10615/J XXV. GP

Eingelangt am 19.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Minderjährige Drogentote – durch Asylanten verschuldet?

 

15-Jährige nach Überdosis verstorben

Jene 15-Jährige, die am Dienstag letzter Woche leblos in einem Stiegenhaus in Innsbruck aufgefunden wurde, ist am Donnerstag in der Innsbrucker Klinik verstorben. Das bestätigte am Freitag die Polizei. Ursache war eine Überdosis Kokain. Kurz nach ihrer Einlieferung hieß es bereits vonseiten der Ermittler, der Zustand der 15-Jährigen sei sehr kritisch, es sei unklar, ob sie überleben werde. Am Donnerstag verstarb sie dann infolge der Überdosis Kokain.

Leblos in Stiegenhaus gefunden

Am 27. September war die Jugendliche leblos in einem Stiegenhaus in der Egger-Lienz-Straße am Südring gefunden worden, danach konnte sie reanimiert werden. Ein Syrer hatte die Rettung verständigt und zunächst angegeben, er und ein Freund hätten aus dem Fenster beobachtet, dass zwei Marokkaner das Mädchen in dem Hauseingang abgelegt hätten.

Die beiden Syrer verwickelten sich bei der Einvernahme aber in Widersprüche. So fanden die Beamten heraus, dass das Mädchen aus der Wohnung der Syrer weggelegt wurde. Die beiden Syrer sind mittlerweile geständig, dass Suchtgift mit im Spiel war.

Zwei Verdachtspunkte für Staatsanwaltschaft

Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, wird ermittelt wegen des Verdachts der unterlassener Hilfeleistung und wegen des Verdachts der Weitergabe von Suchtgift an eine Minderjährige. Es bestehe der Verdacht, dass einer der beiden das Suchtgift zur Verfügung gestellt habe und damit dem Mädchen ermöglicht worden sei, das Suchtgift zu konsumieren. Die beiden Syrer befinden sich auf freiem Fuß, es wurde keine Untersuchungshaft verhängt. http://tirol.orf.at/news/stories/2801793/

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie beurteilen Sie als Innenminister diesen Vorfall?

2.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass Kinder und Jugendliche – vor allem junge Mädchen – nicht Opfer von Drogenexzessen, verursacht durch kriminelle Elemente aus der Asylantenszene, werden?

3.    Gibt es hier insbesondere eigene Informations- und Aufklärungskampagnen, um Kinder und Jugendliche – vor allem junge Mädchen – vor solchen gefährlichen Situationen zu schützen?

4.    Verfügen Sie über statistische Daten, wie viele Asylwerber, Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte, als Drogendealer bzw. Drogenkonsumenten in Österreich 2015 bzw. 2016 aufgegriffen worden sind?

5.    Wenn ja, wie gestalten sich diese statistischen Aufgriffsdaten, aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländern?

6.    Warum wurden die beiden Syrer nicht in Untersuchungshaft bzw. Polizeigewahrsam genommen?

7.    Welchen Aufenthaltsstatus mit welcher Begründung haben diese beiden Syrer?

8.    Da in der medialen Berichterstattung über das Alter des Mädchens unterschiedliche Angaben gemacht wurden: Wie alt war das Mädchen zur Tatzeit wirklich?

9.    Sind Ihnen die sozialen Hintergründe des Mädchens bekannt (z.B. lebte es im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern, lebte es in einer betreuten Unterkunft, wer trug die Verantwortung für das minderjährige Mädchen, usw.)?

10. Zu welcher Vertragsart (vergebührter Mietvertrag, Untermietvertrag oder Prekariumsvertrag) lebten die Syrer in der Wohnung?

11. ad 10) Gibt es einen Vertragspartner (zB. eine NGO)?

12. Um welchen/welche Tatbestand/Tatbestände handelt es sich bei dem Vorfall konkret?

13. Sind Ihnen weitere Details zum aktuellen Ermittlungsstand bekannt?

14. Wurden Ermittlungen angestellt, wo die Drogen, die konsumiert wurden, herstammen?