10492/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend 16-jähriges Mädchen im Zug von aggressivem Afghanen sexuell belästigt

 

Am 2. Oktober 2016 berichtete der ORF unter dem Titel „16-Jährige in Zug sexuell belästigt“ (http://tirol.orf.at/news/stories/2800792/):

 

Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Dornbirn (Vorarlberg) ist Sonntagvormittag in einem Zugsabteil auf der Bahnstrecke zwischen Zams und Innsbruck sexuell belästigt worden. Der Beschuldigte, ein 20-jähriger Afghane, zeigte sich nicht geständig.

 

Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Dornbirn (Vorarlberg) ist Sonntagvormittag in einem Zugabteil auf der Bahnstrecke zwischen Zams und Innsbruck sexuell belästigt worden. Laut Polizeibericht soll ein 20-jähriger in Vorarlberg wohnhafter Afghane der Jugendlichen trotz heftiger Gegenwehr ihrerseits über Rücken und Gesicht gestreichelt und mehrmals versucht haben, sie zu küssen.

 

Zugbegleiter entdeckte weinendes Mädchen

 

Dem Vorfall wurde von einem aufmerksamen Zugbegleiter ein Ende gesetzt, als dieser das weinende Mädchen in dem Abteil entdeckte. Die 16-Jährige gab an, dass sie sich aufgrund der von dem 20-Jährigen an den Tag gelegten Aggressivität nicht getraut hatte, einen Zugbegleiter zu alarmieren. Der Beschuldigte zeigt sich laut Polizei nicht geständig, er wird auf freiem Fuß angezeigt.“

 

Einer Presseaussendung des BMJ ist zu entnehmen, dass der Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter während einer Sitzung der UN-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (CCPCJ) am 24. Mai 2016 zum Thema Gewalt und Opferschutz folgendes ausführte

(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160524_OTS0157/gewalt-gegen-kinder-brandstetter-betont-bei-un-sitzung-die-fuehrende-rolle-oesterreichs-beim-schutz-von-minderjaehrigen-in-strafverfahren):

„Das Recht ist vor allem dazu da, die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewaltverbrechen oder sexueller Gewalt geworden sind, brauchen besonders schnelle und professionelle Hilfe vor, während und nach dem Verfahren. Unser Augenmerk muss aber auch auf der Prävention durch strenge strafrechtliche Sanktionen liegen, denn Gewalt gegen Kinder ist eine der größten kriminalistischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit“.

 

Die in der Anfrage 9682/J gestellte Frage Auf welche Weise bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen wurde dem vergewaltigten Mädchen „besonders schnelle und professionelle Hilfe vor, während und nach dem Verfahren“ zur Verfügung gestellt?“ beantworte der BMJ in der Anfragebeantwortung 9274/AB vom 26. August 2016 wie folgt: „Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich auf diese Fragen, die auf die Offenlegung personenbezogener Daten abzielen, mit Blick auf die – auch bei der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der parlamentarischen Interpellation zu beachtende – Verpflichtung zur Wahrung  der  Amtsverschwiegenheit  bzw. des Datenschutzes insofern nicht im Detail eingehen kann, als dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.“

 

Unklar bleibt somit, ob und auf welche Weise „Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewaltverbrechen oder sexueller Gewalt geworden sind, besonders schnelle und professionelle Hilfe vor, während und nach dem Verfahren“ zur Verfügung gestellt wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Steht mit Sicherheit fest, dass der Afghane 20 Jahre alt ist?

2.    Wenn ja: Aufgrund welcher Umstände?

3.    Wie wird das Alter eines Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht festgestellt, wenn keine oder bloß zweifelhafte Aufzeichnungen darüber bestehen?

4.    Wurde der mutmaßliche Täter schon einmal in Österreich oder in einem anderen Land verurteilt?

5.    Wenn ja: Aufgrund welcher Straftaten wurde er verurteilt und wie hoch waren die vom Gericht verhängten Strafen?

6.    Wenn ja: Befand er sich jemals in Haft?

7.    Wie wird festgestellt, ob ein Täter im Ausland verurteilt wurde?

8.    Wurde das Mädchen bei dem Übergriff verletzt?

9.    Auf welche Weise bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen wurde dem sexuell belästigten und namentlich nicht erwähnten Mädchen besonders schnelle und professionelle Hilfe vor, während und nach dem Verfahren“ zur Verfügung gestellt?

10. Wurde dem Mädchen Beratung im Rahmen psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung gewährt?

11. Wenn nein: Warum nicht?

12. Wird das sexuell belästigte Mädchen davor geschützt, neuerlich Opfer des mutmaßlichen Täters zu werden?

13. Wenn ja: Auf welche Weise?

14. Wenn nein: Warum nicht?

15. Warum wurde der mutmaßliche Täter bloß auf freiem Fuß angezeigt bzw. warum wurde nicht die Verhängung der U-Haft beantragt?

16. Wegen der Begehung welcher Straftaten wird oder wurde gegen den mutmaßlichen Täter ermittelt?

17. Wurde das Verfahren gegen den Täter von der Staatsanwaltschaft nach den §§ 190 bis 192 StPO eingestellt?

18. Wurde das Verfahren gegen den Täter von der Staatsanwaltschaft diversionell erledigt?

19. Wurde Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben?

20. Wenn ja: Auf welche Weise wurde das Verfahren beendet?

21. Wie viele in Zügen oder Bahnhöfen begangene Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind Ihnen durch Anzeigen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 bis zum Einlangen der Anfrage zur Kenntnis gelangt?