10718/J XXV. GP

Eingelangt am 09.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend originäre Erwerbsunfähigkeit

 

Die Problematik der mangelnden Vernetzung von Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder und anderseits das Problem der (verfrühten) und oftmals unrichtigen Feststellung von originärer Invalidität scheint in vielen Bundesländern nach wie vor ein ungelöstes Problem. Wichtige Stakeholder aus diesem Bereich bemängeln, dass die restriktive Abgrenzung des SMS und des AMS häufig außer Acht lässt, dass es immer mehr junge Menschen gibt, die zwar zur Zielgruppe des AMS zählen, dort aber nicht das richtige Angebot finden. Aus diesem Grund, scheinen viele dieser betroffenen Personen sodann an das „Kompetenzzentrum Begutachtung“ der PVA weiterverwiesen zu werden, um auf ihre Arbeitsfähigkeit hin überprüft zu werden. Es hat den Anschein, dass in vielen Fällen diese Gutachten den Betroffenen sodann fehlende Arbeitsfähigkeit sowie originäre Invalidität attestieren. Darüber hinaus wird zudem auch häufig das Wiedererlangen der notwendigen Leistungsfähigkeit ausgeschlossen. Dadurch haben die Betroffenen einerseits keinen Leistungsanspruch beim AMS bzw. SMS und andererseits keinen Anspruch auf Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Das ist vor Allem für Personen unter 27 Jahren, die bereits die anspruchsbegründenden sechs Beitragsmonate erworben haben, eine massive Benachteiligung. Betroffene werden dadurch in dauerhafte Abhängigkeit von sozialen Hilfen getrieben und es bleibt ihnen eine inklusive Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt auf Lebenszeit verwehrt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage



1.    Wie beurteilt das Ministerium die in der Begründung erörtere Problematik?

2.    Gibt es geplante Maßnahmen, um dieser Problematik gegenzusteuern?

a.    Wenn ja, welche sind das?

b.    Wenn ja, wann ist mit deren Einführung/ Umsetzung zu rechnen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

3.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 durch die jeweils zuständigen „Kompetenzzentren Begutachtung“ der PVA in den Bundesländern fehlende Arbeitsfähigkeit bzw. originäre Invalidität festgestellt? Bitte um differenzierte Darstellung nach Fallzahlen, Bundesländern und Begründung.

a.    In wie vielen dieser Fälle waren die Betroffenen unter 27 Jahren?

b.    In wie vielen dieser Fälle waren die Betroffenen unter 27 Jahren und hatten bereits die anspruchsbegründenden sechs Beitragsmonate erworben?

c.    Wie viele dieser Fälle wurden direkt durch das AMS dem jeweils zuständigen „Kompetenzzentrum Begutachtung“ der PVA zugewiesen?

4.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 durch die jeweils zuständigen „Kompetenzzentren Begutachtung“ der PVA in den Bundesländern fehlende Arbeitsfähigkeit bzw. originäre Invalidität festgestellt und zudem das Wiedererlangen der möglichen Leistungsfähigkeit ausgeschlossen? Bitte um differenzierte Darstellung nach Fallzahlen, Bundesländern und Begründung.

a.    In wie vielen dieser Fälle waren die Betroffenen unter 27 Jahren?

b.    In wie vielen dieser Fälle waren die Betroffenen unter 27 Jahren und hatten bereits die anspruchsbegründenden sechs Beitragsmonate erworben?

c.    Wie viele dieser Fälle wurden durch das AMS dem jeweils zuständigen „Kompetenzzentrum Begutachtung“ der PVA zugewiesen?

5.    Wie ist es zurechtfertigen, jungen Menschen jegliche Entwicklungs- und Rehabilitationsfähigkeit abzusprechen, und steht das nicht im Widerspruch zu den Artikeln 24, 26 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie  zum Grundsatz des lebenslangen Lernens?

6.    Erfolgt die Begutachtung ausschließlich nach medizinischen Kriterien oder werden entsprechend der ICF-Klassifikation der WHO (2001) auch Experten zur Beurteilung umwelt- und personenbezogener Faktoren (wie ZB.: Heil- und Sonderpädagogen, Arbeitspsychologen und Psychagogen) beigezogen?

a.    Wenn ja, welche Experten oder Berufsgruppen werden einbezogen und in welcher Form? Nach welchen Kriterien erfolgt die Gesamtbeurteilung und wie werden diese dabei gewichtet?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Gibt es ein einheitliches und bundesweites Beurteilungsraster für die Begutachtung durch das jeweils zuständige „Kompetenzzentrum Begutachtung“ der PVA?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieses.

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wäre es nicht zweckmäßig, die Begutachtung durch die „Kompetenzzentren Begutachtung“ der PVA nur auf den aktuellen Zustand einzuschränken?

a.    Aufgrund welcher Parameter bzw. Kriterien kann das Wiedererlangen der möglichen Leistungsfähigkeit durch den Begutachter festgestellt werden?

9.    Wie hoch war die Anzahl der unrichtigen Feststellungen  bzw. der Feststellungen, die geändert oder revidiert werden mussten durch die verschiedenen „Kompetenzzentren Begutachtung“ der PVA in den Bundesländern in den Jahren 2012,2013,2014 und 2015? Bitte um differenzierte Darstellung nach Fallzahlen, Bundesländern und Begründung.

10. Wie, wann und durch wen wird die Arbeit der „Kompetenzzentren Begutachtung“ der PVA in den Bundesländern evaluiert?

a.    In welchen Intervallen finden diese Evaluationen statt?

b.    Wann war die Letzte Evaluation?

c.    Welche Ergebnisse hat diese gebracht?

d.    Welche Änderungen bzw. Verbesserungen wurden aufgrund dieser Evaluation vorgenommen?

11. Ist geplant im Rahmen der „Ausbildungspflicht bis 18“ spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung zu etablieren, um dadurch eine inklusive Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu forcieren?

a.    Wenn ja, welche sind das? Bitte um differenzierte Darstellung der geplanten Angebote nach Anbieter und Bundesländern inklusive der zu erwartender Kosten.

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Wird im Rahmen der „Ausbildungspflicht bis 18“ auch eine weitere Beschulung von Schüler_innen mit  SPF möglich sein?

a.    Wenn ja, in welchem Rahmen und welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?