10579/J XXV. GP

Eingelangt am 13.10.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Wahlrecht NEU für Patienten mit demenzieller Erkrankung“

Forscher aus Österreich und Deutschland haben eine Methode zur Früherkennung von Alzheimer und Parkinson entwickelt. Diese bezieht sich auf eine erhöhte Eisenkonzentration im menschlichen Gehirn. Es wird vermutlich bald möglich sein, über Eisenablagerungen im Gehirn demenzielle Abbauprozesse frühzeitig zu erkennen.

Angedacht ist von den Wissenschaftlern, dafür einen „Eisen-Atlas“ des Gehirns zu erstellen.

In diesem Sinn sind die medizinischen Forscher, der übrigen Gesellschaft voraus. Denn ein heikles Thema, vor allem vor Wahlen, ist die Frage, wie man im Sinne der Wahrung eines objektiv ausübbaren Wahlrechts mit Demenzkranken umgeht.

Patienten, welche wegen schwerer degenerativer Gehirnerkrankungen stationär behandelt werden, Pflegeheiminsassen sind oder zuhause wegen dieser med. Probleme betreut werden, sind die Menschengruppe, um die es geht. Generell sollte man in diesem Zusammenhang über Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung hinsichtlich des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts beraten. Aus medizinischen Gründen scheint dieses Recht in der Sache gefährdet.

Studien sprechen hier eine eindeutige Sprache. Derzeit leiden mehr als 100.000 Patienten in Österreich an einer dementiellen Erkrankung. Tendenz stark steigend. Es stellt sich daher die heikle Frage nach dem Wahlrecht und dem daraus resultierenden Recht, an politischen Entscheidungen in Österreich teilzunehmen.

Demenz-Patienten sind oft gar nicht mehr in der Lage, etwa den Wochentag zu wissen oder die Uhr ablesen zu können. Was das für deren Familien, deren Umfeld und für das Wahlrecht an sich bedeutet, kann sich jeder jetzt selber ausmalen. Vor allem auch, welche Missbrauchsmöglichkeit man hier eröffnet.

Das Thema ist etwas, womit wir uns ganz intensiv auseinandersetzen müssen: wie sehr ist das Wahlrecht mit der kognitiven Fähigkeit, sein Leben überhaupt überblicken zu können, verbunden und wie sehr ist ein Wahlrecht persönlich noch gültig, ausübbar und judizierbar ist, wenn eine schwere Demenz dahintersteht, bei der man sonst nichts mehr tun kann? Vor allem, wenn man etwa auch noch für alle Lebensbereiche besachwaltet ist? Wie sollen die besachwalteten Patienten diesbezüglich eine valide politische Entscheidungen treffen können?


Sinnvoll wäre es zum Beispiel, für die an Demenz erkrankten Patienten eine medizinische Wahlfähigkeitsprüfung einzuführen und dabei die geistige Kapazität festzustellen und festzuhalten.

Überdies kommt gerade in diesem Bereich eine Manipulationsgefahr stark zum Tragen, weil man ja nie genau feststellen kann, wer wie und wo beim „Kreuzerl“ am Wahlzettel mithilft - vor allem, wenn die Wahl mittels Briefwahl erfolgt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Haben Sie sich oder Ihr Ressort mit diesem heiklen Thema von „besachwalteten Wählern“, welche zB an dementiellen Erkrankungen leiden, auseinandergesetzt?

2.    Wenn ja, welche Ergebnisse und Erkenntnisse wurden dabei erzielt?

3.    Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie oder ihr Ressort aus diesen Ergebnissen im Zusammenhang mit dem gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrecht in Österreich?

4.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie oder ihr Ressort in diesem Zusammenhang setzen?

5.    Können Sie oder ihr Ressort ausschließen, dass es in diesem Zusammenhang zu Wahlmanipulationen (wer, wie und wo beim „Kreuzerl“ am Wahlzettel mithilft) kommt?

6.    Wie wird generell durch ihr Ressort überprüft, wie Personen, welche aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung ihr gleiches, unmittelbares, persönliches, freies und geheimes Wahlrecht ohne Manipulationen ausüben?

7.    Haben Sie oder ihr Ressort konkrete Maßnahmen dahingehend gesetzt, eine „Wahlfähigkeitsprüfung“ einzusetzen, um die geistige Kapazität von Wählern festzustellen und festzuhalten?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des BMI gesetzt?