10476/J XXV. GP

Eingelangt am 11.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Bildung

Gemäß § 4 Gehaltsgesetz stehen Bundesbeamten und -Vertragsbediensteten pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein Kinderzuschuss von monatlich € 15,60 zu. Diese Kinderzulagen sind historisch gewachsen und haben sich in den letzten Jahrzehnten kaum verändert.

Grundsätzlich wird in Österreich der horizontale Lastenausgleich mit Hilfe des Familienlastenausgleichsfonds über die Familienbeihilfe durchgeführt. Bevor dieser 1968 in Kraft trat, wurde ein solcher horizontaler Lastenausgleich im öffentlichen Bereich (z.B. durch die Regelung des Gehaltsgesetzes) und im staatsnahen Bereich ohnehin auch schon vorgenommen. Trotz der Familienbeihilfe wurde in vielen Bereichen des (halb-)öffentlicher Institutionen der horizontale Lastenausgleich fortgeführt. Damit werden unnötige Doppelstrukturen und -förderungen aufrechterhalten, die einen weiteren Mosaikstein im Bild der Privilegierung des öffentlichen Bereichs auf Kosten der Steuerzahler_innen, führt.

Neben dem Gehaltsgesetz gibt es vergleichbare Kinderzuschüsse vor allem bei anderen öffentlichen Arbeitgebern, wie den Sozialversicherungsträgern, oder in (ehemals teil-)öffentlichen Unternehmungen wie Energieversorgern, Banken und Sparkassen.

Die Anfragebeantwortungen 9566/AB XXV. GP und 9563/AB XXV. GP haben in Bezug auf die Sozialversicherungsträger aufgezeigt, dass jährlich über 9 Millionen Euro für solche Kinderzulagen ausgegeben werden. Die Gewährung solcher Zulagen erfolgt ohne Bedarfsprüfung anhand sozialer Bedürftigkeit o.ä., was abermals ihren Charakter eines horizontalen Lastenausgleichs unterstreicht.

Die Zahlen der Sozialversicherungsträger lassen damit die Frage offen, wie hoch die Ausgaben im öffentlichen Bereich - bei Bundesbediensteten - insgesamt sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Ausgaben für Kinderzuschuss gem. § 4 Gehaltsgesetz jährlich seit 2004? (für alle Bedienstete, die dem Ministerium oder nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums zugeordnet sind)

2.    Für wie viele Kinder wurden Kinderzuschuss gem. § 4 Gehaltsgesetz jährlich seit 2004 gewährt? (für alle Bedienstete, die dem Ministerium oder nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums zugeordnet sind)

3.    Gab es noch weitere vergleichbare Zuwendungen an Mitarbeiter_innen und Beamte, die dem Ministerium oder nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums zugeordnet sind, die gewährt wurden, weil die entsprechenden Personen Kinder hatten bzw. haben (z.B. Haushaltszulagen o.ä.)?

4.    Wenn ja, wie hoch waren diese Zuwendungen seit 2004? (für alle Bedienstete, die dem Ministerium oder nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums zugeordnet sind)

5.    Wenn ja, für wie viele Kinder wurden solche vergleichbaren Zuwendungen gem. Frage 4 seit 2004 gewährt? (für alle Bedienstete, die dem Ministerium oder nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums zugeordnet sind)

6.    Wenn ja, wie lauten die gesetzlichen Grundlagen, die solche Zuwendungen erlauben?

7.    Wenn ja, gab es Bedarfsprüfungen, um die soziale Treffsicherheit vergleichbarer Zuwendungen sicherzustellen?