10465/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend zulässige und unzulässige Elternbeiträge

BEGRÜNDUNG

 

Laut einer im September 2016 veröffentlichten Studie der Arbeiterkammer[1] haben Eltern jährlich 873 € schulbezogene Ausgaben pro Schulkind. Darin enthalten sind Kosten für Schreibmaterial und persönliche Sportbekleidung, die Kosten für mehrtägige Schulveranstaltungen, Ausflüge und Projekte, aber auch für Geld für die Klassenkasse, Kopier- und Werkbeiträge oder Qualitätssicherungsbeiträge für kleine Renovierungsarbeiten am Schulgebäude.

Den Anfragesteller erreichten Hinweise, wonach in vielen Schulen Eltern für die Spinde, in denen die SchülerInnen ihre Garderobe ablegen, Miete zahlen müssen. Die Vorgangsweise hat sich als nicht zulässig herausgestellt, da die Schulen die nötige Infrastruktur für die Ablage von Schuhen und Jacken bereitstellen müssen.[2]

Auch der Präsident des Wiener Stadtschulrates Jürgen Czernohorszky stellte anlässlich der Präsentation der AK-Studie fest: „Österreichs öffentliches Schulwesen muss auch vollständig öffentlich finanziert werden. Jede Form versteckten Schulgeldes wirkt sozial selektiv, raubt Kindern Bildungschancen und ist deshalb abzulehnen.“[3] 

Um dem Wildwuchs an Elternbeiträgen und den hohen Schulveranstaltungskosten entgegenzuwirken, wird von der Arbeiterkammer ein Schulkosten-Monitoring vorgeschlagen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist es zulässig, dass Eltern für die Bereitstellung von Unterrichtsmaterial (Kopien von Arbeitsblättern, Material für den Werkunterricht u. ä.) Beiträge leisten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um die gängige Praxis an Schulen, solche Beiträge einzuheben, zu unterbinden?

2)    Ist es zulässig, dass Eltern für die Bereitstellung von Infrastruktur für den Unterricht (PCs in den Klassen, Turngeräte, Schulmobiliar u. ä.) Beiträge leisten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um die gängige Praxis an Schulen, solche Beiträge (z.B. Spindmiete) einzuheben, zu unterbinden?

3)    Ist es zulässig, dass Eltern für Renovierungs- und Ausbesserungsarbeiten an Schulgebäuden (z.B. Ausmalen von Klassenzimmern, Sanierung von WC-Anlagen u. ä.) Beiträge leisten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um die gängige Praxis an Schulen, solche Beiträge einzuheben, zu unterbinden?

4)    Gibt es Richtlinien, wie hoch die Ausgaben pro SchülerIn für mehrtägige Schulveranstaltungen (z.B. Schulskikurs, Sprachreise, Sportwoche o. ä.) sein dürfen? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, planen Sie entsprechende Richtlinien oder Empfehlungen an die Schulen?

5)    Ist es zulässig, dass Schulen Qualitätssicherungsbeiträge von den Eltern einheben, ohne konkrete Angaben über die Verwendung der Mittel zu machen?

6)    Können Eltern eine Abrechnung über die Verwendung der eingehobenen Beiträge verlangen? Wenn ja, werden zu viel eingehobene Beiträge rückerstattet?

7)    Werden Sie das von der Arbeiterkammer geforderte Schulkosten-Monitoring einführen? Wenn ja, in welchem Zeitraum?  Wenn nein, warum nicht?

 

 

 



[1] https://noe.arbeiterkammer.at/service/presse/AK-Niederoesterreich_Schulkostenstudie__Eltern_geben_783_.html

[2] Anfrage und Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_10057/index.shtml 

[3] Aussendung des SSR: https://www.wien.gv.at/rk/msg/2016/09/07011.html