10768/J XXV. GP
Eingelangt am 10.11.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die nationale Implementierung der reformierten
Erneuerbaren
Energien Richtlinie (ILUC-Reform).
Nachdem auf EU-Ebene 2015 die Reform der
Erneuerbaren Energien Richtlinie hinsichtlich der Nutzung von Agrotreibstoffen
und der Berücksichtigung von
Indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) nach mehrjährigen
Verhandlungen zu
einem Ergebnis gekommen ist, muss diese reformierte Richtlinie bis
spätestens September 2017 in der nationalen Gesetzgebung Niederschlag
finden.
Wesentliche Eckpunkte dieser Reform:
•
Agrotreibstoffe der ersten
Generation können nur zu 7 % für die Erreichung
der Erneuerbaren-Energien-Ziele angerechnet werden. Mitgliedsstaaten
können auch niedrigere Beimengungsquoten für Agrotreibstoffe der
ersten Generation vorsehen.
•
Indirekte
Landnutzungsänderungen (ILUC) unterliegen einer Berichtspflicht
durch Treibstoffanbieter. Diese Agrotreibstoffe müssen aber nicht in den
ausschlaggebenden Klimabilanzen berücksichtigt werden.
Momentan werden
EU-weit rund 5 % Agrotreibstoffe der ersten Generation
beigemengt. Die Begrenzung auf 7 % lässt somit eine weitere Ausdehnung zu.
Die
negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen können sich dadurch
weiter verschärfen.
Die Europäische Kommission hat zudem
festgelegt, dass sie Agrotreibstoffe der
ersten Generation nach 2020 nicht mehr fördern wird.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an
den Herrn Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Setzt sich Ihr Ressort für die Begrenzung des Einsatzes von konventionellen Agrotreibstoffen auf unter 7 % ein?
a. Wenn ja, auf welche Höhe?
2. Wie hoch ist der derzeitige Anteil von konventionellen Agrotreibstoffen, die in Österreich in den Verkehr gebracht werden?
3. Wie hoch ist der importierte Anteil von Agrotreibstoffen?
4. Aus welchen Ländern wird welche Menge an
Agrotreibstoffen bzw.
Rohstoffen für die Produktion von Agrotreibstoffen importiert? Bitte um
Auflistung für den Zeitraum ab 2013 nach Agrotreibstoffen bzw. Rohstoff
und Herkunftsland.
5. ln der reformierten Erneuerbaren Energien Richtlinie
unterliegt der Einsatz
von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor neuen Mehrfachanrechnungsfaktoren
(etwa E-Mobilität). Wie hoch ist damit der anrechenbare Anteil von
erneuerbaren Energien im Verkehrssektor derzeit?
6. Setzt sich Ihr Ressort für das Auslaufen
oder die Veränderung der
begünstigen Mineralölsteuersätze von Kraftstoffen mit einem Mindestanteil
von biogenen Treibstoffen ein? Wenn sich Ihr Ressort für die
Veränderung einsetzt, weicher Steuersatz wird angestrebt?
7. Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der
begünstigen
Mineralölsteuersätze von Kraftstoffen mit einem Mindestanteil von
biogenen Treibstoffen? Bitte um Auflistung pro Jahr von 2005 bis 2015.
8. Wird sich Ihr Ressort auf EU-Ebene für ein Sub-Ziel für die Nutzung von Biokraftstoffen der 2. Generation einsetzen?
9. Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Abfallhierarchie wird Ihr Ressort ergreifen?
10. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Ressort,
damit der Einsatz von
Agrotreibstoffen nicht zu negativen menschenrechtlichen, sozialen und
ökologischen Auswirkungen - insbesondere in Entwicklungsländern - führt?
11. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass der durch den Vertrag von Lissabon zugesicherten Politikkohärenz im Bereich der Erneuerbaren Energien Sorge getragen wird?
12. Mit welchen anderen Fachressorts führen Sie
zum Thema Agrotreibstoffe
einen inhaltlichen Austausch?
13. Wird sich Ihr Ressort auf europäischer Ebene für eine umfassende Evaluierung der menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Erneuerbaren Energien Richtlinie einsetzen?
a. Wenn ja, in welchen Gremien?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Wird sich Ihr Ressort auf europäischer Ebene für die Berücksichtigung aller relevanten Treibhausgasemissionen (insbesondere ILUC) in den - für die Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Ziele relevanten - Klimabilanzen einsetzen?