10433/J XXV. GP

Eingelangt am 05.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Vielzahl von EU-Staaten

 

 

Die Europäische Union zwingt die Hersteller seit August 2006 dazu, dafür zu sorgen, dass sämtliche Kleinstreparaturen mit Bordmitteln und anhand der Bedienungsanleitung durchzuführen sein können. Die Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48 verpflichtet Hersteller, die Scheinwerfertechnik ihrer Neuentwicklungen so zu konstruieren, dass die Lampen ohne Spezialwerkzeug korrekt auswechselbar sind. Dies ist zwar ein Fortschritt, dennoch ist ein Wechsel der Lampen bei vielen Fahrzeugen, welche vor dem Jahr 2006 gefertigt wurden, nicht möglich. Bei früher gebauten Fahrzeugen ist auch ein teurer Werkstattbesuch notwendig. Dieser Aufwand ist nötig, weil erst umliegende Bauteile bis hin zur kompletten Frontschürze entfernt werden müssen. Um an die Beleuchtung zu gelangen, ist beispielsweise beim Modell Fiat Stilo vorab Verkleidung und Batterie, beim Modell Ford Fiesta Kühlergrill und Scheinwerfer und beim Modell Smart City Coupé und Cabrio gar die komplette Frontverkleidung zu demontieren. Auch das in Österreich nach wie vor populäre Modell VW Golf IV muss für einen Lampentausch in die Werkstatt.

 

In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wird zur Mitnahme eines Ersatzlampensets geraten. Dies stellt eine massive Benachteiligung für eine Vielzahl von österreichischen Fahrzeuglenkern dar, da sie ein Ersatzlampenset kaufen und mitführen müssen, obwohl ein selbstständiger Wechsel der Leuchtmittel kaum bis gar nicht möglich ist. Sollten die betroffenen Fahrzeuglenker kein Ersatzlampenset mitführen, müssen diese mit hohen Strafen rechnen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

 

Anfrage

 

1.     Ist man in Ihrem Ressort über dieses Problem informiert?

2.     Wenn ja, seit wann?


3.     Wenn ja, in welcher Form wurden Sie über dieses Problem informiert?

4.     Ist man seitens Ihres Ministeriums an EU-Länder herangetreten, um eine Lösung dieses Problems herbeiführen zu können?

5.     Wenn ja, mit welchen Ländern konnte man eine Einigung zur Lösung dieses Problems erzielen?

6.     Wenn ja, auf welchem Stand stehen die aktuellen Verhandlungen?

7.     Wenn ja, wie stellt sich diese im konkreten dar?

8.     Wenn nein, warum nicht?

9.     Sind Ihrem Ministerium Fälle bekannt, wonach österreichische Fahrzeuglenker gestraft wurden, da diese kein Ersatzlampenset mitgeführt haben?

10.  Wenn ja, in welchen Ländern ist dies der Fall (Bitte um Auflistung der letzten fünf Jahre)?

11.  Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies der Fall (Bitte um Auflistung der letzten fünf Jahre)?

12.  Wenn ja, wie hoch ist die Summe der eingeforderten Strafbeträge (Bitte um Auflistung der letzten fünf Jahre)?

13.  Wenn ja, wurde hierbei seitens Ihres Ministeriums interveniert, um eine Lösung im Sinne der österreichischen Fahrzeuglenker erzielen zu können?

14.  Wenn nein bei 13, warum nicht?

15.  Wie lautet Ihre Stellungnahme zum Problem, dass Österreichische Autofahrer in den oben angeführten Ländern gestraft werden, obwohl ein selbständiger Wechsel gar nicht möglich ist?

16.  Ist es seitens Ihres Ressorts angedacht, eine EU-einheitliche Lösung herbeizuführen, welche es den österreichischen Autofahrern erlaubt, auch ohne Ersatzlampenset ausreisen zu können?

17.  Wenn ja, wie lauten die konkreten Forderungen?

18.  Wenn nein, warum nicht?