10627/J XXV. GP
Eingelangt
am 19.10.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
betreffend Status Quo beim Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)
Das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ist in Österreich am 15. März 2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Zuordnung österreichischer Qualifikationen zu einem Qualifikationsniveau des NQR und die Veröffentlichung dieser Zuordnung zu Informationszwecken in einem öffentlich zugänglichen Register (NQR-Register).
Das NQR-Gesetz sieht die Schaffung einer nationalen NQR-Koordinierungsstelle (NKS) vor, die mit ein- bis drei vollzeitäquivalenten Mitarbeiter/innen mit fundierten Erfahrungen zu diesem Thema (akademische Ausbildung oder gleichwertig) die angesprochenen Aufgaben erfüllen wird.
Die NQR-Koordinierungsstelle ist angesiedelt bei der OeAd-GmbH, ihre Vertragspartner sind das BMBF und das BMWFW. Der NQR-Beirat wird ernannt vom BMBF und vom BMWFW, während sich die Besatzung der NQR-Steuerungsgruppe aus diversen Ministerien und Lobbygruppen zusammensetzt – Personen aus dem Parlament sollen dabei nicht in den Gruppen vertreten sein, es besteht lediglich eine jährliche Berichtspflicht an den Nationalrat.
Die überbordende Bürokratie, die Schaffung einer NQR-Koordinierungsstelle, eines NQR-Beirates, einer NQR-Steuerungsgruppe, bewirkt, dass der gesamt Apparat aufgebläht und damit schwerfällig in seiner operativen Tätigkeit wird. Weiters kritisieren die Freiheitlichen, dass die Forderung, HTL/HLFL-Ingenieure mit nachgewiesener fachbezogener 3-jährigen Berufspraxis in der Stufe 6 – also auf Ebene des Bachelor-Standards – im NQR-Gesetz zu verankern, nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum auf der eigens für die NQR-Koordinierungsstelle eingerichteten Homepage, https://www.qualifikationsregister.at/ angesiedelt in der Ebendorferstraße 7 1010 Wien, aus dem Impressum leider keine näheren Angaben zu den einzelnen Akteuren gemacht wurden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende
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