10617/J XXV. GP
Eingelangt am 19.10.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Minderjährige Drogentote – durch Asylanten verschuldet?
Am 27. September war die Jugendliche leblos in einem Stiegenhaus in der Egger-Lienz-Straße am Südring gefunden worden, danach konnte sie reanimiert werden. Ein Syrer hatte die Rettung verständigt und zunächst angegeben, er und ein Freund hätten aus dem Fenster beobachtet, dass zwei Marokkaner das Mädchen in dem Hauseingang abgelegt hätten.
Die beiden Syrer verwickelten sich bei der Einvernahme aber in Widersprüche. So fanden die Beamten heraus, dass das Mädchen aus der Wohnung der Syrer weggelegt wurde. Die beiden Syrer sind mittlerweile geständig, dass Suchtgift mit im Spiel war.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, wird ermittelt wegen des Verdachts der unterlassener Hilfeleistung und wegen des Verdachts der Weitergabe von Suchtgift an eine Minderjährige. Es bestehe der Verdacht, dass einer der beiden das Suchtgift zur Verfügung gestellt habe und damit dem Mädchen ermöglicht worden sei, das Suchtgift zu konsumieren. Die beiden Syrer befinden sich auf freiem Fuß, es wurde keine Untersuchungshaft verhängt. http://tirol.orf.at/news/stories/2801793/
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wie beurteilen Sie als Justizminister diesen Vorfall?
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass Kinder und Jugendliche – vor allem junge Mädchen – nicht Opfer von Drogenexzessen, verursacht durch kriminelle Elemente aus der Asylantenszene, werden?
3. Gibt es hier insbesondere eigene Informations- und Aufklärungskampagnen, um Kinder und Jugendliche – vor allem junge Mädchen – vor solchen gefährlichen Situationen zu schützen?
4. Verfügen Sie über statistische Daten, wie viele Asylwerber, Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte, als Drogendealer bzw. Drogenkonsumenten in Österreich 2015 bzw. 2016 als Verdächtige geführt worden sind?
5. Wenn ja, wie gestalten sich diese statistischen Aufgriffsdaten, aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländern?
6. Warum wurden die beiden Syrer nicht in Untersuchungshaft genommen?
7. Um welchen/welche Tatbestand/Tatbestände handelt es sich bei dem Vorfall konkret?
8. Sind Ihnen weitere Details zum aktuellen Ermittlungsstand bekannt?
9. Warum besteht bei diesen beiden Syrern keine Flucht-, Verdunkelungs-oder Tatbegehungs(wiederholungs)gefahr?