10608/J XXV. GP

Eingelangt am 13.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Steuerpflicht und Vorsteuerabzugsbefreiung der Gemeinde Aschach im Zuge der Gemeindekooperation

 

 

Die Marktgemeinde Aschach an der Donau hat mit anderen Gemeinden zum Betrieb eines Bauhofes (Schneeräumung, Maschinenwartung etc.) einen Gemeindeverband gegründet.

Auf Anfrage der Marktgemeinde Aschach bezüglich einer möglichen Umsatzsteuer-pflicht und Vorsteuerabzugsbefreiung erteilte die Steuerberatungskanzlei Leitner + Leitner folgende Auskunft, die jedoch keine abschließende Klärung der Frage der Umsatzsteuerpflicht zulässt:

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Mit Schreiben vom 18. August 2016 teilte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, mit, dass diese Ausführungen ihrem letzten bekannten Stand entsprächen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Unter welchen Voraussetzungen begründet der Betrieb des oben angeführten Bauhofverbandes eine Umsatzsteuerpflicht für diesen Gemeindeverband?(z. B. bei Direktvergabe von Arbeiten u. Tätigkeiten der einzelnen Gemeinden an den Verband,...)



2.     Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass keine Umsatzsteuerpflicht anfällt? (z. B. Übertragung gemeindehoheitlicher Aufgaben als Gesamtes an den Verband)

3.     Wie ist so eine Übertragung konkret durchzuführen? (z. B. anteiliger vorher definierter Abrechnungsschlüssel für die einzelnen Gemeinden,...).



4.     Schließt eine mögliche Übertragung der bisherigen Gemeindeagenden an den Bauhofverband aus, dass die Gemeinden dennoch einzelne Aufträge an den Verband vergeben?

5.     Wie wäre in diesem Fall eine etwaige Umsatzsteuerpflicht zu bewerten?