10546/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Verwendung von Erlösern veräußerter Ehrengeschenke

Für - beispielsweise - den Bereich des Bundesministeriums für Finanzen gilt folgende Verordnung:

„Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

StF: BGBl. II Nr. 419/2012

Auf Grund des § 59 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2012, und des § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2012, wird verordnet:

§ 1. Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen übergeben wurden, hat die Bundesministerin für Finanzen zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Bedienstete im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen unverschuldet geraten sind.

§ 2. Auf Grund des § 1 erwächst niemandem ein Rechtsanspruch.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2012 in Kraft."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage

1.    Wie viele, bzw. welche Ehrengeschenke an Angehörige Ihres Ressorts wurden seit Beginn dieser Legislaturperiode veräußert?

2.    Wie hoch waren die daraus resultierenden Erlöse?

3.    Wie wurden diese Erlöse verwendet?