10779/J XXV. GP

Eingelangt am 11.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Service-Entgelt bei Mehrfachversicherungen

 

Ein Großteil der krankenversicherten Personen muss jährlich ein Service-Entgelt für die e-card entrichten. Aufgrund der österreichischen Sozialversicherungsstruktur ist es möglich, bei unterschiedlichen Krankenversicherungsträgern gleichzeitig versichert - und damit mehrfachversichert - zu sein. Daher kann es diesen merfach versicherten Erwerbstätigen passieren, dass ihr Service-Entgelt auch mehr als einmal eingehoben wird.

Zwar besteht die Möglichkeit, dieses Service-Entgelt im Falle einer Mehrfachversicherung zurückzufordern. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb  ein Sozialversicherungssystem im EDV-Zeitalter außer Stande ist, Versicherten-Daten und damit auch die Information über ein möglicherweise bereits bezahltes Service-Entgelt, bereits vorab abgeglichen werden können. Damit würde man sich einerseits Kosten der Rückerstattungsbearbeitungen ersparen und andererseits auch die Mehrfachversicherten bürokratisch und finanziell zumindest geringfügig entlasten.

Wie schlecht es um eine automatische Datenübermittlung in diesem Bereich steht und mit welchen zusätzlichen bürokratischen Hürden Mehrfachversicherte konfrontiert sind, lässt sich aus einer Erläuterung zur Rückerstattung von Service-Entgelte auf der Internetseite der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse erahnen:

Wurde zu viel Service-Entgelt entrichtet (zB aufgrund einer Mehrfachversicherung zum Stichtag), hat die Gebietskrankenkasse eine Rückerstattung vorzunehmen. Der Dienstnehmer muss eine Bestätigung über das bereits entrichtete Service-Entgelt beibringen, da aus dem Bereich der Dienstgeber keine personenbezogenen Daten vorliegen. Dies kann in Form von Kopien der Lohnzetteln, auf dem die Einbehalte des Service-Entgelts ersichtlich sind oder in Form von gesonderten Bestätigungen durch den Dienstgeber erfolgen. Die Rückerstattung kann in jeder Dienststelle der Gebietskrankenkasse beantragt und vorgenommen werden.

Daraus ist erkennbar: Die Krankenkasse weiß offensichtlich nicht, wer überhaupt Service-Entgelt bezahlt hat. Den betroffenen Mehrfachversicherten wird ein unnötiger Mehraufwand umgehängt.

Aufgrund der Anfragebeantwortung 1730/AB XXV.GP ist auch offensichtlich, dass es bisher keine konkreten Daten der Sozialversicherungsträger zur Zahl der Mehrfachversicherten gab bzw. nur in einem nicht zufriedenstellendem Umfang. Dennoch können diese vorhandenen Daten Aufschluss darüber geben, wie viele Personen zu unrecht in mehrfacher Weise ein Service-Entgelt entrichteten und die Ausgaben nicht rückerstattet erhalten haben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele unselbstständig beschäftigte Personen mussten jährlich seit 2008 mehrfach Krankenversicherungsbeiträge aufgrund mehrfacher unselbstständiger Erwerbstätigkeiten, aufgrund einer weiteren selbstständigen Tätigkeit, oder dem gleichzeitigen Bezug einer Alterspension bezahlen? (jährlich, einzeln für jeden Krankenversicherungsträger, einzeln für alle Möglichkeiten von Mehrfachversicherungskonstellationen)

2.    Für wie viele versicherte Personen wurde ein Service-Entgelt für die e-card jährlich seit 2008 eingehoben? (jährlich, einzeln für jeden Krankenversicherungsträger)

3.    Wie viele versicherte Personen ließen sich seit 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung zu viel bezahlte Service-Entgelte für die e-card rückerstatten? (jährlich, einzeln für jeden Krankenversicherungsträger, der das Service-Entgelt rückerstattete)

4.    Liegen den einzelnen Krankenversicherungsträgern keine Informationen vor, falls bei ihnen Versicherte bei anderen Krankenversicherungsträgern ebenfalls versichert sind?

5.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Wenn nein, ist geplant eine solchen automatischen Informationsaustausch einzurichten

a.    wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

b.    wenn nein, weshalb nicht?

7.    Wenn ja, weshalb wird nicht automatisch das mehrfach entrichtete Service-Entgelt rückerstattet?

8.    Können einzelne Krankenversicherungsträger oder der Hauptverband technisch feststellen, wie viele und welche Versicherten mehr als einmal das Service-Entgelt für die e-card entrichtet haben?

9.    Wenn ja, wieso müssen dann bürokratisch Rückerstattungen beantragt werden?

10. Wenn nein, weshalb ist das nicht möglich?

11. Wenn nein, verfügt der Hauptverband über die Kompetenz dieses Problem zu lösen

a.    Wenn nein, welche (gesetzlichen) Veränderungen wären nötig, dass der Hauptverband diese Kompetenz hat einerseits feststellen kann, wie viele und welche Versicherte mehr als einmal das Service-Entgelt für die e-card entrichtet haben und andererseits die bürokratische Rückerstattung verhindert werden kann?

b.    Wenn ja, weshalb wurde dieses Problem noch nicht gelöst?