10623/J XXV. GP

Eingelangt am 19.10.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend die problembehaftete Reform des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages im Zuge der WGG-Novelle

 

Im Zuge der jüngsten Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wurden die Erhaltungspflichten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und die Ausformung des in diesem Zusammenhang von den Bewohnern zu bezahlenden Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages reformiert. Die Erhaltungspflichten wurden ebenso ausgeweitet, wie die finanzielle Belastung für die Bewohner erhöht wurde. Leistbarem Wohnen steht diese Reform damit diametral entgegen.

 

Die sozialen Auswirkungen sind gravierend und für die betroffenen Bewohner teilweise existenzbedrohlich. So widmete etwa die ‚Kronen Zeitung’ in ihrer Onlineausgabe vom 6. Juli 2016 den Artikel „Tausende betroffen – Mieten werden massiv teurer“ diesem Thema. Es war zu lesen, dass der sozialdemokratische Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser dem Medium von einer Krisentagung der Landeswohnbau-Experten berichtete. Bemerkenswert daran erscheint, dass es seine Parteigenossin, SPÖ-Bautensprecherin und Nationalratsabgeordnete Ruth Becher war, die die wenig durchdachte Maßnahme vorangetrieben hat.

 

Der Effekt seit Inkrafttreten der neuen Regelung am 1. Juli 2016 zeigt, dass akuter Bedarf besteht, die WGG-Novelle in diesem Punkt zu adaptieren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Liegen Ihnen bereits Zahlen und Schätzungen vor, die den kumulierten Anstieg von Einnahmen unter dem Titel Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag infolge der WGG-Novelle veranschaulichen?

2.    Wenn ja, wie lauten diese Zahlen?

3.    Werden Sie sich für eine Adaptierung der WGG-Novelle einsetzen, die die Kostenbelastung auf Seiten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und der Bewohner vermindert?

4.    Wenn ja, auf welche Weise und welche diesbezüglichen Vorbereitungen haben Sie bereits getroffen?

5.    Wenn nein, weshalb soll diese offenkundig misslungene Gesetzesänderung nicht adaptiert werden?