10498/J XXV. GP
Eingelangt am 12.10.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Die Aufnahme von Flüchtlingen werde die Staatsschulden bis 2060 um 23 Mrd. Euro erhöhen, für jeden Flüchtling müsse der Staat bis dahin 277.000 Euro aufbringen, so der Fiskalrat.
Wien.
Die Studie ist brisant und trägt den Vermerk „vorläufige
Version“. Am Freitag wurde sie den Mitgliedern des Österreichischen
Fiskalrats zugestellt. Das Beratergremium des Finanzministeriums hatte die
wissenschaftliche Untersuchung der „Langfristeffekte der
Flüchtlingszuwanderung“ bei Experten des Hauses in Auftrag gegeben.
Die Fakten liegen auf dem Tisch – und der „Presse“ exklusiv
vor. Eine der Kernaussagen der Studienautoren lautet: „Die betrachtete
Flüchtlingszuwanderung besitzt über die gesamte Betrachtungsperiode
(2015 bis 2060) eine negative Auswirkung auf das reale BIP pro Kopf.“ Mit
anderen Worten: Die Zuwanderung senkt den Wohlstand. Das Bruttoinlandsprodukt
steigt nämlich laut den Berechnungen weniger stark als die
Bevölkerung.
Bis zum Jahr 2060 werden allein aufgrund der Migration im Jahr 2015 157.000
Menschen mehr in diesem Land leben. Die Bevölkerung wird also um 1,6
Prozent stärker wachsen als ohne Flüchtlingsbewegung. Das
Durchschnittsalter wird in 44 Jahren geringfügig – um rund sieben
Wochen – sinken. Doch die Staatseinnahmen werden dennoch geringer sein
als die Kosten für Integration, Sozialausgaben, Gesundheits- und
Bildungssystem. Der sogenannte Nettofiskalbeitrag inklusive Zinslast betrage
demnach 277.000 Euro pro aufgenommenem Flüchtling. Die Staatsschulden
werden aufgrund der Flüchtlingszuwanderung bis 2060 um 23 Milliarden Euro
oder 6,5 Prozent des BIPs steigen.
Dass die Flüchtlingszuwanderung auf Kosten des Wohlstands geht, ist nicht
überraschend. Die Studie verdeutlicht aber, dass Integration ein langer
und kostspieliger Weg ist. Umso schwerer tut sich der Fiskalrat mit der einen
oder anderen Formulierung. Schließlich ist das Gremium alles andere als
homogen. Die Mitglieder werden von der Regierung, Wirtschafts- und
Arbeiterkammer, vom Gemeinde- und Städtebund sowie der Notenbank
entsendet. Auch wenn das Studienergebnis mit dem Vermerk „vorläufig“
versehen ist, an den Zahlen und Fakten gibt es nichts zu rütteln.
(…) (Die Presse 30.09.2016)
http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5094462/Was-die-Fluchtlingswelle-kostet
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Wie beurteilen Sie die Analyse des Fiskalrats insgesamt aus der Sicht des Sozialministeriums?
2) Welche Kosten werden insgesamt auf das BMASK und die dort zu verwaltenden bzw. zu kontrollierenden Sozialbudgets bis 2060 im Zeitverlauf zukommen?
3) Wie werden diese budgetär bedeckt werden?
4) Welche Mehrausgaben wird es für die Mindestsicherung bis 2060 im Zeitverlauf geben?
5) Wie werden diese budgetär bedeckt werden?
6) Welche Mehrausgaben wird es für das Arbeitsmarktservice bis 2060 im Zeitverlauf geben?
7) Wie werden diese budgetär bedeckt werden?
8) Welche Mehrausgaben wird es für das Pflegegeld bis 2060 im Zeitverlauf geben?
9) Wie werden diese budgetär bedeckt werden?
10) Welche Mehrausgaben wird es für die Pensionsversicherung bis 2060 im Zeitverlauf geben?
11) Wie werden diese budgetär bedeckt werden?