10726/J XXV. GP

Eingelangt am 09.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung“

Österreich ist gemäß TITEL II und III EUV im Rat der Europäischen Union und somit dem Hauptrechtsetzungsorgan mit je einem Vertreter auf Ministerebene vertreten. So ist es gängige Praxis, dass der jeweiligen Ratsformation entsprechend ein Fachminister bzw. ein Vertreter an den Ratssitzungen teilnimmt.

Gemäß Vertrags über die europäische Union wird der Rat gemeinsam mit dem  Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und fasst daher insbesondere Beschlüsse betreffend sekundäres Gemeinschaftsrecht wie Verordnungen oder Richtlinien, die entweder innerstaatlich direkt anwendbar oder im nationalen Recht entsprechend umzusetzen sind. Daher kommt gerade in diesem Bereich den Vertretern der Mitgliedstaaten die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung zu, die Interessen des jeweiligen Mitgliedstaates bestmöglich zu vertreten und entsprechende Änderungsvorschläge vorzubringen und durchzusetzen.

Neben der Beschlussfassung über sekundäres Gemeinschaftsrecht kommt aber auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Räte aufgrund ihrer politischen und richtungsweisenden Wirksamkeit große Bedeutung zu. Daher ist gerade auch in diesem Bereich aus Sicht Österreichs die Verhandlungsstärke und Durchsetzungskraft der Vertreter hinsichtlich Formulierungen, die die Interessen Österreichs widerspiegeln, von maßgeblicher Bedeutung.

Im Sinne einer Klärung der Intensität und Effektivität der Mitwirkung österreichischer  Vertreter an den Entscheidungen auf Europäischer Ebene - respektive im Rat der Europäischen Union - richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.    Zu welchen konkreten Tagesordnungspunkten jener Ratssitzungen, an denen Sie als ressortzuständige(r) Fachminister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter seit Beginn der XXV. Legislaturperiode teilgenommen haben, erfolgte von österreichischer Seite die Zustimmung und welche wurden jeweils abgelehnt?

2.    Zu welchen konkreten Vorschlägen über Richtlinien und Verordnungen erfolgte jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

3.    In welchen konkreten Fällen war als Beschlusserfordernis Einstimmigkeit, qualifizierte oder einfache Mehrheit erforderlich?

4.    In welchen konkreten Fällen gab es seitens Ihres Ressorts aufgrund inhaltlicher oder sonstiger Bedenken zu Vorlagen keine Zustimmung?

5.    Welche konkreten Änderungsvorschläge im Sinne der Interessen Österreichs zu Verordnungs- oder Richtlinienentwürfen haben Sie als ressortzuständige(r) Fachminister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter bzw. der Vertreter Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. in der jeweiligen Ratssitzung jeweils eingebracht?

6.    Mit welchen konkreten Änderungsvorschlägen konnte sich Österreich jeweils durchsetzen?

7.    Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchsetzen?

8.    In welchen konkreten Fällen haben Sie einer Vorlage (Richtlinie, Verordnung, Schlussfolgerungen, etc.) zugestimmt, obwohl die von Österreich gemachten Vorschläge nicht Berücksichtigung fanden?

9.    Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vorschlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung?

10.   Zu welchen konkreten Vorschlägen über Empfehlungen, Schlussfolgerungen etc. erfolgte in der jeweiligen Ratssitzung seit Beginn des Jahres 2012 jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

11.  Welche Änderungswünsche bzw. Kritikpunkte wurden seitens Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. bei der jeweiligen Ratssitzung diesbezüglich jeweils vorgebracht?

12.  In welchen der unter Frage 11 seitens Österreichs vorgebrachter Änderungswünsche oder Kritikpunkte konnten Sie sich jeweils durchsetzen?

13.  Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchsetzen?

14.  Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vorschlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung zu den entsprechenden Empfehlungen oder Schlussfolgerungen?

15.  Welcher Sach- bzw. Personalaufwand entstand durch die Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen des Rates seit Beginn der XXV. Legislaturperiode?