10695/J XXV. GP

Eingelangt am 08.11.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend außereuropäische Rückführungen 2015

 

Im Sicherheitsbericht 2015 der österreichischen Bundesregierung ist zu lesen:

 (…) Laut Innenministerium ist die Zahl der AsylwerberInnen im Vorjahr um 214,8% gegenüber 2014 gestiegen. In absoluten Zahlen heißt das, dass 88.151 Menschen im Jahr 2015 in Österreich um Asyl angesucht haben. 2014 waren es 28.064 Menschen. Ähnliche Anstiege gab es bei der Grundversorgung: 2015 waren 77.609 Menschen in der Grundversorgung, 2014 waren es 17.825. Laut Innenministerium wurden zwischen 1. September und 31. Dezember 2015 an Österreichs Grenzen 679.639 Fremde gezählt.

Österreich ist sowohl Ziel- als auch Transitland der illegalen Migration. 2015 verstärkte sich der Migrationsdruck und infolgedessen die Tätigkeit von Schlepperorganisationen. Dementsprechend wurden im Berichtsjahr 1.108 Schlepper aufgegriffen (2014: 511) und es wurden in weiterer Folge 72.179 (2014: 20.768) geschleppte Personen sowie 20.975 Personen (2014: 12.791), die rechtswidrig eingereist bzw. aufhältig waren, registriert.

Nicht alle Zuwanderer bleiben in Österreich, auch Rückführungen sind Teil der österreichischen Migrationspolitik. 2015 waren 5.152 freiwillige Ausreisen nachzuweisen, gegenüber 3.020 im Jahr 2014, was eine Steigerung um 71% bedeutet. Bei 3.750 Personen handelte es sich um eine unterstützte freiwillige Rückkehr, 893 Personen reisten auf andere Weise freiwillig aus, 569 nach einer Verbüßung der Strafhaft. Dazu kamen 3.203 zwangsweise Außerlandesbringungen, die sich in 1.904 Abschiebungen und 1.299 Dublin-Überstellungen aufteilten.“ (….)

 

Auf der Heimseite der Medienservicestelle ( http://medienservicestelle.at ) kann unter dem Titel „2015: 13.800 positive Asylentscheidungen“ der nachstehend auszugsweise wiedergegebene Text samt zugehörigen Grafiken abgerufen werden:

 

„In Österreich sind im vergangenen Jahr rund 90.000 Asylanträge gestellt worden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) traf 36.000 Asylentscheidungen. Knapp 14.000 Personen erhielten erstinstanzlich eine positive Entscheidung, weiteren 2.203 Flüchtlingen wurde subsidiärer Schutz gewährt. Für rund 60.000 eingegangene Asylanträge gibt es noch keine Entscheidung. Dies ging bei der am 19. Jänner 2016 präsentierten Jahresbilanz des BFA hervor.

90.000 Asylanträge

Im Jahr 2015 gingen drei Mal so viele Asylanträge ein wie im Jahr zuvor. So stellten im vergangenen Jahr rund 90.000 Personen einen Asylantrag, während es 2014 noch 28.000 waren. Ein Blick auf die Jahresantragszahlen der vergangenen 35 Jahre zeigt, dass seit den statistischen Aufzeichnungen des Innenressorts (seit 1980) noch nie ein ähnlich hohes Niveau an Asylanträgen in Österreich erreicht wurde.

Asylanträge 199 bis 2015Quelle: BM.I, eigene Darstellung

 (….)

Ausreisen stiegen um 40 Prozent

Ausreisen 2015 und 2014Im vergangenen Jahr reisten 8.365 der AntragsstellerInnen wieder aus Österreich aus. Im Vergleich zu 2014 entspricht das einem Anstieg von 40 Prozent. 5.087 Ausreisen erfolgten freiwillig, 3.278 zwangsweise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: BFA, eigene Darstellung


Von den „Außerlandesbringungen“, die zwangsweise erfolgten, entfielen 1.900 auf Abschiebungen und 1.378 auf Überstellungen nach der Dublin-Verordnung. Dies entspricht einem ähnlichen Niveau wie 2014 mit 1.327 Dublin-Überstellungen und 1.619 Abschiebungen. Die meisten „Dublin-Fälle“ wurden nach Ungarn, Polen und Italien überstellt.

Ausblick 2016

Insgesamt fasst BFA-Direktor Taucher das vergangene Jahr folgendermaßen zusammen: „Wir haben mit einem Drittel mehr Personal doppelt so viele Entscheidungen getroffen und hatten gleichzeitig drei Mal so viele Anträge“. Einen Rückgang erwartet Taucher für 2016 nicht. Sollte die Situation unverändert bleiben, geht Taucher von etwa 100.000 bis 120.000 Asylanträgen aus“

(…)

 

Die auf der Heimseite des BMI einsehbare Vorläufige ASYLSTATISTIK von Jänner bis zum August 2016 führt unter der Bezeichnung „Top 10 Antragsstärkste Nationen, Anträge und Entscheidungen von Jänner bis August 2016“ folgende Daten an:

Staatsangehörigkeit                        Anträge                     positive Entscheidung      

 

Afghanistan                          9.709                         929               

Pakistan                                2.005                            22               

Nigeria                                  1.207                              2               

 

Da den (laut Sicherheitsbericht 2015) 72.179 geschleppten Personen sowie 20.975 Personen, die rechtswidrig eingereist bzw. aufhältig waren, insgesamt also 93.154 Personen, nur ein kleiner Bruchteil, nämlich 2653 Personen, die zur Rückkehr ins Ausland verhalten werden konnte, gegenübersteht, aber mit etwa 100.000 bis 120.000 weiteren Asylanträgen für 2016 zu rechnen ist, muss davon ausgegangen werden, dass sich das Problem der Rückführungsunwilligkeit 2016 noch dramatischer darstellt als im Jahr zuvor.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

1.    Wie viele der 2015 durchgeführten 1.904 (laut Sicherheitsbericht 2015) Abschiebungen erfolgten in Länder außerhalb Europas?

2.    Wie viele Heimreisezertifikate wurden 2015 insgesamt beantragt?

3.    Wie viele davon für Staatsangehörige außereuropäischer Länder?

4.    Wie viele davon wurden von den angefragten Ländern tatsächlich ausgestellt?

5.    Mit welchen Ländern gab es Probleme mit den Heimreisezertifikaten?

6.    Warum gab es Probleme mit der Ausstellung?

7.    Wie viele Heimreisezertifikate haben Afghanistan, Pakistan Nigeria beziehungsweise Marokko 2015 ausgestellt?

8.    Wie viele zwangsweise Abschiebungen wurden 2015 – aufgegliedert nach Nationalitäten – durchgeführt?

9.     Wie viele afghanische Staatsbürger wurden 2015 zwangsweise abgeschoben?

10. Wie viele pakistanische Staatsbürger wurden 2015 zwangsweise abgeschoben?

11. Wie viele nigerianische Staatsbürger wurden 2015 zwangsweise abgeschoben?

12. Wie viele marokkanische Staatsbürger wurden 2015 zwangsweise abgeschoben?

13. Wie viele der 2015 durchgeführten zwangsweisen Abschiebungen erfolgten nach Afghanistan?

14. Wie viele der 2015 durchgeführten zwangsweisen Abschiebungen erfolgten nach Pakistan?

15. Wie viele der 2015 durchgeführten zwangsweisen Abschiebungen erfolgten nach Nigeria?

16. Wie viele der 2015 durchgeführten zwangsweisen Abschiebungen erfolgten nach Marokko?

17. Wie werden Sie Ihren Einfluss in der Bundesregierung nutzen, um Personen, die rechtswidrig nach Österreich eingereist bzw.in Österreich aufhältig sind, vermehrt zur Rückkehr ins Ausland anzuhalten?

18. Mit wie vielen Ländern verhandelt Österreich derzeit ein bilaterales Rücknahmeabkommen?

19. Wann werden diese in Kraft treten?

20. Mit wie vielen Ländern verhandelt die Europäische Union derzeit ein multilaterales Rücknahmeabkommen?

21. Wann werden diese in Kraft treten?

22. Bei welchen Ländern erscheint es Ihnen besonders dringend, ein Rücknahmeabkommen abzuschließen?

23. Was geschieht mit Personen aus Ländern ohne Rücknahmeabkommen, die rechtswidrig nach Österreich eingereist bzw. in Österreich aufhältig sind bis zum Abschluss eines solchen Abkommens?

24. Wie wurde bei den 5.152 freiwilligen Ausreisen, die der Sicherheitsbericht 2015 verzeichnet, überprüft, ob der einzelne Ausreisewillige tatsächlich in seinen Herkunftsstaat zurückkehrt?

25. Werden Sie künftig vermehrt auf eine europäische Kooperation im Rahmen von FRONTEX zur Durchführung von Abschiebungen drängen?

26. Werden Sie veranlassen, dass künftig bei Außerlandesbringungen biometrische Daten erhoben und europaweit gespeichert und abgeglichen werden, um eine Wiederkehr abgeschobener Personen mittels falscher Identität zu erschweren?