10436/J XXV. GP

Eingelangt am 05.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausschreibung der Briefwahlkuverts zur Bundespräsidentschaftswahl 2016 und der Bezirksvertretungswahl Leopoldstadt

 

Die Fehlerhaftigkeit der Briefwahlkuverts zur Bezirksvertretungswahl Leopoldstadt 2016 zieht nun eine Diskussion über die Wiederholung der Wiederholung der Wahl nach sich. Auch im Zuge der Bundespräsidentschaftswahl 2016 kam es zu Defekten der Wahlkartenkuverts. Gemeinsam mit anderen Begleitumständen bzw den vom VfGH genannten Wahlaufhebungsgründen führte diese Fehlerhaftigkeit nicht nur einen immensen Imageschaden der Republik Österreich und Frustration in der Bevölkerung, sondern auch zu Mehrkosten für die öffentliche Hand. Die Fehlerhaftigkeit der Briefwahlkuverts lässt fraglich erscheinen, ob das mit ihrer Herstellung beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und -entscheidung bzw. Auftragserteilung geeignet war, diesen Auftrag auszuführen. Die Auftragsvergabe ist daher und vor dem Hintergrund der enormen demokratiepolitischen Brisanz der Causa näher zu hinterfragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wurde der Auftrag zur Herstellung und Lieferung der Briefwahlkuverts, welche für die BundespräsidentInnenwahl 2016 und die Bezirksvertretungswahlen 2016 in Wien-Leopoldstadt verwendet wurden, öffentlich ausgeschrieben?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn der Auftrag ausgeschrieben wurde, erfolgte die Ausschreibung europaweit und wenn nein, warum nicht?

4.    Ist die Ausschreibungsunterlage zu Briefwahlkuverts, in weiterer Folge nur "Kuverts", welche für die BundespräsidentInnenwahl 2016 und die Bezirksvertretungswahlen 2016  in Wien-Leopoldstadt verwendet wurden, öffentlich zugänglich?


5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie wurde der Auftrag konkret ausgeschrieben? Es wird um Übermittlung der damaligen Ausschreibung bzw des Textwortlauts ersucht.

7.    Wie lautete die Zuschlagserteilung? Es wird um Übermittlung der Erteilung bzw des Textwortlauts ersucht, soweit dieser nicht die Wahrung von Datenschutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oä entgegensteht.

8.    Wie lautete die Zuschlagsentscheidung? Es wird um Übermittlung der Entscheidung bzw des Textwortlauts ersucht, soweit dieser nicht die Wahrung von Datenschutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oä entgegensteht.

Falls der Auftrag ausgeschrieben wurde, die Übermittlung der Ausschreibung, der Zuschlagsentscheidung und der Zuschlagserteilung nicht möglich ist bzw. sofern die Ausschreibungsunterlage übermittelt wird und das Erfragte nicht aus der Ausschreibung hervorgeht, wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

9.    Welche Verfahrensart nach welchen Bestimmungen des BVerG wurde für die Vergabe des Auftrags zur Produktion und Lieferung der Kuverts, welche für die BundespräsidentInnenwahl 2016 verwendet wurden, mit welcher Begründung gewählt?

10. Wie hoch war der gesamte Auftragswert?

11. Wann erfolgte die Bekanntmachung?

12. Wann erfolgte die Ausschreibung?

13. Wie lautete die Leistungsbeschreibung?

14. Falls eine konstruktive Leistungsbeschreibung gewählt wurde, warum wurde diese Art der Leistungsbeschreibung gewählt?

15. Falls eine funktionale Leistungsbeschreibung gewählt wurde, warum wurde diese Art der Leistungsbeschreibung gewählt?

16. Wie lauten die Bestimmungen über den Leistungsvertrag in der Ausschreibung?

17. Welche Eignungskriterien wurden in der Ausschreibung formuliert?

18. Wurden in der Ausschreibung Alternativ-, Abänderungs- oder Variantenangebote zugelassen?

19. Wenn ja, wurden solche Angebote von Bietern eingebracht?

20. Wenn ja, wie viele solcher Angebote wurden von Bietern eingebracht?

21. Wenn ja, wie viele solcher Angebote wurden zugelassen?

22. Wenn ja, erhielt ein Bieter infolge eines zugelassenen Alternativ-, Abänderungs- oder Variantenangebots den Zuschlag?

23. Welche Festlegungen wurden in der Ausschreibung im Bezug auf das Heranziehen von Subunternehmern getroffen?

24. Was waren Angebots-, Teilnahme und Zuschlagsfrist?

25. Welches Zuschlagsprinzip wurde gewählt und warum?

26. Falls das Bestbieterprinzip gewählt wurde, welche Zuschlagskriterien wurden in der Ausschreibung formuliert?

27. Wurde die Hinterlegung eines Vadiums gefordert und wenn ja, in welcher Höhe?


28. Wie lange dauerte das Vergabeverfahren von Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung?

29. Wie viele Angebote wurden im Zuge des Vergabeverfahrens gelegt?

30. Wie viele verschiedene Bieter nahmen insgesamt am Vergabeverfahren teil?

31. Gab es Angebotsmängel und wenn ja, wie viele Angebote wiesen wie viele Mängel auf?

32. Wenn ja, wie viele Angebotsmängel waren als behebbar, wie viele als unbehebbar zu qualifizieren?

33. Wenn ja, welche Angebotsmängel welcher Angebote waren aus welchen Gründen als behebbar bzw als unbehebbar zu qualifizieren?

34. Wurden im Zuge des Verfahrens Rechtsmittel erhoben?

35. Wenn ja, wie viele?

36. Wenn ja, welche?

37. Wenn ja, von wie vielen Parteien?

38. Wenn ja, aus welchen Gründen?

39. Wenn ja, welche Folgen hatte die Erhebung der Rechtsmittel für die Zuschlagserteilung?

40. Wurden Nachprüfungsanträge gestellt?

41. Wurden Feststellungsanträge gestellt?

42. Erfolgte im Zuge der Vergabe ein Nachprüfungsverfahren?

43. Wenn ja, was war der Grund für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens und zu welchem Ergebnis führte es?

44. Erfolge nach Zuschlagerteilung ein Feststellungsverfahren?

45. Wenn ja, was war der Grund für die Einleitung des Feststellungsverfahrens und zu welchem Ergebnis führte es?

46. Wurde vom ein Antrag auf Absehen von der Nichtigkeit oder der Aufhebung des Verfahrens an das BVA gestellt?

47. Wenn ja, mit welcher Begründung?

48. Wenn ja, mit welchem Wortlaut?

49. Wenn ja, wurde dem Antrag stattgegeben?

50. Wenn ja, inwieweit wurde dem Antrag stattgegeben?