10709/J XXV. GP

Eingelangt am 09.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften sowie nicht-religiösen Weltanschauungen



 

Aus der umfassenden Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die in Österreich gewährleistet ist, folgt das Gebot der konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität des österreichischen Staates. Dennoch kommt es in diversen Gesetzen zur Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und nicht-religiösen Weltanschauungen. Diese Anfrage soll die Faktenlage eruieren, um ein vollständiges Bild davon zu erhalten, welche gesetzlichen Bestimmungen im Wirkungsbereich des jeweiligen Ministeriums in diesem Zusammenhang bestehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wo in ihrem Wirkungsbereich kommt es zur Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften sowie nicht-religiösen Weltanschauungen?

2.    Bitte um Auflistung der jeweiligen Rechtsgrundlage.