10646/J XXV. GP

Eingelangt am 27.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Handlungsempfehlungen der UNO zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 

BEGRÜNDUNG

 

Die UNO hat Österreich im September 2013 einer  ersten Staatenprüfung betreffend den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen. Gemäß Artikel 35 der Konvention haben die Mitgliedsstaaten regelmäßig über die Umsetzung der vertraglichen Vorgaben Bericht zu legen. Das Komitee für die Rechte der Rechte der Menschen mit Behinderungen hat den ersten Staatenbericht Österreichs mit der österreichischen Delegation erörtert und dann gemäß Artikel 36 der Konvention abschließende Bemerkungen verabschiedet.

Diese abschließenden Bemerkungen  wurden am 30. September 2013 veröffentlicht, sie enthalten insgesamt 58 Punkte (durchnummerierte Absätze) und 23 Handlungsempfehlungen. Diese 23 Handlungsempfehlungen sollten bis zur nächsten Staatenprüfung Österreichs im Jahr 2018 umgesetzt sein.

Erfreulicherweise wurden mit der Überarbeitung der deutschen Übersetzung der Konvention, der Erarbeitung des Entwurfes für ein 2. Erwachsenenschutzgesetz und dem Aus für Netzbetten bereits einige Punkte erledigt. Der weitaus größte Teil der Handlungsempfehlungen ist jedoch noch immer nicht umgesetzt.

Eine von der UNO geforderte breite öffentliche Diskussion dieser Handlungsempfehlungen sowie eine – über die Veröffentlichung auf der Website des Sozialministeriums hinausgehende – Verbreitung haben bis heute nicht stattgefunden.

Es ist auch völlig unklar, wer die Federführung für die Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen übernommen hat und wann der Nationale Aktionsplan Behinderung um die Handlungsempfehlungen ergänzt wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welches Ressort und  welche Abteilung sind für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen verantwortlich? (bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

2)    Welche konkreten Personen sind für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen  verantwortlich? (bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

3)    In welchem Umsetzungsstadium befindet sich die Handlungsempfehlungen? (bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

4)    Welche konkreten Schritte zur Umsetzung wurden dazu bisher unternommen? (bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

5)    Wurde zur Umsetzung der Handlungsempfehlung eine Arbeitsgruppe eingesetzt?

Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe?

Wenn nein, ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe geplant?

(bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

6)    Sind für die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen Budgetmittel vorgesehen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

(bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

7)    Wie erfolgte die Einbindung von Menschen mit Behinderungen und Behindertenorganisationen in den diesen Prozess?

(bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

8)    Wird der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 im Sinne der Handlungsempfehlung ergänzt?

Wenn ja, um welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

(bitte für jede Handlungsempfehlung einzeln beantworten)

 

9)    Wurden die vorliegenden abschließenden Bemerkungen inklusive der Handlungsempfehlungen wie vom Komitee unter der Überschrift „Follow up“ gefordert, einer breiten Öffentlichkeit, inklusive der zuständigen Ministerien, Berufsgruppen, NGOs, regionalen Behörden und Menschen mit Behinderungen und ihren Familien  zugänglich gemacht?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?