10696/J XXV. GP

Eingelangt am 08.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Volksgruppengelder auf Irrwegen

BEGRÜNDUNG

 

Die Gelder zur Förderung der Volksgruppen fallen seit Jahrzehnten konstant aus, sind aufgrund ihrer fehlenden Anpassung an die Inflation tatsächlich aber sehr viel geringer geworden. Die Volksgruppenorganisationen verfügen also Jahr für Jahr über weniger finanzielle Mittel und suchen auch in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern (zB bei Bildungsaufgaben beim Bundesministerium für Bildung) um Förderungen an. Dabei ist von Interesse, wie viele dieser Gelder wieder rückgefordert werden und unter welchen Bedingungen sogenannte „lebenden Subventionen“ gewährt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die Förderungen für Volksgruppenorganisationen in den Jahren 2013 – 2015 aufgegliedert jeweils auf die einzelnen Förderungsnehmer? (Mit der Bitte um eine vollständigen Liste).

 

2)    Wie hoch waren die Rückzahlungen dieser geförderten Volksgruppenorganisationen aufgegliedert auf die einzelnen Förderungsnehmer in den Jahren 2013 – 2015? (Mit der Bitte um eine vollständige Liste).

 

3)    Wofür wurden die Gelder, die 2013 – 2015 von Förderungsnehmern an das Bundesministerium zurückgezahlt wurden, verwendet? 

 

4)    Welchen Regelungen unterliegen sogenannte „lebende Subventionen“, also Förderungen von Personalkosten in den einzelnen Volksgruppenorganisationen?

 

5)    Wie viele sogenannte „lebende Subventionen“, also Förderungen von Personalkosten vergibt das Ministerium für die Förderung von Institutionen der Volksgruppen und nach welchem Schlüssel und  nach welchen Kriterien? 

 

6)    Werden „lebenden Subventionen“ auch für Personen mit einem anderen Vollzeit Beruf vergeben?

 

7)    Falls ja, welche Institutionen erhalten diese Subventionen in welchem Stundenausmaß?