10609/J XXV. GP

Eingelangt am 13.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Besteuerung von Gemeinden im Zuge der Gemeindekooperation

 

 

In immer stärkerem Ausmaß stoßen kleinere Gemeinden bei den ihnen zugedachten Aufgaben an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. In Anbetracht der Tatsache, dass etwa die Hälfte aller österreichischen Gemeinden unter 1.500 Einwohner, ein Viertel sogar unter 1.000 Einwohner haben, wurden vom Gesetzgeber in letzter Zeit vermehrt Initiativen gesetzt, um die Kooperation der Gemeinden untereinander zu fördern. Insbesondere die auf Initiative des Bundesrates im Jahr 2011 erfolgte Einführung des Artikels 116a B-VG (185/A-BR/2011) sollte die Zusammenarbeit der Gemeinden erleichtern und so Einsparungen durch Synergieeffekte erzielen.

Die Bewertung durch die Finanzbehörden ob und wenn, in welchem Umfang, Gemeinden bei der Leistungserbringung umsatzsteuerpflichtig sind bzw. Vorsteuerabzug geltend machen können, führt bei Gemeinden zu Verwirrungen und behindert das oben angeführte Ziel der Gemeindekooperationen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     In welchen Fällen werden Tätigkeiten von Gemeinden im Zuge der Gemeindekooperation umsatzsteuerpflichtig?

2.     In welchen Fällen werden Tätigkeiten von Gemeindeverbänden im Zuge der Gemeindekooperation umsatzsteuerpflichtig?

3.     In welchen Fällen werden Tätigkeiten von Verwaltungsgemeinschaften von Gemeinden im Zuge der Gemeindekooperation umsatzsteuerpflichtig?

4.     In welchen Fällen können Gemeinden im Zuge der Gemeindekooperation einen Vorsteuerabzug geltend machen?

5.     In welchen Fällen können Gemeindeverbände im Zuge der Gemeindekooperation einen Vorsteuerabzug geltend machen?

6.     In welchen Fällen können Verwaltungsgemeinschaften von Gemeinden im Zuge der Gemeindekooperation einen Vorsteuerabzug geltend machen?

7.     Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese seit 2012 andauernde, gerade für unter starken budgetären Zwängen leidenden Gemeinden höchst unbefriedigende Situation zu verändern?

8.     Aus welchen Gründen sind Gemeinden bei der Erbringung von Leistungen im Zuge der Gemeindekooperation überhaupt steuerpflichtig, obwohl diese Steuerpflicht der ursprünglichen Intention der Entlastung von Gemeinden zuwider läuft?