10686/J XXV. GP

Eingelangt am 08.11.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in Graz

 

Im Jahr 2015 wurden in Österreich unfassbare 517.870 Delikte zur Anzeige gebracht. Dieser erschreckenden Zahl stand eine Aufklärungsquote von lediglich 44 Prozent gegenüber.

(Quelle: Bundeskriminalamt: Sicherheit Österreich 2015, abrufbar unter: http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/krim_statistik/2015/1342016_Web_Sicherheit__2015.pdf)

 

In der Steiermark kam es im selben Zeitraum zu erschreckenden 55.491 angezeigten Straftaten. Es konnten 28.788 vermeintliche Täter ermittelt werden, was einer Aufklärungsquote von knapp 50 Prozent entspricht. Die meisten strafbaren Handlungen wurden in der Stadt Graz (24.291) gemeldet.

(Quelle: Anfragebeantwortung 7437/AB vom 24.03.2016 durch das BMI zu der parlamentarischen Anfrage 7865/[XXV.GP])

 

Es ist schockierend, dass inzwischen schon jeder zweite Österreicher einmal Opfer einer Straftat war. 60 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass die Kriminalität im Land in den letzten zehn Jahren gestiegen ist und es in ihrer näheren Umgebung Gegenden gibt, die man nachts nicht alleine aufsuchen sollte. Die Bevölkerung fühlt sich immer unsicherer. 70 Prozent der Österreicher sehnen sich nach mehr Sicherheit und sind der Meinung, die Politik sollte sich vermehrt mit diesem Thema beschäftigen.

(Quelle:  IMAS Report – Sehnsucht nach Sicherheit [2013] abrufbar unter: http://www.imas.at/images/imas-report/2013/23_sehnsucht_nach_sicherheit.pdf)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gab es in Graz jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016)?

2.     Wie teilen sich diese Delikte jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016) auf die einzelnen Stadtbezirke und die jeweiligen Straftatbestände auf?

3.    Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote in Graz jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016)?

4.    Wie stellt sich die diesbezügliche Aufklärungsquote jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016) in den einzelnen Stadtbezirken aufgegliedert nach den jeweiligen Straftatbeständen dar?

5.    Wie viele Tatverdächtige konnten jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016) ausgeforscht werden, aufgegliedert nach Stadtbezirk, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel des Tatverdächtigen?

6.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung besser entgegenwirken zu können?