10461/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Innovationsmillion für Leuchtturmprojekte im Tourismus

 

Im Juli 2016 sind nach einem mehrstufigen Auswahlprozess sechs Leuchtturmprojekte für die Innovationsmillion des Bundes im Bereich Tourismus für das Jahr 2016 ausgewählt worden.

 

Auf dem Fachportal Wellbusiness wurde anlässlich der Ausschreibung wie folgt berichtet:

 „Eingereicht werden können innovative Vorhaben, welche die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter Angebote durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft oder durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette im ländlichen Raum zum Inhalt haben.

 

Für die aktuelle Runde des Wettbewerbs steht insgesamt wieder eine Million Euro zur Verfügung. Eine Fachjury bewertet die eingereichten Projekte und trifft die Auswahl der Siegerprojekte, deren Umsetzung mit Tourismusförderungsmitteln des BMWFW und Mitteln des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 unterstützt wird.“ 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

1.    Mit welchen Beträgen wurden bzw. werden die sechs Projekte jeweils gefördert?

2.    Auf wie viele Jahre ist das Projekt „Leuchtturmprojekte“ angelegt?

3.    Wie teilt sich die Innovationsmillion jeweils auf Mittel der Tourismusförderung und Mittel des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 auf?

4.    Nach welchen Kriterien werden die Siegerprojekte ausgewählt?

5.    Wer sind die Mitglieder der Fachjury, die den Auswahlprozess durchführt?

6.    Werden die prämierten „Leuchtturmprojekte“ längerfristig einer Evaluierung unterzogen, um zu sehen, ob bzw. welche Projekte sich bewährt haben?