10507/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Klage KZ-Überlebender gegen „Aula" abgewiesen"

Rund 200.000 Personen sind am 5. Mai 1045 nach Ende des zweiten Weltkrieges in Österreich aus dem KZ Mauthausen befreit worden. Dieser Menschen und den unzähligen Opfern des Nationalsozialismus wird jährlich am 5. Mai im Parlament gedacht. Auf dem Gelände des damaligen Konzentrationslagers befindet sich heute eine Gedenkstätte, wo ebenfalls der Opfer der NS-Zeit gedacht und ein Bewusstsein für die Geschichte unseres Landes aufrechterhalten wird. Ziel ist, ein Bewusstsein für die menschenverachtenden sowie -vernichtenden Vorgangsweisen im Zusammenhang mit und während dem zweiten Weltkrieg zu erhalten und einer Wiederholung derartiger Gräueltaten in der Geschichte entgegenzuwirken.

Einen unschätzbaren Beitrag zur Auseinandersetzung mit den Vorgangsweisen in den

Konzentrations- und Arbeitslagern leisten die nach wie vor aktiven Zeitzeugen, welche in Schulen, in kleinem und auch größerem Rahmen ihre Erlebnisse in den Konzentrationslagern schildern. Mit der Befreiung 1945 konnten diese Menschen wieder Hoffnung auf Leben schöpfen. Seither wird in Österreich mit Konsequenz und einer entsprechenden Rechtsprechung wie z. B. dem Verbotsgesetz gegen Gesinnungen, die nationalsozialistisches Gedankengut zu Tage bringen, entgegengetreten.

Dennoch musste dieser Tage den Medien entnommen werden, dass eine Klage von KZ-Überlebenden gegen die Monatszeitschrift „Aula" abgewiesen wurde. Geklagt wurde auf üble Nachrede sowie Beleidigung. Die Klage bezog sich auf einen Artikel in der Monatszeitschrift „Aula" über das vorangegangene Verfahren nach dem Verbotsgesetz, welches eingestellt worden war.

Die Grazer Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gegen die Verfasser bzw. Medieninhaber der Monatszeitschrift „Aula" laut Standard vom 10./11. September 2016 mit folgender Begründung eingestellt: Es sei „nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs

darstellte". Konkret waren im Sommer 2015 im Artikel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder" in der Zeitschrift „Aula" befreite KZ-Überlebende als „Landplage" wie auch als „Massenmörder und Kriminelle" bezeichnet worden. Über dieses eingestellte Verfahren berichtete „Aula" und stellte Betroffene abermals in einer nicht nachvollziehbaren, menschenunwürdigen Art und Weise dar.

Die Klage gegen diesen Folgeartikel wurde nun abgewiesen, da die „Erkennbarkeit der einzelnen Person nicht gegeben" war. Rechtlich gäbe es laut dem Richter keine Handhabe, auch wenn der Folgeartikel „tendenziös" sei und „Geschichtsverdrehung und Geschmacklosigkeit beinhalte".

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1.      Weist die österreichische Rechtsordnung in Bezug auf den Artikel und die Ablehnung der Klage ein Regelungsdefizit auf?

a.       Wenn ja, inwiefern?

b.      Wenn nein, warum nicht?

2.       Wie schätzen Sie die Außenwirkung dieser Ablehnung der Klage, wenn es darum geht, nationalsozialistische und menschenverachtende Tendenzen verhindern zu wollen?

3.       Hat das von Ihnen in der Anfragebeantwortung 7633/AB vom 25. März 2016 geplante Gespräch mit dem Mauthausen-Komitee und der IKG bereits stattgefunden?

a.       Wenn ja, wird durch die neuerliche Klage gegen „Aula" eine Veränderung der Gesetzeslage führen, sodass künftig einer Klage wie sie nun von KZ-Überlebenden eingebracht wurde, stattgegeben werden kann?

b.      Wenn nein, warum nicht?

4.       Ist es möglich, dass auch einzelne Personen Schutzobjekt des Tatbestandes der „Verhetzung" sein können?

a.      Wenn ja, warum ist die neuerliche Klage gegen „Aula" dann abgelehnt worden?

b.      Wenn nein, warum nicht?

5.       Welche Möglichkeiten sehen Sie in der österreichischen Gesetzgebung, um eine Ablehnung einer Klage wie es in Bezug auf den „Aula"-Artikel geschehen ist, künftig in Österreich zu verhindern?

6.       Ist das in der Anfragebeantwortung 7633/AB angesprochene bisher fakultative Ausbildungsmodul über die Zeit des Nationalsozialismus im Rahmen der Ausbildung für RichterInnen sowie Staatsanwältlnnen bereits verpflichtend?

a.      Wenn ja, in welchem Umfang wird das verpflichtende Ausbildungsmodul angeboten?

b.      Wenn nein: Ab wann ist dieses Modul verpflichtender Teil der Ausbildung?