10705/J XXV. GP
Eingelangt am 09.11.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften sowie nicht-religiösen Weltanschauungen
Aus der umfassenden Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die in Österreich gewährleistet ist, folgt das Gebot der konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität des österreichischen Staates. Dennoch kommt es in diversen Gesetzen zur Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und nicht-religiösen Weltanschauungen. Diese Anfrage soll die Faktenlage eruieren, um ein vollständiges Bild davon zu erhalten, welche gesetzlichen Bestimmungen im Wirkungsbereich des jeweiligen Ministeriums in diesem Zusammenhang bestehen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Wo in ihrem Wirkungsbereich kommt es zur Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften sowie nicht-religiösen Weltanschauungen?
2. Bitte um Auflistung der jeweiligen Rechtsgrundlage.