10648/J XXV. GP

Eingelangt am 27.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Gabriela Moser; Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Umsetzung der gleichstellungs-bezogenen Empfehlungen des RH in seinem Bericht zum Verkehrssicherheitsfonds (VSF)

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht Bund 2015/11 aus dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Gebarung des seit 1988 bestehenden „Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds“ geprüft.

 

Der Bericht enthält insbesondere die Aufarbeitung der jahrelang gerichtsanhängigen Alkohol-am-Steuer-Kampagnenvergabe unter der damaligen Bundesministerin Doris Bures im Jahr 2009 und der inhaltlich weitgehend ungesteuerten Förderungspolitik der Jahre 2008 bis 2010. Daneben wurden auch einige bedenkenswerte Kritikpunkte im Zusammenhang mit der Gebarung und der Organisation des Fonds, mit mangelnden Informationen und Eingriffsmöglichkeiten bei widmungsfremder Verwendung des den Ländern übergebenen 60%-Anteils der Fondseinnahmen aus den Wunschkennzeichen sowie Befangenheiten im Zusammenhang mit dem VSF-Beirat herausgearbeitet.

 

Demgegenüber weit weniger öffentliche Beachtung fand die Analyse des Rechnungshofs zu Genderaspekten in der Verkehrssicherheit sowie beim Verkehrssicherheitsfonds selbst.

 

Der RH hielt in der Zusammenfassung seiner Prüfung dazu im Bericht wörtlich fest:

 

Es gab geschlechtsspezifische Unterschiede im Unfallgeschehen: rd. 56 % der Verletzten aus Verkehrsunfällen und 75 % aller Todesopfer entfielen auf männliche Verkehrsteilnehmer. Getötete PKW–Lenker waren zu 80 bis 85 % männlich. Im überprüften Zeitraum vergab der Verkehrssicherheitsfonds keine Förderungen oder Aufträge, die geschlechtsspezifische Fragestellungen behandelten. (TZ 36)

Seinen Richtlinien zufolge trug der Verkehrssicherheitsfonds dafür Sorge, dass die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Gewährung, Durchführung und Evaluierung der Förderung berücksichtigt wird.


Es fanden sich allerdings keine Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgabe. Vergab der Fonds Aufträge mit einer Leistungsfrist von sechs Monaten oder länger, mussten sich die Bieter zur Umsetzung gleichstellungsfördernder Maßnahmen verpflichten. Diese Bedingung wurde eingehalten. (TZ 37)

Bei den Mitgliedern des Beirats des Verkehrssicherheitsfonds waren Frauen mit einem Anteil von 18% unterrepräsentiert. (TZ 38)

 

Auf Basis dieser Prüfergebnisse lauteten die Empfehlungen des Rechnungshofs:

Es wären verstärkt Fragestellungen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Verkehrssicherheit zu bearbeiten und auf Basis einer entsprechenden Datengrundlage geförderte Projekte und Aufträge zum genderspezifischen Verkehrsverhalten zu vergeben. (TZ 36)

Das BMVIT nahm laut RH-Bericht „in seiner Stellungnahme die Empfehlung zur Kenntnis; es werde versuchen, künftig verstärkt Fragestellungen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Verkehrssicherheit im Rahmen der Calls zu bearbeiten.“

 

Es wären konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Vergabe von Förderungen zu entwickeln. (TZ 37)

Das BMVIT nahm laut RH-Bericht „die Empfehlung zur Kenntnis und sagte in seiner Stellungnahme zu, Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Vergabe von Förderungen zu entwickeln.“

 

Auf eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung im Beirat wäre hinzuwirken. (TZ 38)

(Das BMVIT hielt laut RH-Bericht „in seiner Stellungnahme fest, dass die Beiratsmitglieder von den im § 131 a des Kraftfahrgesetzes genannten Organisationen entsendet würden und das BMVIT darauf keinen Einfluss habe.“ Der RH unterstrich im Gegenzug nochmals „seine Empfehlung, bei den betreffenden Organisationen auf eine Entsendung von Frauen in den Beirat hinzuwirken.“)

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welcher Weise wurde der im Rahmen des Berichtes Bund 2015/11 ausgesprochenen Empfehlung des Rechnungshofs, „verstärkt Fragestellungen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Verkehrssicherheit zu bearbeiten und auf Basis einer entsprechenden Datengrundlage geförderte Projekte und Aufträge zum genderspezifischen Verkehrsverhalten zu vergeben“ a) seit Vorlage des entsprechenden Rohberichts, b) seit der Veröffentlichung des Berichts im Juli 2015 konkret nachgekommen?

2)    Welche Fragestellungen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Verkehrssicherheit konnten seitdem konkret in VSF-Calls Platz finden?

3)    Welche Ergebnisse oder gegebenenfalls Zwischenergebnisse entsprechender a) Bearbeitungen (auch abseits des VSF), b) geförderter Projekte, c) Aufträge zum genderspezifischen Verkehrsverhalten liegen mittlerweile vor?


4)    In welcher Weise wurde der im Rahmen des Berichtes Bund 2015/11 ausgesprochenen Empfehlung des Rechnungshofs „konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Vergabe von Förderungen zu entwickeln“ und „bei den betreffenden Organisationen auf eine Entsendung von Frauen in den Beirat hinzuwirken“ a) seit Vorlage des entsprechenden Rohberichts, b) seit der Veröffentlichung des Berichts im Juli 2015 konkret nachgekommen?

5)    Welche Ergebnisse im Sinne besserer Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Vergabe von Förderungen konnten seitdem konkret bei Vergaben im Bereich des VSF erreicht werden?

6)    Wie hat sich dies mittlerweile auf die Ergebnisse oder gegebenenfalls Zwischenergebnisse entsprechender geförderter Projekte bzw Aufträge ausgewirkt?

7)    In welcher Weise wurde der im Rahmen des Berichtes Bund 2015/11 ausgesprochenen Empfehlung des Rechnungshofs, im Kraftfahrbeirat „auf eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung im Beirat hinzuwirken“ und dazu „bei den betreffenden Organisationen auf eine Entsendung von Frauen in den Beirat hinzuwirken“, a) seit Vorlage des entsprechenden Rohberichts, b) seit der Veröffentlichung des Berichts im Juli 2015 konkret nachgekommen?

8)    Wie hat sich dieses „Hinwirken“ mittlerweile auf die Zusammensetzung des Kraftfahrbeirats ausgewirkt?