10688/J XXV. GP

Eingelangt am 08.11.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend strafrechtlich relevante Delikte in Bezug auf das Suchtmittelgesetz in Graz

 

Insgesamt erfolgten österreichweit letztes Jahr 32.907 Anzeigen wegen strafbarer Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG). Davon entfielen 10.510 auf fremde und 20.296 Anzeigen auf inländische Tatverdächtigte (in den restlichen Fällen blieben die Täter unbekannt). Bemerkenswert ist dabei, dass die Anzahl an Verfolgungshandlungen gegen österreichische Staatsbürger kontinuierlich gesunken, jene gegen Ausländer hingegen stetig gestiegen ist. So kamen 2006 auf einen ausländischen noch rund vier heimische Tatverdächtigte, im vergangenen Jahr waren es nur mehr knapp zwei.

 

Die Auswirkungen des Suchtmittelmissbrauchs auf unsere Gesellschaft sind so mannigfaltig wie gravierend. Aus volkswirtschaftlicher Sicht entstehen dem Staat enorme Kosten, insbesondere durch erhöhten Polizeiaufwand, Gerichtsverhandlungen und Drogentherapieangebote. Von einem sicherheitspolitischen Standpunkt aus betrachtet sind in zahlreichen Ballungsräumen ganze Stadtviertel vom Drogenhandel bzw. -konsum gezeichnet, worunter das individuelle Sicherheitsbedürfnis der dort lebenden Bürger enorm leidet. Am schwerwiegendsten sind jedoch die gesellschaftlichen Folgen, die der ausufernde Suchtmittelmissbrauch auf unsere Jugend hat.

 

Vor allem in der Stadt Graz ist eine zunehmende Drogenproblematik festzustellen. Die konkreten Auswüchse dieser Entwicklung gilt es deshalb entsprechend zu hinterfragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Straftaten in Bezug auf das Suchtmittelgesetz gab es in Graz jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016)?

2.     Wie teilen sich diese Delikte jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016) auf die einzelnen Stadtbezirke und die jeweiligen Straftatbestände auf?

3.    Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote in Graz jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016)?

4.    Wie stellt sich die diesbezügliche Aufklärungsquote jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016) in den einzelnen Stadtbezirken aufgegliedert nach den jeweiligen Straftatbeständen dar?

5.    Wie viele Tatverdächtige konnten jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Stichtag 31.10.2016) ausgeforscht werden, aufgegliedert nach Stadtbezirk, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel des Tatverdächtigen?

6.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz besser entgegenwirken zu können?