10583/J XXV. GP

Eingelangt am 13.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesministerin für Bildung

betreffend Islamunterricht an österreichischen Schulen

 

Dem Schreiben BMB-10.051/0024-Präs. 12/2016 des Bundesministerium für Bildung an das Schulamt der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich ist zu entnehmen, dass für das Schuljahr 2016/17 in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol sowie Wien eine unzureichende Anzahl von Religionslehrern und Religionslehrerinnen zur Verfügung steht. Demnach wurde 64 islamischen Religionslehrern die Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft erteilt, um im Schuljahr 2016/17 unterrichten zu dürfen, da diese Personen die erforderliche Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen konnten. Weiteren 9 kirchlich bestellten Religionslehrern wurde die Nachsicht der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz Fehlen der erforderlichen Sprachkompetenz erteilt, sofern diese bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 eine ÖSD-Sprachdiplombestätigung im Kompetenzniveau C1 nachreichen. 10 Religionslehrern wurde die Nachsicht der österreichischen Staatsbürgerschaft mangels erforderlicher Sprachkompetenz allerdings nicht erteilt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Schüler besuchen im Schuljahr 2016/17 den islamischen Religionsunterricht? (Gliederung nach Bundesländern und Schultypen)
  2. Wie viele Islamlehrer sind im Schuljahr 2016/17 an Österreichs Schulen tätig? (Gliederung nach Bundesländern und Schultypen)
  3. Wie viele dieser Islamlehrer besitzen eine österreichische Staatsbürgerschaft?
  4. Wie viele islamische Religionslehrer werden in Österreich benötigt, um den Unterricht laut Lehrplan gewährleisten zu können?
  5. Mit welcher Begründung wurde im oben genannten Schreiben 10 Religionslehrern die Nachsicht der österreichischen Staatsbürgerschaft mangels Vorlage ausreichender Sprachkompetenznachweise nicht erteilt, wobei weitere 9 die Möglichkeit haben bis zum Ende des laufenden Schuljahres diese fehlenden Kompetenzen nachzuholen?