10583/J XXV. GP
Eingelangt am 13.10.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesministerin für Bildung
betreffend Islamunterricht an österreichischen Schulen
Dem Schreiben BMB-10.051/0024-Präs. 12/2016 des Bundesministerium für Bildung an das Schulamt der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich ist zu entnehmen, dass für das Schuljahr 2016/17 in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol sowie Wien eine unzureichende Anzahl von Religionslehrern und Religionslehrerinnen zur Verfügung steht. Demnach wurde 64 islamischen Religionslehrern die Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft erteilt, um im Schuljahr 2016/17 unterrichten zu dürfen, da diese Personen die erforderliche Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen konnten. Weiteren 9 kirchlich bestellten Religionslehrern wurde die Nachsicht der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz Fehlen der erforderlichen Sprachkompetenz erteilt, sofern diese bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 eine ÖSD-Sprachdiplombestätigung im Kompetenzniveau C1 nachreichen. 10 Religionslehrern wurde die Nachsicht der österreichischen Staatsbürgerschaft mangels erforderlicher Sprachkompetenz allerdings nicht erteilt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende
Anfrage