10701/J XXV. GP

Eingelangt am 09.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Rädler
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Fluglärm über Bad Fischau-Brunn

 

Der Kurort Bad Fischau-Brunn steht für gute Luft, klares Wasser, Ruhe, Wald, Natur pur - alles was man braucht um gesund und ausgeglichen leben zu können.

Leider war das die Beschreibung des Ortes vor 1985, wo viele aus der lauten Großstadt für immer ihre Erholung in Bad Fischau- Brunn als Sommerfrischler suchten bzw. viele Familien sich dort mit dem Hauptwohnsitz ansiedelten.

Genau diese Basis der hohen Lebensqualität (Ruhe und Erholung) muss man wieder herstellen, denn zurzeit wird der Ort zunehmend durch den Flugverkehr der Militär- und Privatflüge gestört.

Seit Jahren - nämlich seit 1985 - wird der Kurort Bad Fischau-Brunn vorwiegend vom Fluglärm der Militärmaschinen und durch das Aufziehen der Segelflieger mit Motorflugzeugen derart geplagt, dass es unbedingt zu einer Entspannung der Lärmbelastung kommen muss.

Medizinische Studien zeigen, dass dauerhafter Lärm krank macht, das Herzinfarktrisiko bei dauerhaftem Lärm deutlich höher als in ruhigen Gebieten ist und Schlafstörungen, Bluthochdruck und vor allem mangelnde Konzentrationsfähigkeit bei Kindern Folgen von dauerhaftem Lärm sind.

Eine großangelegte Gesundheits-Studie des Bremer Mediziners und Epidemiologen Prof. Eberhard Greiser belegt einen starken Anstieg von gefährlichen Herz- Kreislaufkrankheiten und Schlaganfällen bei Fluglärm-Anwohnern.

Es stellt sich daher die Frage, wozu all diese Studien und Expertisen gut sein sollen, wenn man daraus keine Konsequenzen zieht.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie intensiv ist tatsächlich der militärische Flugbetrieb rund um Bad Fischau- Brunn in Stunden ausgedrückt pro Woche?

 

2.    Welche Tageszeiten werden primär für den militärischen Flugbetrieb in An­spruch genommen?

3.    Ist das militärische Aufkommen (Ausbildung und Übungen) wirklich in diesem Ausmaß erforderlich?

4.    Können diese Übungen und Ausbildungen nicht entsprechend auf alle militäri­schen Flughäfen Österreichs aufgeteilt werden?

5.    Weshalb werden die vereinbarten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (bestimmte Flugrouten einhalten, Mitteilung an die Gemeinde über die Übungen des Bundesheeres, gleichzeitige Übungen von Fallschirmspringern und Hubschraubern, usw.) nicht eingehalten?