10652/J XXV. GP

Eingelangt am 02.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ausgelagerte Dienste bei Unfalluntersuchungen

 

Aus den Statistiken der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO von englisch International Civil Aviation Organization) ist zu erkennen, dass Österreich bei der Unfalluntersuchung (Accident Investigation) besonders schlecht abschneidet. Österreich erreicht nur 69% der möglichen Wertung. Damit liegen zum Beispiel Iran oder Russland vor Österreich in dieser Wertung. Österreich liegt gleichauf mit dem Sudan oder Botswana.

Die folgende Abbildung zeigt den Vergleich mit den Nachbarländern Deutschland und Schweiz. Auch hier liegt Österreich deutlich abgeschlagen an dritter Stelle im Bereich Unfalluntersuchung (Accident Investigation):

 

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Immer wieder gibt es Ungereimtheiten bei Unfallberichten, wie zum Bespiel jene, die in der Parlamentarischen Anfrage betreffend die Untersuchung des Absturzes eines Polizeihubschraubers am 30. März 2011 am Achensee/Tirol aufgezeigt wurde.

Die Untersuchungen werden durch das Unfalluntersuchungsgesetz (UUG) geregelt. § 5 (15) UUG definiert Untersuchungsbeauftragte folgendermaßen: "Untersuchungsbeauftragte sind Bedienstete der Bundesanstalt für Verkehr und andere Personen, die von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes zur Durchführung einer Sicherheitsuntersuchung eingesetzt werden." Dies ist vor allem als interne organisatorische Regelung der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) zu interpretieren.

Es scheint, als öffne diese Regelung der BAV eine Tür, die es erlaubt, private Unternehmen und deren Mitarbeitern mit der Untersuchung von Unfällen zu betrauen. In diesem Zusammenhang ist die Secuvia GmbH (bzw. in manchen Zusammenhängen auch dessen Schwesterfirmen Certarus Holding GmbH und Dreams and Wheels Fahrzeugvermietungsges.m.b.H) auffällig. Laut den uns vorliegenden Dokumenten werden Mitarbeiter der Secuvia GmbH gleichzeitig im Organigramm der Bundesanstalt für Verkehr (Stand: 05.01.2015) ausgewiesen. Konkret handelt es sich hierbei um die Personen Ing. Norbert Jeitschko, Erich Landl, Mario Liebhart, Dirk Nentwig, DI Markus Sedelmayer und Martina Wally.

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Inwieweit die Secuvia GmbH mit der Bundesanstalt für Verkehr bzw. mit dem BMVIT zusammenhängt ist von entscheidender Bedeutung für (1) die Einhaltung österreichischer Gesetze (u.A.: UUG) und (2) Österreichs Performance in der Aufklärung von Flugunfällen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Stehen die Secuvia GmbH, Certarus Holding GmbH oder Dreams and Wheels Fahrzeugvermietungsges.m.b.H. in einem Vertragsverhältnis zur der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) bzw. zum BMVIT?

a.    Wenn ja, welche Leistungen erbringen diese Firmen für die BAV bzw. das BMVIT?

b.    Wenn ja, welches Auftragsvolumen der BAV bzw. des BMVIT gab es dabei ab 2007 für die jeweiligen Firmen? (Bitte um Auflistung nach Jahr und Firma)

2.    Seit wann sind Mitarbeiter der Secuvia GmbH für die BAV/das BMVIT tätig?

3.    Wie viele Mitarbeiter der Secuvia GmbH waren insgesamt für die BAV/das BMVIT tätig? (Bitte um Auflistung für die Jahre 2010-2016 nach Tätigkeiten)

4.    Für welche der von diesen drei genannten Firmen erbrachten Leistungen gab es öffentliche Ausschreibungen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Dürfen Mitarbeiter der Secuvia GmbH die Räumlichkeiten der BAV nutzen?

a.    Wenn ja, werden vom BMVIT oder von der BAV (oder anderen) dafür Miet- oder Betriebskosten eingehoben?

6.    Ist dem BMVIT bekannt, ob die Secuvia GmbH eine Genehmigung zum Überlassen von Arbeitskräften hat?

a.    Wenn ja, hat sie diese?

7.    Beschäftigt die BAV oder das BMVIT Mitarbeiter, die gleichzeitig bei der Secuvia GmbH beschäftigt sind?

a.    Wenn ja, warum?

8.    Beschäftigt die BAV oder das BMVIT Mitarbeiter, die zuvor bei der Secuvia GmbH beschäftigt waren?

a.    Wenn ja, warum?

9.    Welche Leistungen erbringen Mitarbeiter der Secuvia GmbH, die nicht von der BAV oder dem BMVIT geleistet werden können?

a.    Warum?

10. Wie viele ehemalige oder derzeitige Mitarbeiter der Secuvia GmbH haben sich seit 2012 bei der BAV/dem BMVIT beworben und wurden angestellt?

11. Wie viele Personen, die nicht bei der Secuvia GmbH tätig waren, haben sich seit 2012 bei der BAV/ dem BMVIT beworben und wurden angestellt?

12. Wurden den Mitarbeitern der Secuvia GmbH offizielle Ausweise des BAV als Untersuchungsbeauftragte ausgestellt?

13. Warum scheinen derzeitige oder ehemalige Mitarbeiter der Secuvia GmbH, die jetzt Mitarbeiter der BAV sind, teilweise auf offiziellen Organigrammen der BAV auf und teilweise nicht?

14. Wie viele der derzeitigen Mitarbeiter der Secuvia GmbH werden derzeit bei Fluguntersuchungen eingesetzt?


15. Wie viele der derzeitigen Mitarbeiter der Secuvia GmbH werden derzeit bei Schienenunfalluntersuchungen eingesetzt?

16. Welche Tätigkeiten üben Mitarbeiter der Secuvia GmbH im Zusammenhang mit dem BAV aus?

17. Wurden Mitarbeiter der Secuvia GmbH von der BAV oder dem BMVIT direkt entlohnt?

18. Hatten oder haben diese Mitarbeiter der Secuvia GmbH - zumindest teilweise - offizielle E-Mailadressen des BMVIT als sie noch nicht von der BAV angestellt waren?

19. Hatten oder haben diese Mitarbeiter der Secuvia GmbH - zumindest zeitweise - direkten Zugriff auf elektronische Akten der BAV?

20. Hatten oder haben diese Mitarbeiter der Secuvia GmbH - zumindest zeitweise - direkten Zugriff auf sensible Daten wie zum Beispiel Obduktionsberichte?

21. An welchen Flugunfall-Untersuchungsberichten (Endberichte und Zwischenberichte/Entwürfe) waren Mitarbeiter der Secuvia GmbH beteiligt? (Bitte um um Auflistung der Untersuchungsberichte und der jeweilig beteiligten Mitarbeiter)

22. Hat die BAV oder das BMVIT Mitarbeitern der Secuvia GmbH Ausbildungen (etwa Pilotenausbildungen) bezahlt?

a.    Wenn ja, welche und in welchem Umfang? (bitte um jährliche Auflistung der Ausbildungen und deren Kosten von 2005 bis 2016)

23. Sind Nebentätigkeiten der BAV-Untersuchungsleiter genehmigungspflichtig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des §2 UUG erfüllt sind?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, hatten oder haben Vertragsbedienstete oder Beamte der BAV Nebentätigkeiten bei einem der drei oben genannten (Secuvia GmbH, Certarus Holding GmbH oder Dreams and Wheels Fahrzeugvermietungsges.m.b.H) genehmigt?

                                  i.    Wenn ja, bei welcher?

24. Sind oder waren Mitarbeiter der Secuvia GmbH bzw. deren Schwesterfirmen Certarus Holding GmbH und Dreams and Wheels Fahrzeugvermietungsges.m.b.H. als Fahrer für Minister oder andere Mitarbeiter des BMVIT im Einsatz?

25. Haben die genannten Firmen den Mitarbeitern des BMVIT oder der BAV Fahrzeuge zur Verfügung gestellt?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang über die vergangenen fünf Jahre?

b.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

26. Im Jahr 2012 gab es einen Bericht im Ö1-Mittagsjournal (oe1.orf.at/artikel/302111), wonach die Tochter der damaligen Verkehrsministerin Doris Bures zu einer Weinverkostung mit dem Dienstwagen ihrer Mutter gebracht wurde. Dabei soll es sich um den "Chauffeur eines Limousinenservice" gehandelt haben. Handelt es sich dabei um einen Mitarbeiter der Firmen Secuvia GmbH, Certarus Holding GmbH oder Dreams and Wheels Fahrzeugvermietungsges.m.b.H.?