10661/J XXV. GP

Eingelangt am 03.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Rückführungsabkommen

 

Verteidigungsminister Doskozil äußerte am 19.10.2016 gegenüber den Medien, dass können viele Migranten auch nach negativem Asylbescheid nicht abgeschoben werden können, weil Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten fehlen. Auszug aus diePresse vom 19.10.2016:

"Bis zu 90 Prozent der Asylentscheidungen werden in Österreich aufgrund fehlender Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten aktuell nicht umgesetzt. Das bedeutet: Viele Migranten können auch nach einem negativen Asylbescheid oft nicht abgeschoben werden. "Aktuell ist es nicht wesentlich, ob jemand ins Asylverfahren kommt (...) weil wir unsere Entscheidungen bis zu einem hohen Grad - 80 bis 90 Prozent - nicht umsetzen", sagte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in Wien."

Demgegenüber widersprach Innenminister Sobotka oben erwähnten Zahlen: bisher seien seit Jänner 2016 7826 Menschen außer Landes gebracht worden, siehe ebenfalls diePresse vom 19.10.2016:

"Diese Zahlen, die Doskozil am Dienstagabend bei einer gemeinsamen Diskussion mit Wolfgang Sobotka (ÖVP) nannte, waren für das Ressort des Innenministers am Mittwoch jedoch nicht nachvollziehbar. (...)  Im Jahr 2016 habe es in Österreich bis Ende September rund 11.500 negative Asylbescheide gegeben. Seit Jänner seien 7826 Betroffene außer Landes gebracht worden (freiwillige und unfreiwillige Ausreisen). Das "Delta" betrage also rund 3700 Personen, also gut 30 Prozent. "Wir können die 80 bis 90 Prozent nicht nachvollziehen", so die Sprecherin des Innenministers."

Weiters betonte Innenminister Sobotka die Wichtigkeit von Resettlement-Programmen, vgl wieder diePresse vom 19.10.2016:

"(...) um sich sogleich erneut für den (eigentlich von seiner Vorgängerin Johanna Mikl-Leitner stammenden) Vorschlag stark zu machen, wonach die Auswahl von in Europa aufenthaltsberechtigten Flüchtlingen schon in UNHCR-Flüchtlingslagern in den Konfliktregionen erfolgen sollte. Man müsse "jene holen, die Schutz am dringendsten brauchen bzw. die wir am meisten brauchen", sagte Sobotka und verwies darauf, dass der Großteil der Schutzsuchenden nicht über die nötigen Qualifikationen für Österreichs Arbeitsmarkt verfüge.

 Das von Sobotka angesprochenen Modell ist als "Resettlement" bekannt und wird in großem Ausmaß etwa von Australien, den USA und Kanada betrieben, die jährlich Tausende auf diesem Weg aufnehmen. Auch die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich im Juli 2015 darauf, binnen zwei Jahren 22.000 Menschen direkt aus Konfliktgebieten umzusiedeln. Österreich sagte damals 400 zusätzliche Aufnahmen zu, von denen bisher noch keine einzige Person in Österreich ankam. Allerdings werden auch bereits zuvor getätigte Verpflichtungen in Höhe von 1500 Menschen angerechnet, weshalb Österreich in EU-Statistiken aktuell auf 1453 aufgenommene Flüchtlinge kommt."

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Menschen hat Österreich insgesamt durch Resettlement-Programme in Zusammenarbeit mit UNHCR aufgenommen?

2.    Wie viele weitere Kontingente sind derzeit in Planung?

a.    Wie viele Menschen sollen dadurch in Österreich aufgenommen werden?

b.    In welchem Zeitraum sollen diese Resettlement-Programme abgewickelt werden?

3.    Wie genau erfolgt die Beteiligung Österreichs an Resettlement-Programmen im Rahmen der Europäischen Union?

a.    Wie viele Menschen haben die anderen Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Resettlement-Programme aufgenommen?

b.    In welchem Zeitraum sollen diese Resettlement-Programme abgewickelt werden?

4.    Mit welchen Nicht-EU-Staaten finden derzeit bilaterale Verhandlungen über Rückführungsabkommen statt?

a.    Wie ist der jeweilige Verhandlungsstatus?

b.    Bitte um Auflistung der jeweiligen Termine.

c.    Bitte um Auflistung der jeweiligen Vertreter dieser Staaten.

5.    Wann sollen die jeweiligen Rückführungsabkommen abgeschlossen werden?

a.    Bitte um Auflistung nach Vertragspartner und Zeitraum.

6.    Was unternimmt der Außenminister konkret auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu steigern und um dieses Thema zu einer ständigen Forderung in der EU-Außenpolitik zu machen?

7.    Mit welchen Nicht-EU-Staaten finden derzeit EU-weite Verhandlungen über Rückführungsabkommen statt?

a.    Wie ist der jeweilige Verhandlungsstatus?

b.    Bitte um Auflistung der jeweiligen Termine.

c.    Bitte um Auflistung der jeweiligen Vertreter dieser Staaten.

d.    Wann sollen die jeweiligen Rückführungsabkommen abgeschlossen werden?

                                  i.    Bitte um Auflistung nach Vertragspartner und Zeitraum.

8.    Mit einigen Drittstaaten bestehen seit Jahren Verhandlungsmandate zum Abschluss von EU-Rückführungsbkommen. Die Verhandlungsführung liegt bei der Europäischen Kommission, wobei der Erfolg der Europäischen Kommission bei diesen Verhandlungen wesentlich von der Unterstützung und vom Druck der Mitgliedstaaten abhängt. Was unternimmt der Außenminister um diesen Prozess bzw. die Europäische Kommission bei den Verhandlungen zu unterstützen?

9.    Was unternimmt der Außenminister konkret, wenn Drittstaaten und deren in Österreich akkreditierte Botschaftsangehörige nicht kooperieren, sprich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, eigene Staatsbürger zurückzunehmen, nicht nachkommen?

a.    Welche Instrumente bestehen in diesem Zusammenhang?

b.     Wie werden sie eingesetzt?

10. Wie sieht die Kooperationsbereitschaft der afghanischen, nigerianischen, algerischen und marokkanischen Botschaft in Wien aus?

a.    Welche konkreten Maßnahmen setzt der Außenminister, um die Kooperationsbereitschaft oben genannter Staaten zu forcieren?

                                  i.    Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt?

                                ii.    Welche Maßnahmen sind noch geplant?

11. Wie oft wurde das diplomatische Instrument der Einbestellung/des Zitierens von Botschaftern angewandt?

a.    Welche Erfolge resultierten jeweils daraus?

b.    Wenn es nicht angewandt wurde: weshalb nicht?