinem Bereich und für den Fall, dass ein Inspektionskommandant diese Verpflichtungen nicht wahrnimmt, hat der Bezirkspolizeikommandant dafür Sorge zu tragen, das der ihm untergeordnete Dienststellen-leiter seine Aufgaben in umfassendem Maß wahrnimmt. Bekanntlich ist es ja auch die Aufgabe eines Landespolizeidirektors, in Ausübung seiner Dienst- und Fachaufsicht dafür zu sorgen, dass die Bezirkspolizeikommanden ihre Aufgaben im Sinne der Einbindung der Gemeinden und Bürger wahrnehmen. Den LPDs ist bekanntlich die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit übergeordnet und auch diese ist durchaus berechtigt, Landespolizeidirektionen anzuleiten, wenn diese ihre Aufgaben nicht im entsprechenden Umfang wahrnehmen.

 

 Aufgrund dieses Umstandes, dass also das Anliegen des Projektes GEMEINSAM SICHER auf den Polizeiinspektionen bereits heute umfassend etabliert ist, bedarf es keines neuerlichen Projektes – sondern es ist einfach dafür zu sorgen, dass dort, wo die Dienststellenleitung und das zuständige BPK (SPK) säumig sind, die Führungskräfte zur Verantwortung gezogen werden und dieser Kernaufgabe der Polizei das nötige Gewicht verliehen wird, wie es ohnehin in vielen Bereich bereits geschieht.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    In welchen Bezirken wird das Projekt „Gemeinsam Sicher“ durchgeführt?

2.    Sind weitere Bezirke geplant?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Wie viele „Community Polizisten“ sind derzeit in Österreich im Einsatz?

5.    Welche Ausbildung bekommen die „Community Polizisten“?

6.    Welchen Aufgabenbereich haben die „Community Polizisten“?

7.    Wird dieser Aufgabenbereich bereits von einer Stelle der Polizei betreut?

8.    Wie viel Kostet dieses Projekt im Jahr 2016? (Bitte nach Kostenpositionen aufgliedern)?

9.    Wie hoch sind die Personalkosten für dieses Projekt?

10. Wie viele Personen werden für dieses Projekt vom BMI bezahlt?

11. Werden externe Firma für dieses Projekt beauftrag?

12. Wenn ja, welche?

13. Wie viel Kosten diese externen Firmen?

14. Für welchen Zweck werden diese Firmen beauftragt?

15. Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsgemeinderat?

16. Wie viele Sicherheitsgemeinderäte gibt es in Österreich?

17. Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbürger?

18. Wie viele Sicherheitsbürger gibt es in Österreich?

19. Wer entscheidet darüber wer ein Sicherheitsgemeinderat wird?

20. Wer entscheidet wer ein Sicherheitsbürger wird?