10611/J XXV. GP

Eingelangt am 17.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Abfederungszahlungen" an Post-Beamte

Wie bereits frühere parlamentarische Anfragebeantwortungen (7035/AB XXV.GP) aufgezeigt haben, ist innerhalb der Österreichischen Post AG in den letzten Jahren ein rasanter Anstieg an Ruhestandsversetzungen aufgrund des § 14 BDG zu erkennen:

 

Ruhestandsversetzung § 14 BDG

(von Amtswegen)

Ruhestandsversetzung § 14 BDG

(auf Antrag)

Insgesamt

2006

58

121

179

2007

58

85

143

2008

68

71

139

2009

159

121

280

2010

132

143

275

2011

172

180

352

2012

181

149

330

2013

195

266

461

2014

184

257

441

Gesamt

1.207

1.393

2.600

Grundsätzlich führt die Österreichische Post AG aus, auf welche Faktoren dieser Anstieg zurückzuführen sei, etwa auf das steigende Alter der Post-Beamten. Eindrucksvoll zeigt sich allerdings, dass der Anstieg in den Jahren 2013 und 2014 vor allem auf eine enorme Erhöhung von Ruhestandsversetzungen auf Antrag zurückzuführen ist. Welche Faktoren dafür verantwortlich sein könnten, illustriert nun auf Bericht der Tiroler Tageszeitung vom 17.9.2016.

"Hinter vorgehaltener Hand berichten mehrere Belegschaftsvertreter auch von vielen krankheitsbedingten Frühpensionierungen. Ältere Postbeamte können nach §14 des Beamtendienstrechtsgesetzes vorzeitig in Pension gehen, wenn sie „dauernd dienstunfähig“ sind. Wie oft das gemacht wird, sagte die Post-Sprecherin auf Nachfrage nicht. „Es ist nicht so, dass wir gezielt darauf hin arbeiten. Das Unternehmen tritt an niemanden heran, um in Pension zu gehen.“ Sie bestätigte allerdings, dass es eine zusätzliche Zahlung für jene gibt, die aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension gehen. Wer über 58 Jahre alt ist, bekommt in diesem Fall eine „Abfederungszahlung“ von bis zu 30.000 Euro." (Tiroler Tageszeitung, 17.9.2016)

Es werden also von Seiten der Österreichischen Post AG finanzielle Anreize gesetzt, in den Ruhestand zu treten, allerdings nicht mehr von Amts wegen, sondern wenn dies die Post-Beamten selbst - also auf eigenen Antrag - tun. Dadurch werden Personalkosten externalisiert und den Steuerzahler_innen umgehängt.

Dass es für diese Unternehmungen noch immer möglich ist, Personalkosten dem Bund umzuhängen, ist vor allem auch den Privilegien des Beamtendienstrechts geschuldet. Einerseits macht das Beamtendienstrecht diese Post-Beamten für die Österreichische Post AG besonders teuer, andererseits ermöglicht das Beamtendienstrecht, Post-Beamten ohne (für das Unternehmen lästige) Rehabilitationsmaßnahmen krankheitsbedingt in den Ruhestand zu treten. Während sich im ASVG pensionsversicherte Erwerbstätige monatelang medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen stellen müssen, erhalten Post-Beamte sogar noch eine Bonuszahlung.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele amtswegige Pensionierungen nach § 14 BDG gab es 2015?

2.    Wie viele Pensionierungen auf Antrag nach § 14 BDG gab es 2015?

3.    Wie viele Pensionierungen nach § 14 BDG entfielen auf Beamte des Postarbeitsmarktes? (vormals Karriere- und Entwicklungscenter bzw. Jobcenter in den Jahren 2010 bis 2015?)

4.    Wie viele Personen erhielten, die im Artikel der Tiroler Tageszeitung vom 17.9.2016 genannten, "Abfederungszahlungen" von bis zu 30.000 Euro? (Auflistung jährlich seit es solche Abfederungszahlungen gibt)

5.    Wie viele Personen gem. Frage 3 erhielten diese "Abfederungszahlung" aufgrund einer Ruhestandsversetzung gem. § 14 BDG? (jährlich seit es solche Abfederungszahlungen gibt, getrennt nach amtswegigen Pensionierungen und Pensionierungen auf Antrag)

6.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben für diese "Abfederungszahlungen"? (insgesamt und jährlich es seit solche Abfederungszahlungen gibt)

7.    War die Auszahlung solcher "Abfederungszahlungen" dem Bundesministerium für Finanzen bereits bekannt, bevor diese geleistet wurden ?

8.    Wenn ja, wieso hat das Bundesministerium für Finanzen als Vertreter des Hauptaktionärs - der Republik Österreich - nichts dagegen unternommen?


9.    Wenn ja, wie beurteilt das Bundesministerium für Finanzen die finanziellen Anreize, die durch diese "Abfederungszahlungen" gesetzt werden, um Personalkosten in Form von Pensionszahlungen dem Bund umzuhängen?

10. Wenn ja, sind diese "Abfederungszahlungen" auf Initiative des Bundesministeriums für Finanzen zurückzuführen?

11. Wenn nein, weshalb nicht?