10488/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DI Nikolaus Berlakovich
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärmschutzmaßahmen an der A3 für die Gemeinden Großhöflein
und Müllendorf

Medizinische Studien haben bewiesen, dass dauerhafter Verkehrslärm negative Auswirkungen für die Gesundheit haben kann. Anrainer entlang stark befahrener
Straßen weisen ein höheres Herzinfarktrisiko auf oder leiden öfter unter
Schlafstörungen und Bluthochdruck. Bei Kindern sind die Auswirkungen noch gravierender.

Der Autobahnabschnitt A3 zwischen der Brücke Müllendorf und dem Knoten
Eisenstadt grenzt direkt an bewohntes Gebiet von Müllendorf und Großhöflein. Die ASFINAG hat über einen längeren Zeitraum Lärmmessungen durchgeführt und ihre Untersuchungen Ende Mai 2016 abgeschlossen. Dabei hat die ASFINAG
eingeräumt, dass für die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf
Lärmschutzmaßahmen erforderlich sind.

Des Weiteren wird durch einen künftigen Verkehrsanschluss der A3 in Richtung
Sopron die Verkehrsbelastung durch die LKW vergleichsweise jener am Brenner entsprechen. Das Autobahnteilstück soll spätestens Anfang 2019 fertiggestellt sein.
Die Vorarbeiten für den Verkehrsanschluss haben auf österreichischer Seite
begonnen (Turbokreisverkehr in Siegendorf).


Die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden sind zu recht besorgt
und sehen ihren Lebensraum in Gefahr.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.    Sind Sie über die Situation der Bevölkerung entlang der A3 auf der Höhe der Gemeinden Großhöflein und Müllendorf informiert?

2.    Wenn ja, was unternehmen Sie, damit die Bevölkerung vom Verkehrslärm
entlastet werden kann?

3.    Im Sommer 2015 wurden von der ASFINAG Lärmmessungen durchgeführt,
davon waren vier von sechs Messwerten im Raum Großhöflein/Müllendorf
über dem ASFINAG Richtwert (60dB_Tag/50dB_Nacht). Zu berücksichtigen
ist hierbei, dass die ASFINAG die DURCHSCHNITTSWERTE der Messungen
innerhalb von 24h heranzieht. Die Lärmspitzen in den Verkehrsstoßzeiten sind
nicht berücksichtigt. Sind Ihnen diese Überschreitungen bekannt?

4.    Wenn ja, welche Sofortmaßnahmen können Sie hier für die Bürgerinnen und
Bürger in Großhöflein und Müllendorf setzen?

5.    Wie beurteilen Sie diese Messmethode?

6.    Die Grenzwerte für Verkehrslärm sind laut WHO:

-  30-42 dB bewusste Schlafstörungen

-  42-55 dB starker Anstieg von Schlafstörungen (Aufwachreaktionen)

-  55dB erhöhtes Risiko für Herz- Kreislaufreaktionen

Warum richtet sich die ASFINAG nach den Werten 60dB bei Tag und 50dB
bei Nacht und nicht nach der WHO Richtlinie, um die Bevölkerung
entsprechend zu schützen?

7.    Der Streckenverlauf bzw. Abschnitt der A3 bei Großhöflein wurde 1975 laut Errichtungsbescheid für 3000 bis 5000 Kfz pro Tag ausgelegt. Heute gibt es
ein Verkehrsaufkommen im Abschnitt Großhöflein von durchschnittlich 40.538
Kfz pro Tag, das ist nahezu das gleiche Verkehrsaufkommen wie auf der Brennerautobahn (Zählstelle Gärberbach). Welche Konsequenzen werden aus
dieser Erkenntnis gezogen?


8.    Hat die Burgenländische Landesregierung diesbezüglich bereits Kontakt mit
Ihnen aufgenommen?

9.    Wenn ja, wann war die Kontaktaufnahme?

10. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden vereinbart?

11. Die ASFINAG plant erst 2019 eine Lärmschutzeinrichtung zu errichten.
Nachdem ein gesundheitsgefährdender Lärmpegel festgestellt wurde, sind die Anwohner in Großhöflein und Müllendorf dieser gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung drei Jahre ohne Lärmschutz auszusetzen. Wie ist Ihr
Standpunkt diesbezüglich?

12. Wer haftet für nachweisbare Folgeschäden- bzw. Erkrankungen aufgrund des permanenten Verkehrslärms?

13. Insgesamt gibt es mit Ende 2015 entlang der österreichischen Autobahnen
und Schnellstraßen rund 4,33 Millionen Quadratmeter Lärmschutzwände. Dies entspricht knapp 1.335 Kilometer. 58,6% der Autobahnkilometer sind durch Lärmschutzwände geschützt. In Großhöflein befinden sich Häuser in
unmittelbarer Nähe zur Autobahn. Warum dauert es in diesem Fall so lange
eine adäquate Lärmschutzwand zu errichten?

14. Die von der ASFINAG geplante Lärmschutzwand erstreckt sich über eine
Länge von ca. einen Kilometer. Ein stärkeres Verkehrsaufkommen würde
einen Ausbau der Lärmschutzwand erfordern. Warum wurde die
Lärmschutzwand nicht vom Knoten Eisenstadt bis zur Eisenbahnbrücke
Müllendorf geplant?

15. Gab es in der Vergangenheit Lärmschutz-Projekte am hochrangigen
Straßennetz, die vom jeweiligen Land mitfinanziert wurden?

16. Wenn ja, welche?

17. Wie ist Ihr Standpunkt zum Vorschlag der „Bürgerinitiative Großhöflein -
Lärmschutz“ bezüglich einer Temporeduktion im betroffenen
Streckenabschnitt für PKW: 100km/h in den Nachtstunden?

18. Wie ist Ihr Standpunkt zum Vorschlag der „Bürgerinitiative Großhöflein -
Lärmschutz“ bezüglich einer Temporeduktion im betroffenen
Streckenabschnitt für LKW: 60km/h in den Nachtstunden?

19. Gibt es ein bestehendes Verkehrskonzept mit Ungarn bezüglich Fertigstellung
der Autobahnverbindung A3 Richtung Sopron?

20. Wenn ja, wie ist es konzipiert?


21.  Wenn in Ungarn die Autobahnverbindung über Sopron fertiggestellt ist, erspart
sich der Schwerverkehr aus dem Großraum Budapest - Györ auf dem Weg
zur Südautobahn ca. 60 mautpflichtige Kilometer und rund 1,5 Stunden
Fahrtzeit gegenüber der Strecke über Wien. Gibt es eine Schätzung zu
welcher Verkehrszunahme dieser Verkehrsanschluss führen wird?

22.  Wenn ja, wie hoch ist diese Schätzung?

23.  Wurden in den oben erwähnten Lärmschutzmaßnahmen ein steigendes Verkehrsaufkommen berücksichtigt?