10768/J XXV. GP

Eingelangt am 10.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die nationale Implementierung der reformierten Erneuerbaren
Energien Richtlinie (ILUC-Reform).

Nachdem auf EU-Ebene 2015 die Reform der Erneuerbaren Energien Richtlinie hinsichtlich der Nutzung von Agrotreibstoffen und der Berücksichtigung von
Indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) nach mehrjährigen Verhandlungen zu
einem Ergebnis gekommen ist, muss diese reformierte Richtlinie bis spätestens September 2017 in der nationalen Gesetzgebung Niederschlag finden.

Wesentliche Eckpunkte dieser Reform:

       Agrotreibstoffe der ersten Generation können nur zu 7 % für die Erreichung
der Erneuerbaren-Energien-Ziele angerechnet werden. Mitgliedsstaaten
können auch niedrigere Beimengungsquoten für Agrotreibstoffe der ersten Generation vorsehen.

       Indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) unterliegen einer Berichtspflicht
durch Treibstoffanbieter. Diese Agrotreibstoffe müssen aber nicht in den ausschlaggebenden Klimabilanzen berücksichtigt werden.

Momentan werden EU-weit rund 5 % Agrotreibstoffe der ersten Generation
beigemengt. Die Begrenzung auf 7 % lässt somit eine weitere Ausdehnung zu. Die
negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen können sich dadurch weiter verschärfen.

Die Europäische Kommission hat zudem festgelegt, dass sie Agrotreibstoffe der
ersten Generation nach 2020 nicht mehr fördern wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.    Setzt sich Ihr Ressort für die Begrenzung des Einsatzes von konventionellen Agrotreibstoffen auf unter 7 % ein?

a.    Wenn ja, auf welche Höhe?

2.    Wie hoch ist der derzeitige Anteil von konventionellen Agrotreibstoffen, die in Österreich in den Verkehr gebracht werden?


3.    Wie hoch ist der importierte Anteil von Agrotreibstoffen?

4.    Aus welchen Ländern wird welche Menge an Agrotreibstoffen bzw.
Rohstoffen für die Produktion von Agrotreibstoffen importiert? Bitte um
Auflistung für den Zeitraum ab 2013 nach Agrotreibstoffen bzw. Rohstoff und Herkunftsland.

5.    ln der reformierten Erneuerbaren Energien Richtlinie unterliegt der Einsatz
von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor neuen Mehrfachanrechnungsfaktoren (etwa E-Mobilität). Wie hoch ist damit der anrechenbare Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor derzeit?

6.    Setzt sich Ihr Ressort für das Auslaufen oder die Veränderung der
begünstigen Mineralölsteuersätze von Kraftstoffen mit einem Mindestanteil
von biogenen Treibstoffen ein? Wenn sich Ihr Ressort für die Veränderung einsetzt, weicher Steuersatz wird angestrebt?

7.    Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der begünstigen
Mineralölsteuersätze von Kraftstoffen mit einem Mindestanteil von biogenen Treibstoffen? Bitte um Auflistung pro Jahr von 2005 bis 2015.

8.    Wird sich Ihr Ressort auf EU-Ebene für ein Sub-Ziel für die Nutzung von Biokraftstoffen der 2. Generation einsetzen?

9.    Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Abfallhierarchie wird Ihr Ressort ergreifen?

10.  Welche Maßnahmen ergreift Ihr Ressort, damit der Einsatz von
Agrotreibstoffen nicht zu negativen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen - insbesondere in Entwicklungsländern
- führt?

11.  Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass der durch den Vertrag von Lissabon zugesicherten Politikkohärenz im Bereich der Erneuerbaren Energien Sorge getragen wird?

12.  Mit welchen anderen Fachressorts führen Sie zum Thema Agrotreibstoffe
einen inhaltlichen Austausch?

13.  Wird sich Ihr Ressort auf europäischer Ebene für eine umfassende Evaluierung der menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Erneuerbaren Energien Richtlinie einsetzen?

a.   Wenn ja, in welchen Gremien?

b.   Wenn nein, warum nicht?

14.  Wird sich Ihr Ressort auf europäischer Ebene für die Berücksichtigung aller relevanten Treibhausgasemissionen (insbesondere ILUC) in den - für die Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Ziele relevanten - Klimabilanzen einsetzen?