10744/J XXV. GP

Eingelangt am 09.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Neue Staatsbürger in Österreich

Im Jahr 2015 wurde insgesamt 8144 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Davon wurde 4455 Personen die Staatsbürgerschaft verliehen, welche schon  nach sechs Jahren einen gesetzlichen Einbürgerungsanspruch gemäß § 11a Abs. 4 Z 1 und 3 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) hatten, also Asylberechtigte oder in Österreich geborene Fremde.

Auszug aus dem StbG § 11a Abs 4:

(4) Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet und unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn

1.

ihm der Status als Asylberechtigter zukommt, sofern das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auf Anfrage mitteilt, dass weder ein Verfahren nach § 7 AsylG 2005 eingeleitet wurde, noch die Voraussetzungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens vorliegen;

2.

er im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), BGBl. Nr. 909/1993, ist;

3.

er im Bundesgebiet geboren wurde oder

4.

die Verleihung auf Grund der vom Fremden bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik liegt.

Diese Praxis scheint, im Gegensatz zu fast allen anderen EU-Staaten, eine Besonderheit darzustellen. Denn Österreich hat in diesem Zusammenhang auf sein Ermessen, wem es die Staatsbürgerschaft verleiht, generell verzichtet. Dies ist deshalb von vorrangig zu hinterfragen, da seit dem Jahr 2015 ein regelrechter Asylwerber-Ansturm über Österreich hereingebrochen ist, welcher gegenwärtig immer noch anhält. Ausschließungsgründe dieses Rechtsanspruchs sind zwar im Gesetz determiniert, doch eröffnet § 11a StbG andere Möglichkeiten - nachhaltige persönliche Integration bzw. Nachweis von Deutschkenntnissen auf hohem Niveau. Ausschlaggebend für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft scheint allein der Zeitablauf von sechs Jahren zu sein. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf den gesamten EU-Raum, da eine Staatsbürgerschaft auch eine Unionsbürgerschaft mitumfasst.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister  für Inneres folgende

Anfrage

1.      Wie vielen Personen wurde im Jahr 2016 bisher die Staatsbürgerschaft verliehen?

2.      Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufgrund des Rechtsanspruchs gemäß § 11a StbG die Staatsbürgerschaft verliehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Asylberechtigten und Kindern von Fremden, welche in Österreich geboren wurden?

3.      Haben Sie oder Ihr Ressort Aufzeichnungen darüber, wie viele Flüchtlinge, welche derzeit in Österreich aufhältig sind, die österreichische Staatsbürgerschaft anstreben, also in Österreich als Staatsbürger bleiben möchten?

4.      Wenn ja, wie viele Personen streben dies an?

5.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Haben Sie oder das BMI Analysen oder Statistiken erhoben (analog zum deutschen BAMF), welche eine „Vorschau" auf zu erwartende Einbürgerungen von Asylwerbern aufzeigt?

7.      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8.      Wenn nein, warum nicht?

9.      Hat Ihr Ressort Erhebungen dahingehend durchgeführt, in welchem Ausmaß eine österreichische Staatsbürgerschaft, welche nach sechs Jahren per Rechtsanspruch verliehen wird, Auswirkungen auf die Unionsbürgerschaft und somit auf die gesamte EU hat?

10.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

11.   Wenn nein, warum nicht?

12.   Haben Sie oder Ihr Ressort konkrete Pläne einer Novellierung des StbG 1985 im Zusammenhang mit § 11a StbG?

13.   Wenn ja, welche konkreten Pläne haben Sie und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

14.   Wenn nein, warum nicht?