10597/J XXV. GP

Eingelangt am 13.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Registrierkassenpflicht und Vereinsfeste bzw Feste politischer Parteien

 

 

Ausufernde Vereinsfeste, welche nicht selten über die gesetzlichen Befugnisse und Grenzen hinausgehen, haben der gewerblichen Gastronomie in den letzten Jahren stark zugesetzt. Das „Wirtshaussterben“ wird dadurch – vor allem in ländlichen Regionen – entscheidend vorangetrieben. Auch bestimmte politische Parteien wollten sich diese zusätzliche Einnahmequelle nicht entgehen lassen und so wurden über die letzten Jahre hinweg auch vermehrt Ortsgruppen politischer Parteien als Veranstalter von Festen tätig.

 

Zu behaupten, dass viele dieser Feste in „rechtlichen Graubereichen“ stattgefunden haben – wie dies von einzelnen politischen Gruppierungen in eigens gedrehten Tutorial-Videos auf YouTube bekräftigt wird – ist nachweislich falsch, da die Rechtslage eindeutig ist und diese Feste in einem Großteil der Fälle gesetzwidrig stattgefunden haben. Unerlaubte Gewerbeausübung und mangelnde Disziplin im Hinblick auf Fiskus und Sozialversicherung waren in vielen regionalen Ortsgruppen politischer Parteien offenbar gang und gäbe.

 

Aus diesem Grund wurden auch – während für die restliche Wirtschaft eine strenge Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt wurde – großzügige Ausnahmen für die Feste politischer Parteien geschaffen, die nach einem Gutachten des Verfassungsexperten Herrn em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer grob verfassungs-widrig sind.

 

 

In der Bevölkerung herrscht schon länger die Stimmung, dass es sich bestimmte politische Akteure richten können. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist sich das BMF des Ausmaßes der „paragastronomsichen“ Tätigkeit von diversen Vereinen und politischen Organisationen in Österreich bewusst?


2.     Werden Festveranstaltungen von politischen Organisationen und Vereinen ohne Anzeige überhaupt kontrolliert?

 

3.     Wie viele Feste – „nichtgewerblicher“ Natur – wurden innerhalb der laufenden Legislaturperiode pro Jahr kontrolliert (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?

 

4.     Wie hoch war das bisherige Mehrergebnis dieser Kontrollen innerhalb der laufenden Legislaturperiode pro Jahr (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)?

 

5.     Verfügt das BMF über ausreichend Mitarbeiter, um eine durchgehende Kontrolle bewerkstelligen zu können?

 

6.     Wird konkreten Hinweisen und Anzeigen nachgegangen, oder „bleiben diese liegen“, weil die Veranstaltungen in der Regel am Wochenende und in den Abendstunden stattfinden?

 

7.     Gibt es im BMF eine Weisung bzw eine „gelebte Praxis“, dass Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen in bestimmten Bundesländern bis auf weiteres gar nicht mehr überprüft werden sollen?

 

8.     Die derzeitige Gesetzgebung sieht für Vereine und für politische Parteien die Möglichkeit vor, für bis zu 72 Stunden pro Jahr gastgewerblich tätig zu werden; wie wird die Einhaltung dieser Regel kontrolliert?

 

9.     Gibt es ein behördliches Register, wo die Veranstaltungen der Dauer nach erfasst werden?

 

10.  Wie wird die Einhaltung der Umsatzgrenze von 15.000 Euro für Parteiorganisationen kontrolliert?

 

11.  Es ist zu erwarten, dass durch die großzügigen Ausnahmen im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 die Anzahl von politischen Veranstaltungen mit Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getränken deutlich zunehmen wird. Wie wird das BMF diesem Mehraufkommen prüfungstechnisch begegnen?