10498/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister  für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend  Fiskalratsanalyse zu den Flüchtlingskosten für Österreich  

 

Die Aufnahme von Flüchtlingen werde die Staatsschulden bis 2060 um 23 Mrd. Euro erhöhen, für jeden Flüchtling müsse der Staat bis dahin 277.000 Euro aufbringen, so der Fiskalrat.

Wien. Die Studie ist brisant und trägt den Vermerk „vorläufige Version“. Am Freitag wurde sie den Mitgliedern des Österreichischen Fiskalrats zugestellt. Das Beratergremium des Finanzministeriums hatte die wissenschaftliche Untersuchung der „Langfristeffekte der Flüchtlingszuwanderung“ bei Experten des Hauses in Auftrag gegeben. Die Fakten liegen auf dem Tisch – und der „Presse“ exklusiv vor. Eine der Kernaussagen der Studienautoren lautet: „Die betrachtete Flüchtlingszuwanderung besitzt über die gesamte Betrachtungsperiode (2015 bis 2060) eine negative Auswirkung auf das reale BIP pro Kopf.“ Mit anderen Worten: Die Zuwanderung senkt den Wohlstand. Das Bruttoinlandsprodukt steigt nämlich laut den Berechnungen weniger stark als die Bevölkerung.
Bis zum Jahr 2060 werden allein aufgrund der Migration im Jahr 2015 157.000 Menschen mehr in diesem Land leben. Die Bevölkerung wird also um 1,6 Prozent stärker wachsen als ohne Flüchtlingsbewegung. Das Durchschnittsalter wird in 44 Jahren geringfügig – um rund sieben Wochen – sinken. Doch die Staatseinnahmen werden dennoch geringer sein als die Kosten für Integration, Sozialausgaben, Gesundheits- und Bildungssystem. Der sogenannte Nettofiskalbeitrag inklusive Zinslast betrage demnach 277.000 Euro pro aufgenommenem Flüchtling. Die Staatsschulden werden aufgrund der Flüchtlingszuwanderung bis 2060 um 23 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent des BIPs steigen.
Dass die Flüchtlingszuwanderung auf Kosten des Wohlstands geht, ist nicht überraschend. Die Studie verdeutlicht aber, dass Integration ein langer und kostspieliger Weg ist. Umso schwerer tut sich der Fiskalrat mit der einen oder anderen Formulierung. Schließlich ist das Gremium alles andere als homogen. Die Mitglieder werden von der Regierung, Wirtschafts- und Arbeiterkammer, vom Gemeinde- und Städtebund sowie der Notenbank entsendet. Auch wenn das Studienergebnis mit dem Vermerk „vorläufig“ versehen ist, an den Zahlen und Fakten gibt es nichts zu rütteln. (…) (Die Presse 30.09.2016)

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5094462/Was-die-Fluchtlingswelle-kostet

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

1)    Wie beurteilen Sie die Analyse des Fiskalrats insgesamt aus der Sicht des Sozialministeriums?

2)    Welche Kosten werden insgesamt auf das BMASK und die dort zu verwaltenden bzw. zu kontrollierenden Sozialbudgets bis 2060 im Zeitverlauf zukommen?

3)    Wie werden diese budgetär bedeckt werden?

4)    Welche Mehrausgaben wird es für die Mindestsicherung bis 2060 im Zeitverlauf geben?

5)    Wie werden diese budgetär bedeckt werden?

6)    Welche Mehrausgaben wird es für das Arbeitsmarktservice bis 2060 im Zeitverlauf geben?

7)    Wie werden diese budgetär bedeckt werden?

8)    Welche Mehrausgaben wird es für das Pflegegeld bis 2060 im Zeitverlauf geben?

9)    Wie werden diese budgetär bedeckt werden?

10) Welche Mehrausgaben wird es für die Pensionsversicherung bis 2060 im Zeitverlauf geben?

11) Wie werden diese budgetär bedeckt werden?