10654/J XXV. GP

Eingelangt am 03.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Dublin-Überstellungen: Das Reiten eines toten Pferdes

BEGRÜNDUNG

 

Laut der „Dublin-III-Verordnung“ ist jenes Mitgliedsland für die Abwicklung der Asylverfahren zuständig, in dem ein Asylsuchender zum ersten Mal EU-Territorium betritt. Da der Verwaltungsgerichtshof im September 2015 eine Rücküberstellung nach Ungarn nach dem Dublin Verfahren ablehnte, da es Ungarn als nicht sicher für vulnerable Personen eingestuft hatte, wurden die Dublin-Rückschiebungen dorthin ausgesetzt. Dennoch bezeichnet Innenminister Sobotka Ungarn als „sicheres Drittland“ (http://orf.at/stories/2338854/ vom 11.5.2016). Dies, obwohl bekannt ist, dass Asylsuchende in Ungarn kaum Chancen auf Asyl haben: Im Vorjahr gab es 545 positive Entscheidungen bei einer Gesamtzahl von 32.700 Asylanträgen, also 1,7 %.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Mit welchen EU-Mitgliedstaaten führt Österreich derzeit Dublin-Verfahren durch? Bitte um Aufschlüsselung nach Dublin-In und Dublin-Out Verfahren, nach EU-Mitgliedstaat, Anzahl der jeweiligen Verfahren jeweils im Jahr 2015 und 2016.

 

2)    In welche EU-Mitgliedstaaten führt Österreich aktuell Dublin-Out-Überstellungen durch? Bitte um Angabe der a) Dublin-Out Verfahren b) Dublin-Out-Überstellungen jeweils im Jahr 2015 und 2016.

 

3)    In welche EU-Mitgliedstaaten wurden von Österreich Dublin- Out Überstellungen ausgesetzt bzw. finden derzeit nicht statt?


4)    Werden auch mit jenen EU-Mitgliedstaaten, in die aktuell keine Dublin-Überstellungen stattfinden; Dublin-Out Verfahren geführt? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl und EU-Mitgliedstaat jeweils im Jahr 2015 und 2016.

 

5)    Es wurden Fälle bekannt, in denen Asylsuchende von österreichischen ExekutivbeamtInnen ohne Dublin-Bescheid kurzerhand zurück an die Grenze nach Ungarn gebracht wurden, um eine Rückschiebung zu versuchen. Diese wurde von den ungarischen GrenzbeamtInnen abgelehnt und endeten in der Rückfahrt der BeamtInnen mit dem Asylsuchenden. Entspricht dies dem Vorgehen des Innenministeriums bei Ungarn-Fällen?

 

6)    Falls ja: Worauf zielen Sie mit solchen unkoordinierten, rechtstaatlich bedenklichen Rückschiebeversuchen ab?

 

7)    Wie viel Euro kosten solche Überstellungsversuche nach Ungarn (inkl. Fahrtkosten, Personalkosten usw.)?

 

8)    Wie viele Dublin-Out Verfahren wurden jeweils 2015 und 2016 mit Kroatien geführt?

 

9)    Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Kroatien für das Asylverfahren als zuständig erklärt, obwohl meist Griechenland das Ersteinreiseland war?

 

10) Überprüfen Sie bei solchen Dublin III Verfahren auch, ob es sich dabei um Asylsuchende handelt, die Österreich im Herbst 2015 freiwillig einreisen ließ, indem man sie mit vom Innenministerium beauftragten Bussen oder der ÖBB ins Land transportierte?

 

11) Setzen Sie das obengenannte Vorgehen nicht einer Erlaubnis der Einreise, und somit eben nicht einem irregulären Grenzübertritt iSd Dublin III Verordnung gleich? Falls nein, weshalb nicht?

 

12) Gibt es derzeit eine/n Weisung/Erlass/Anordnung des Innenministers, Dublin Verfahren auf dem „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ vorrangig zu bearbeiten? Falls ja, weshalb? Bitte um Beifügung des Wortlauts der/des Weisung/Erlasses/Anordnung.