10454/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen 2014

 

In den Medien wurden Zahlen des Verfassungsschutzberichtes 2015 veröffentlicht. Die darin auf das ganze Bundesgebiet bezogenen Statistiken zeigen im Vergleich von 2015 mit 2014 eine Steigerung an Anzeigen von rechtsextremen Tatbeständen und einen Rückgang von linksextremen Tatbeständen, sowie Schätzungen von aus Österreich ausgereisten Dschihadisten und verdächtigen Rückkehrern. Am 18. April 2016 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“, dass im Jahr 2015 1.691 Anzeigen wegen rechtsextremistischer oder ähnlicher Delikte“ eingebracht wurden. 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele rechts-, links- oder islamistisch-extremistische Anzeigen sind im Jahr 2014, aufgeschlüsselt nach jeweiligem Delikt, den einzelnen Bundesländern sowie den einzelnen Bezirken, erhoben worden?

2.            Wie viele davon waren Anzeigen gegen Unbekannt, aufgeschlüsselt wie Frage 1?

3.            Wie viele davon wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen nicht weiter verfolgt, aufgeschlüsselt wie Frage 1?

4.            Wie viele davon wurden oder werden gerichtlich verhandelt, aufgeschlüsselt wie Frage 1?

5.            Wie viele davon endeten mit einer rechtskräftigen Verurteilung, aufgeschlüsselt wie Frage 1?

6.            Wie viele Personen sind wegen rechts-, links- oder islamistisch-extremistischen Vorwürfen im Jahr 2014, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Delikt, den einzelnen Bundesländern und einzelnen Bezirken angezeigt worden?

7.            Gegen wie viele Personen wurde im Jahr 2014 ermittelt, aufgeschlüsselt nach rechts-, links- oder islamistisch-extremistischen Tatverdacht, nach jeweiligen Delikt, den einzelnen Bundesländern und Bezirken?

8.            Wurden aufgrund eines Verdachts noch vor einer konkreten Tatbegehung im Jahr 2014 Ermittlungen geführt, aufgeschlüsselt nach rechts-, links- oder islamistisch-extremistischen Motivverdachts, nach jeweiligem zu befürchtenden Delikt, den einzelnen Bundesländern und einzelnen Bezirken?

9.            Gegen wieviel Personen wurde aufgrund eines Verdachts noch vor einer konkreten Tatbegehung im Jahr 2014 ermittelt, aufgeschlüsselt wie Frage 8?

10.         Gegen wie viele Personen wurden die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen eingestellt, aufgeschlüsselt wie Frage 8?

11.         Gegen wie viele Personen wurden oder werden gerichtliche Verfahren geführt, aufgeschlüsselt wie Frage 8?

12.         Wie viele dieser Verfahren endeten mit einer rechtskräftigen Verurteilung, aufgeschlüsselt wie Frage 8?

13.         Bei wie vielen der verurteilten Personen, die zuvor nicht wegen einer extremistischen Motivlage angezeigt wurden, konnte ein rechts-, links- oder islamistisch-extremer Beweggrund für die Tathandlung festgestellt werden?

14.         Wie und durch wen findet die Beurteilung bzw. Zuordnung von Straftaten in die jeweiligen abgegrenzten Motiveinordnung, sprich in rechts-, links-, islamistisch oder anders extremistisch statt?

15.         Nach welchen Kriterien werden Schmierereien und Graffitis als „rechts“ oder „links“ klassifiziert und schließlich angezeigt?

16.         Werden Schmierereien, wie „Hakenkreuze“, „Hitlerbärtchen“, das Wort „NAZI“ oder dergleichen als rechtsextrem und „Anarchiezeichen“ und dergleichen als linksextrem in die Anzeigenstatistik aufgenommen?

17.         Wird bei dieser Beurteilung auf den Ort oder den Gegenstand Rücksicht genommen?

18.         Werden Schmierereien auf FPÖ Plakaten und Hauswänden, wie zum Beispiel bei Studentenverbindungen, ebenfalls als rechtsextrem in die Anzeigenstatistik aufgenommen?

19.         Wenn ja, wie viele solcher Anzeigen schlugen sich jeweils im Jahr 2014 in der Statistik nieder, aufgeschlüsselt nach Verbotsgesetz und nach StGB oder anderen Straftatbeständen?

20.         Wird von vornherein in alle Richtungen ermittelt?

21.         Sind in der genannten Zahl Mehrfachanzeigen gleicher Sachverhalte oder gleicher Täterschaft enthalten?

22.         Gegen wie viele Personen richten sich die Anzeigen?

23.         Wie viele der angezeigten Personen wurden verurteilt?

24.         Wie viele der verurteilten Personen waren Mehrfachtäter?

25.         Wie viele der verurteilten Personen waren im Tatzeitpunkt Jugendliche oder junge Erwachsene (§ 1 JGG)?

26.         Wie viele der verurteilten Personen waren im Tatzeitpunkt österreichische Staatsbürger?

27.         Wie viele der verurteilten Personen waren im Tatzeitpunkt EU-Bürger (ausgenommen österreichische Staatsbürger)?

28.         Wie viele der verurteilten Personen waren im Tatzeitpunkt Drittstaatsangehörige?

29.         Wie viele der verurteilten Personen waren im Tatzeitpunkt staatenlos?

30.         Wie viele der verurteilten Personen hatten jemals eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft?

31.         Bei wie vielen der verurteilten Personen konnte im Prozess die von den Sicherheitsbehörden ausgewiesene Motivlage „rechtsextrem“, „linksextrem“ oder „islamistisch“ nicht bestätigt werden?