10469/J XXV. GP

Eingelangt am 10.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Nationaler Aktionsplan "Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt"

Im Juni 2010 wurde der Nationale Aktionsplan (NAP) "Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt" präsentiert. 55 Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit der Regierung mit Sozialpartnern, Interessenvertretungen, NGOs und Expert_innen entwickelt. Hintergrund war die unbefriedigende Situation von Frauen am Arbeitsmarkt, weshalb auch ein entsprechender Nationaler Aktionsplan schon im Regierungsübereinkommen von 2008 vereinbart wurde.

"Mit diesem Plan liegen uns nun 55 konkrete Empfehlungen vor. Jetzt geht es an die Umsetzung", so die (damalige) Frauenministerin. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte es für uns noch klarer sein, dass die Wirtschaft weiblicher werden muss. Wir müssen den Prozess beschleunigen und das vorhandene Potenzial am Arbeitsmarkt besser nutzen." Zwar hätten noch nicht alle Maßnahmen, die im NAP empfohlen werden, schon die volle Zustimmung der Regierung und Sozialpartner. "Aber wir werden mit viel Beharrlichkeit daran arbeiten, um Schritt für Schritt Gleichstellung Wirklichkeit werden zu lassen", sagte Heinisch-Hosek. Sie werde beim Regierungspartner in den offenen Fragen weiterhin Überzeugungsarbeit leisten (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100630_OTS0214/gabriele-heinisch-hosek-die-wirtschaft-muss-weiblicher-werden).

Seitdem hat sich zwar in einigen Bereichen etwas geändert, doch manche Maßnahmen lassen noch immer auf sich warten. Vor allem hat sich aber eines gezeigt: die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt hat sich mit der Umsetzung das Nationalen Aktionsplans kaum verbessert. Noch immer ist die "Gender Pay Gap" in Österreich die zweithöchste innerhalb der gesamten Europäischen Union. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: längere Erwerbsunterbrechungen von Frauen, besonders hohe Teilzeitquoten bei Frauen und damit verbunden eine geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen.

Einerseits stellt sich damit die Frage, ob diese Situation einer laschen Umsetzung oder dem Fokus auf falsche und unzureichende Maßnahmen geschuldet ist. Es scheint damit aber auch klar zu sein, dass die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung sich auf dem Holzweg befindet, gefangen zwischen sozialistischen Interventionen im privatwirtschaftlichen Bereich und konservativer Rollenzuschreibungen in der christlich-sozialen Familienpolitik, welche Frauen die Entfaltungsspielräume raubt.

Eigentlich war der Nationale Aktionsplan als Strategie- und Maßnahmenbündel bis 2013 vorgesehen. Dass ein Großteil der Pläne langfristig zu betrachten ist, liegt auf der Hand. Andererseits ist auch völlig klar, dass bestimmte punktuelle Maßnahmen und gesetzliche Bestimmungen problemlos kurzfristig umsetzbar sind. Dies geschah jedenfalls nicht in allen Punkten, weshalb im Regierungsprogramm von 2013 auch unter der  Fortführung des Nationalen Aktionsplans einige punktuelle Maßnahmen subsumiert wurden, deren tatsächlicher Nutzen, wenn dieser auch nicht grundsätzlich bestritten werden soll, in der tatsächlichen Wirkung auf die reale Einkommenssituation von Frauen, jedenfalls hinterfragt werden muss.

Die wesentlichen Gründe für die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern und die im europäischen Vergleich besonders hohen Einkommensunterschiede ergeben sich aus, wie bereits beschrieben, langen Erwerbsunterbrechungen, einer besonders starken Belastung durch die Übernahme von Betreuungstätigkeiten und langen Phasen der Teilzeitarbeit bei Frauen, wie es auch immer wieder festgestellt wird. Auch wenn es - möglicherweise auch aufgrund des Nationalen Aktionsplanes - zumindest in bestimmten dieser Bereiche zu Verbesserungen gekommen ist, kann noch immer nicht von angemessenen Rahmenbedingungen ausgegangen werden, die Frauen eine gleichberechtigte Partizipation am Arbeitsmarkt ermöglichen. Unzureichende Reformbestrebungen stehen dem im Weg und die Frage nach einem neu aufgeladenen Nationalen Aktionsplan mit entsprechend progressiven und wirkungsvollen Maßnahmen muss gestellt werden.

Das Familienministerium nicht eine der wichtigsten Rollen ein, wenn es um die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt geht. Die größten Nachteile für Frauen am Arbeitsmarkt ergeben sich durch gesetzliche Rahmenbedingungen die in die Zuständigkeit des Familienministeriums fallen, insbesondere ist hier das Kinderbetreuungsgeld und die Sicherstellung von qualitativ hochwertiger und auch quantitativ ausreichender Kinderbetreuungsangebote, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es aber auch hier eine Aufgabe des Familienministeriums Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur zu einer Frage, der sich ausschließlich Frauen stellen müssen, verkommen lassen, sondern entsprechend auch Männer in diese Entscheidung einzubinden. In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass das Familienministerium im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt" einen wesentlichen Hauptakteur - auch mit entsprechenden Zuständigkeiten - darstellt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wurde die Maßnahme "Prüfung von sämtlichen Familienleistungen und Steuerleistungen auf ihre Wirkung auf Gleichstellung sowie die Möglichkeiten der Verlagerung auf Sachleistungen" bereits umgesetzt?

2.    Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Prüfung?

3.    Wenn ja, welche konkreten Konsequenzen werden aus dieser Prüfung gezogen?

4.    Wenn ja, wurden die Ergebnisse dieser Prüfung auch im Rahmen der Steuerreform 2015 berücksichtigt?

a.    Wenn ja, worin kam diese Berücksichtigung zum Ausdruck?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

5.    Wenn ja, wurde ihm Rahmen dieser Prüfung auch die teils konterkarierenden Wirkung der verschiedenen steuerlichen Familienleistungen - insbesondere des Alleinverdienerabsetzbetrages - betrachtet?

a.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung im Hinblick auf die Wirkung der verschiedenen steuerlichen Familienleistungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt?

b.    Wenn ja, weshalb ist es in diesem Bereich noch zu keinen gesetzlichen Veränderungen gekommen?

c.    Wenn ja, wann ist mit einer gleichstellungsfördernden Umgestaltung der steuerlichen Familienleistungen zu rechnen?

d.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Wenn ja, welche Möglichkeiten zur Leistung von Sachleistungen wurden im Rahmen der Prüfung betrachtet?

7.    Ist es in diesem Zusammenhang in ihrem Wirkungsbereich bereits zu einer stärkeren Fokussierung auf Sachleistungen gekommen?

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen?

b.    Wenn ja, in welchem Umfang fand ein solche Wechsel von Geld- zu Sachleistungen statt?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Wurde die Maßnahme "Anreize für Männer schaffen, die Zeit für Familie und Kinderbetreuungspflichten zu erhöhen" durch die Novelle des Kinderbetreuungsgeldes im Frühjahr 2016 umgesetzt?

9.    Wenn ja, wird durch diese Reform das quantitative Ziel "Anteil der Männer in Elternkarenz auf 20% erhöhen" erreicht werden?

a.    Wenn ja, bis wann rechnen sie mit dem Erreichen dieses Zieles?

10. Wenn ja, wird diese Maßnahme mit der angeführten "akkordierten Kampagne pro Väterkarenz (Männer sollen aktiv angesprochen werden)" begleitet?

a.    Wenn ja, wie hoch sind die veranschlagten Kosten für diese Kampagne?

b.    Wenn ja, wie verteilen sich die Kosten dieser Kampagne auf verschiedene Werbeformate? (Social Media, Inserate, ...)

c.    Wenn nein, wurde bereits im Vorfeld eine solche akkordierte Kampagne gestartet?

                                  i.    Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dieser Kampagne?

                                ii.    Wenn ja, wie verteilten sich die Kosten für die Kampagne auf verschiedene Werbeformate? (Social Media, Inserate, ...)

                               iii.    Wenn ja, wie viele Menschen konnten durch diese Kampagne erreicht werden?

                               iv.    Wenn nein, ist davon auszugehen dass eine solche Kampagne nicht stattfinden wird?

11. Wenn ja, soll der Partnerschaftsbonus diesen Anreiz für Männer schaffen, die Zeit für Familie und Kinderbetreuung zu erhöhen?

a.    Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen wurden gesetzt?

12. Wenn ja, wurden auch weitere Faktoren als das Kinderbetreuungsgeld selbst als Faktoren identifiziert, die Anreize für Männer schaffen, die Zeit für Familie und Kinderbetreuung zu erhöhen?

a.    Wenn ja, welche Faktoren sind dies?

b.    Wenn ja, bis wann ist mit entsprechenden Maßnahmen in diesem Bereich zu rechnen?

c.    Wenn nein, weshalb wurden keine weiteren Faktoren identifziert?

13. Wenn ja, ist nicht auch die Karenzregelungen im Mutterschutzgesetz und im Väterkarenzgesetz mit entscheidend dafür, dass Anreize für Männer geschaffen werden, die Zeit für Familie und Kinderbetreuungspflichten zu erhöhen?

a.    Wenn ja, welche Änderungen wären hier nötig, um das Ziel einer höheren Väterbeteiligung zu erreichen?

b.    Wenn ja, gibt es hierzu bereits Gespräche mit dem zuständigen Sozialministerium?

c.    Wenn ja, bis wann ist mit entsprechenden Änderungen der Karenzregelungen zu rechnen?

d.    Wenn nein, weshalb werden Karenzregelungen nicht als (mit) entscheidend angesehen, ob sich Väter stärker an der Kinderbetreuung beteiligen?

14. Wurde die Maßnahme "Anreizsystem des Bundes zum flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen fortsetzen und ausbauen" wie geplant 2013 umgesetzt?

15. Wenn ja, in welchem Umfang wurden die quantitativen Ziele erreicht?

16. Wenn ja, werden weitere Anstrengungen unternommen, um die quantitativen Ziele zu übertreffen?

17. Wenn nein, wie sieht der gegenwärtige Umsetzungsstand aus?

18. Wenn nein, bis wann ist mit einer endgültigen Umsetzung zu rechnen?

19. Wurde die Maßnahme "Durchführung eines Aktionsprogramms um qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu gewährleisten" bereits umgesetzt?

20. Wenn ja, wurde damit auch das qualitative Ziel eines österreichweiten einheitlichen Standards bezüglich Betreuungsschlüssel, Ausstattung, Öffnungszeiten und Ausbildung erreicht?

a.    Wenn nein, wie sehen der derzeitige Stand, um dieses Ziel zu erreichen?

21. Wenn ja, wurde in diesem Zusammenhang ein Zertifizierungsprogramm für Kinderbetreuungs- und -Bildungseinrichtungen umgesetzt?

a.    Wenn nein, wie sehen hierzu Pläne von Seiten des Familienministerium aus, ein solches Programm umzusetzen?

22. Wurde die Maßnahme "stundenweise, flexible professionelle Kinderbetreuung mit besonderem Schwerpunkt auf Kleinstkindern in einer dauerhaften Betreuungsstruktur speziell im ländlichen Raum" umgesetzt?

23. Wenn ja, wann wurde diese Maßnahme umgesetzt?

24. Wenn ja, wie viele Pilotprojekte wurden in diesem Zusammenhang bereits gestartet?

25. Wenn ja, wo wurden Pilotprojekte umgesetzt?

26. Wenn ja, wie viele Kinder konnten von solchen Pilotprojekten profitieren?

27. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten bzw. Förderungen für solche Pilotprojekte?

28. Wenn ja, konnten aus verschiedenen Pilotprojekten auch dauerhafte, institutionalisierte Einrichtungen bzw. Strukturen geschaffen werden?

a.    Wenn ja, wie viele Kinder können von solchen dauerhaften Betreuungsstrukturen bereits profitieren? (in Bezug auf die räumliche Nähe)

b.    Wenn ja, wie hoch sind die Förderungen, die in solche dauerhafte Betreuungsstrukturen investiert werden?

c.    Wenn ja, wo konnten solche dauerhaften und institutionalisierte Einrichtungen bzw. Betreuungsstrukturen geschaffen werden?

29. Wenn nein, wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand dieser Maßnahme aus?

30. Wurde die Maßnahme "flächendeckendes Angebot zur professionellen Betreuung kranker Kinder speziell im ländlichen Raum" bereits umgesetzt?

31. Wenn ja, wann wurde die Maßnahme umgesetzt?

32. Wenn ja, wie viele Pilotprojekte für regionale Angebote in hoher Qualität mit institutioneller Verankerung wurden in diesem Zusammenhang bereits gestartet?

33. Wenn ja, wo wurden Pilotprojekte umgesetzt?

34. Wenn ja, wie viele Kinder konnten von solchen Pilotprojekten profitieren?

35. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten bzw. Förderungen für solche Pilotprojekte?

36. Wenn ja, konnten aus verschiedenen Pilotprojekten auch dauerhafte Angebote geschaffen werden?

a.    Wenn ja, wie viele Kinder können von solchen Angeboten profitieren? (In Bezug auf die räumliche Nähe)

b.    Wenn ja, wie hoch sind die Förderungen, die in solche Angebote investiert wurde?

c.    Wenn ja, wo konnten solche Angebote geschaffen werde

37. Wenn nein, wie sieht der gegenwärtige Umsetzungsstand des Maßnahme aus?

38. Wurde die Maßnahme "Förderung von flächendeckenden Initiativen zur Kinderbetreuung in den Ferien" bereits umgesetzt?

39. Wenn ja, wie hoch waren die Förderungen die in diesem Zusammenhang jährlich ausbezahlt wurden? (Getrennt nach Bundesländern)

40. Wenn ja, wie viele Kinder konnten durch solche Initiativen jährlich betreut werden?

41. Wenn ja, welche qualitativen Vorgaben müssen erfüllt werden damit eine Initiative gefördert wird?

42. Wenn nein, wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand dieser Maßnahme aus?

43. Wurde die Maßnahme "Initiierung von Pilotprojekten kleinregionaler, sozialer Dienstleistungszentren in zentraler Lage. Die Zentren sollen generationenübergreifend arbeiten und regionsbelebende Angebote bieten, z.B. auch Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege" bereits umgesetzt?

44. Wenn ja, wann wurde die ersten Pilotprojekte initiiert?

45. Wenn ja, wie viele solche Pilotprojekte wurden initiiert?

46. Wenn ja, wo wurden diese Pilotprojekte bisher initiiert?

47. Wenn ja, wie viele Personen konnten bisher von solchen Pilotprojekten profitieren?

48. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten bzw. Förderungen für solche Pilotprojekte?

49. Wenn ja, konnten aus verschiedenen Pilotprojekten auch dauerhafte Angebote geschaffen werden?

50. Wenn nein, wie sieht der gegenwärtige Umsetzungsstand der Maßnahme aus?