10509/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Antrags- und Befragungsformular im Familienverfahren gemäß § 35 Abs. 3 Asylgesetz 2005 “

Auf der Homepage des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl kann unter anderem das „Antrags- und Befragungsformular im Familienverfahren“ gemäß § 35 Abs. 3 Asylgesetz 2005 (Anlage A) heruntergeladen werden. Dieses Formular wird explizit für das Familienverfahren gem. § 35 Abs. 3 Asylgesetz verwendet. Die Definition des Familienverfahrens kann man auf der Homepage des Bundeskanzleramts (help.gv.at) nachlesen:

Familienverfahren: „Stellen mehrere Familienangehörige einen Antrag auf internationalen Schutz, werden die Verfahren gemeinsam geprüft. Jedes Familienmitglied erhält aber einen eigenen Bescheid. Liegen bei einer Familienangehörigen/einem Familienangehörigen die Voraussetzungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz vor, dann bekommen die anderen Familienangehörigen denselben Schutzstatus.

Als Familienangehörige zählen:

       Zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährige ledige Kinder zu ihren Eltern und umgekehrt

       Ehegatten zueinander, sofern die Ehe bereits im Herkunftsstaat bestanden hat

       Eingetragene Partner zueinander, sofern die Partnerschaft bereits im Herkunftsstaat

bestanden hat

       Die             gesetzliche             Vertreterin/der               gesetzliche                  Vertreter

(Obsorgeberechtigte/Obsorgeberechtigter) zu minderjährigen ledigen Kindern, sofern diese Vertretung bereits im Herkunftsstaat bestanden hat

Voraussetzungen:

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat einen Familienangehörigen, der in Österreich den Status des Asylberechtigten hat: Sie/er stellt den Antrag innerhalb von drei Monaten ab rechtskräftiger Zuerkennung des Status an den Familienangehörigen bzw. erbringt im Falle einer späteren Antragstellung die obgenannten Voraussetzungen. 

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat einen Familienangehörigen, der in Österreich den Status des subsidiär Schutzberechtigten hat: Sie/er kann den Antrag nach drei Jahren ab rechtskräftiger Zuerkennung des Status stellen, wobei die obgenannten Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen. “

Bei der ersten Seite des Formulars, welches in verschiedenen Sprachen auf der Homepage des BFA (Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl) heruntergeladen werden kann, wird auf folgendes hingewiesen, „Bitte benützen Sie ausschließlich den stark umrandeten Teil. Sollten Sie weiteren Platz benötigen, können Sie Beiblätter verwenden. Der freie Platz neben dem Ihnen verständlichen Text wird für die Übersetzung Ihrer Angaben benötigt; beschreiben Sie ihn daher bitte nicht! Füllen Sie das Formular vollständig, wahrheitsgetreu und leserlich aus bzw. kreuzen Sie die zutreffende Antwort an. Die mit * gekennzeichneten Felder   sind                nicht       zwingend        auszufüllen.“

(http://www.bfa.qv.at/f1les/formulare/Befraaunqsformular%20Enalisch.pdf)

Im Antrags- und Befragungsformular im Familienverfahren sind die Felder

11)         Religionsbekenntnis

12)         Welcher Volksgruppe gehören Sie an

14)         Haben Sie Militärdienst geleistet

15)         Waren Sie jemals in Haft

16)         Besteht ein Haftbefehl gegen Sie

17)         Angaben zu Ihrer Ausbildung und zu Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf

mit einem * gekennzeichnet und somit nicht zwingend vom Antragsteller auszufüllen.

Aufgrund des seit dem Jahr 2015 anhaltenden Flüchtlingsstroms und der daraus resultierenden besonderen Gefahr des Einreisens von im Flüchtlingsstrom versteckten Terroristen und Straftätern, scheint es allerdings unabdinglich, das Antrags- und Befragungsformular im Familienverfahren dahingehend abzuändern, dass die Angaben zu Militärdienst, Haftstrafen und Haftbefehle zwingend auszufüllen wären. Dies schon deshalb, um erkennungsdienstlich relevante Daten vorab zu sichern und präventiv die Sicherheit zu gewährleisten. Die erhobenen Daten dienen auch zur Ein- und Abschätzung von etwaigen terroristischen Gefahren, der militärischen Ausbildung und etwaigen kriminellen Energien von Asylwerbern. Weiters wären diese Daten auch für die Weitergabe an europäische Sicherheitsbehörden sicherlich von Interesse um die Sicherheit in Österreich als auch in Europa besser gewährleisten zu können.

Auch der Bundesminister für Justiz stellte in der Pressestunde im ORF vom 05.10. 2016 fest, dass eine Wiedereinführung eines Tatbestandes in Bezug auf die „absichtliche Täuschung von Behörden um sich einen Rechtsstatus zu erschleichen“ geboten sei.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Gemäß § 35 Abs. 3 Asylgesetz 2005 hat der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und nach Anhörung des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für Flüchtlinge so festzustellen, dass das Ausfüllen des Formulars der Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts dient. Haben Sie oder Ihr Ressort diesbezüglich mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und dem Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge konkrete Gespräche geführt um erkennungsdienlich relevante Daten wie Militärdienst des Asylwerbers, Haftstrafen und Haftbefehle der Asylwerber erheben zu können?

2.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie viele solcher Antrags- und Befragungsformular im Familienverfahren Anlage A wurden seit September 2015 bis zum eintreffen dieser Anfrage beim BFA (Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl) eingebracht.

5.    Wie viele dieser eingebrachten Formulare beziehen sich, im abgefragten Zeitraum, auf in Österreich lebende Asylberechtigte Personen in Österreich ?

6.    Wie viele dieser eingebrachten Formulare beziehen sich, im abgefragten Zeitraum, auf in Österreich subsidiär Schutzberechtigte Personen?

7.    Werden diesbezügliche Statistiken geführt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Aus welchem Grund werden in diesem Formular keine Militärdienste, Haftstrafen und Haftbefehle abgefragt?

10.  Aus welchem Grund werden in diesem Formular keine Religionsbekenntnisse, Volksgruppenzugehörigkeit und Ausbildung/Beruf abgefragt?

11.  Um dem Vollzug der Asylgesetze gewährleisten zu können; haben Sie oder ihr Ressort konkrete Vorhaben, um Menschen mit verschiedenen Religionen oder Volksgruppenzugehörigkeiten in Erstaufnahmezentren zu „separieren/trennen“ um damit vom Heimatland mitgebrachte Konflikte in Österreich zu verhindern?

12.  Wenn ja, welche konkreten Vorhaben setzt diesbezüglich das BMI?

13.  Wenn nein, warum nicht?

14.  Für die Eingliederung von Flüchtlingen, vor allem bei der Migration und im Arbeitsmarkt, sind Abfragen in Bezug auf Ausbildung und fachliche Kenntnisse unabdingbar; Aus welchem Grund werden im Antrags- und Befragungsformular im Familienverfahren Anlage A des BFA diese nicht explizit abgefragt?

15.  Hat diesbezüglich das BMI mit dem BMEIA und dem BMASK konkrete Gespräche/Akte geführt/gesetzt um hier eine raschere Migration auch in den Arbeitsmarkt voranzutreiben?

16.  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

17.  Wenn nein, warum nicht?

18.  Werden generell Haftstrafen, offene Haftbefehle und Militärdienste von Asylwerbern, subsidiär Schutzberechtigten im Asylverfahren und Asylwerbern im Familienverfahren abgefragt?

19.  Wenn ja, bei wie vielen Personen wurden offene Haftbefehle und Haftstrafen im Zuge des Asylverfahrens festgestellt?

20.  Führt das BMI diesbezüglich Statistiken?

21.  Wenn nein, warum nicht?

22.  Werden erkennungsdienstliche Erkenntnisse den europäischen Sicherheitsbehörden weitergeleitet?

23.  Wenn ja, welche Daten werden weitergegeben und woher bezieht das BMF einschlägige Daten, wenn diese nicht erhoben werden?

24.  Haben Sie oder Ihr Ressort mit dem BMJ konkrete Maßnahmen auf die vom Bundesminister für Justiz in der Pressestunde vom 09.10.2016 geforderten Novellierungen in Bezug auf etwaige absichtliche Täuschungen von Behörden um sich einen Rechtsstatus zu erschleichen geführt?

25.  Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?

26.  Wenn nein, warum nicht?