10457/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend die italienische Verfassungsreform und die Mitwirkung seitens Österreichs in seiner Funktion als Schutzmacht zur Wahrung der Interessen und des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol

 

Mit Inkrafttreten des Autonomie-Statuts 1972, welches auf der rechtlichen Grundlage des Pariser Vertrages (Gruber-De-Gasperi-Abkommen) fußt, sollten auch die nach dem Operationskalender erworbenen Rechte für die Zukunft sichergestellt werden.

 

Nun gilt es, die weiteren politischen Entwicklungen in Italien im Auge zu behalten und alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass im Zuge der anstehenden Verfassungsreform in Italien diese Rechte der deutschsprachigen und ladinischen Minderheit in Südtirol in keiner Weise beeinträchtigt werden. Italien und die Südtiroler Landesregierung verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf eine sogenannte Schutzklausel, die dies gewährleisten soll. Allerdings haben sich bereits namhafte Verfassungsrechtsexperten zu Wort gemeldet, die an der Sicherstellung der Autonomie massive Zweifel hegen.

 

So haben Univ.-Prof. Marcello Cecchetti (Universität Rom), Univ.-Prof. Roberto Toniatti (Universität Trient) und Univ.-Prof. Stefania Baroncelli Bedenken bezüglich der bevorstehenden Verfassungsreform Italiens und die daraus resultierenden Folgen für die Südtirol-Autonomie geäußert.

 

Die Freiheitliche Fraktion im Nationalrat hat größtes Interesse, dass die österreichische Bundesregierung die Schutzfunktion gegenüber Südtirol wahrnimmt, um jeglichen Schaden bzw. Nachteil für die in Südtirol lebende deutsche und ladinische Minderheit fernzuhalten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Gab es seitens des Bundeskanzleramts oder einzelner Mitglieder der Bundesregierung Gespräche bzw. einen Brief- oder Notenwechsel mit Ministerpräsident Matteo Renzi bezüglich der geplanten Verfassungsreform?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Gab es seitens des Bundeskanzleramts oder einzelner Mitglieder der Bundesregierung Gespräche bzw. einen Brief- oder Notenwechsel mit dem italienischen Außenminister Paolo Gentiloni bezüglich der geplanten Verfassungsreform?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Gab es seitens des Bundeskanzleramts oder einzelner Mitglieder der Bundesregierung Gespräche bzw. einen Brief- oder Notenwechsel mit dem Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher bezüglich der geplanten Verfassungsreform?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Gab es seitens des Bundeskanzleramts oder einzelner Mitglieder der Bundesregierung Gespräche bzw. einen Brief- oder Notenwechsel mit anderen Entscheidungsträgern der Südtiroler Landesregierung oder der italienischen Regierung bezüglich der geplanten Verfassungsreform?
    1. Wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis?
  5. Sollte es seitens des Bundeskanzleramts oder einzelner Mitglieder der Bundesregierung keine Gespräche bzw. Brief- oder Notenwechsel mit Entscheidungsträgern aus dem genannten Personenkreis gegeben haben, warum nicht?
  6. Gibt es seitens Italiens Zugeständnisse zugunsten der Sicherheit der Autonomie?
    1. Wenn ja, welcher Art sind diese Zugeständnisse?
  7. Gibt es verbindliche Aussagen, welcher Art auch immer, die auch rechtlich und völkerrechtlich verbindlich verankert werden können?
    1. Wenn ja, wodurch ist dies abzuleiten?
  8. Werden Sie sich dafür einsetzen bzw. die erforderlich Initiativen setzen, dass seitens Österreichs alle möglichen Mittel ausgeschöpft werden, die deutsche und ladinische Minderheit in Südtirol vor Schaden bzw. Nachteilen durch die geplante Verfassungsreform zu bewahren, gegebenenfalls in welcher bisher noch nicht artikulierten Form?