10798/J XXV. GP

Eingelangt am 15.11.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend FH Wiener Neustadt

 

 

Auf der Homepage der FH Wiener Neustadt werden in Kooperation mit dem BMI berufsbegleitende Studien angeboten.

Das 6-semestrige berufsbegleitende Bachelorstudium "Polizeiliche Führung" an der Fakultät Sicherheit wurde von der Fachhochschule Wiener Neustadt mit der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres entwickelt. Es ist ein international anerkanntes Bachelorstudium, das für Polizisten und Polizistinnen die Grundlage für die E1-/Offizierslaufbahn bildet und Studierenden aus dem privaten Sicherheitswesen offen steht.

Aufbauend auf den Kenntnissen über polizeiliche Interventionsstrategien und den entsprechenden rechtlichen Grundlagen wird Studierenden von theoretisch fundierten Praktikern und Praktikerinnen Führungskompetenz in methodischer Hinsicht wie auch im Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vermittelt. Integrative Projekte und polizeiliche Planspiele unterstützen den reflexiven Aneignungsprozess durch die Vernetzung der erworbenen Kompetenzen mit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Weitere Schwerpunkte der Ausbildung sind die Bereiche Recht, Einsatz und Führung sowie Sozialkompetenz und Betriebswirtschaft.

Studierende erhalten mit dieser speziellen Ausbildung das Rüstzeug für eine Karriere in der Exekutive und bei privaten Sicherheitsdiensten.

Der Studiengang "Polizeiliche Führung" umfasst neben allen relevanten Inhalten zum Thema Sicherheit auch betriebswirtschaftliche Themen, Planspiele, Persönlichkeitsentwicklung und Englisch.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher Grundlage kam die vertragliche Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der FH Wiener Neustadt zustande?


2.    Wurde auch mit anderen Hochschulen diese Möglichkeit der Zusammenarbeit diskutiert?

3.    Wenn ja, mit welchen Hochschulen?

4.    Auf welchen Präferenzen gründete die Entscheidung die FH Wiener Neustadt für diese Kooperation auszuwählen?

5.    Auf welchem Zeitraum wurde der Vertrag abgeschlossen?

6.    Welchen Leistungsumfang umfasst der Vertrag mit der FH Wiener Neustadt?

7.    Welche Kosten trägt das Bundesministerium für diese Kooperation, bei den Bachelor Absolventen jährlich in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

8.    Wie viele Bachelor Absolventen gab es jährlich, in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bei dieser Kooperation?

9.    Welche Kosten trägt das Bundesministerium für diese Kooperation, bei den Masterstudien Absolventen jährlich in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

10. Wie viele „Master“ Absolventen gibt es jährlich, in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bei dieser Kooperation?

11. Welche Kosten verursacht die Nachgraduierung bei den Bachelor Absolventen jährlich in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

12. Welche Kosten verursacht die Nachgraduierung bei den Master Absolventen jährlich in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

13. Wie viele E1 Beamte haben keine E1 Planstelle zum Stichtag 01.11.2016 (Bitte aufgliedern nach Bundesländern)?

14. Warum haben diese keine richtig zugeordnete Planstelle?

15. Wie viele Nachgraduierungen von E1 gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 (Bitte aufgliedern nach Bundesländern)?

16. Werden bzw. wurden über 55 jährige Polizeibeamte Nachgraduiert?

17. Wenn ja, warum?

18. Wenn ja, zu welchem Zweck wir diese Vorgehensweise fortgesetzt?

19. Entspricht es den Tatsachen, dass seitens des Bundeskanzleramtes die Einteilung eines Masters als LPD abgelehnt wird?

20. Für welche Aufgabenbereiche wird der Master ausgebildet?

21. Wie viele Absolventen im Masterstudienlehrgang gibt es bis zum Einlagen dieser Anfrage bei dieser Kooperation?

22. Wie viele dieser Absolventen wurden einer A1 Planstelle zugeordnet?

23. Wie viele Auszubildende starteten mit der Ausbildung bei dieser Kooperation im Jahr 2015?

24. Wie viele Auszubildende entsprechen den tatsächlichen Erfordernissen im Jahr 2015?

25. Wird die Zahl der Auszubildenden den tatsächlichen Erfordernissen angepasst?

26. Wenn, nein warum  nicht?

27. Wenn ja, wie?

28. Wie begründet sich die Zahl der Auszubildenden?

29. Ist der Studienlehrgangsleiter GenMjr Mag. Dr. Fischer, Msc auch stv. Direktor des Bundeskriminalamtes in der Bewertung E1/11?

30. Wenn ja, ist diese Beschäftigung Vollzeit?

31. Gibt es weitere Beamte des BMI die aufgrund verschiedener Tätigkeiten von der FH Wiener Neustadt beschäftigt oder bezahlt werden?

32. Wenn ja, wie viele?

33. Gibt es Erleichterungen im Dienstbetrieb, für Mitarbeiter des BMI die an der FH Wiener Neustadt diese Kooperationsausbildung absolvieren?

34. Wenn ja, welche?

35. Wenn nein, warum nicht?


36. Gibt es Erleichterungen im Dienstbetrieb, für Mitarbeiter des BMI die an einer regulären Universität studieren?

37. Wenn ja, welche?

38. Wenn nein, warum nicht?