10800/J XXV. GP

Eingelangt am 15.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Rückwirkende Auszahlung der Familienbeihilfe

 

Die ÖVP-Minister_innen Karamsin, Kurz und Schelling versuchen einen neuerlichen Anlauf um Zahlungen von Familienbeihilfe ins EU-Ausland einzudämmen. Dabei drängen sie bei der EU-Kommission auf eine Lösung. Der Grund dafür sind die immer weiter steigenden Ausgaben für Familienbeihilfe an im Ausland lebende Kinder. Diese Ausgaben stiegen in den letzten Jahren von 192 Millionen Euro im Jahr 2013 auf knapp 250 Millionen Euro im Jahr 2015 an.

Im Februar erläuterte Außenminister Kurz auch Teilaspekte, warum diese Zahlungen so hoch seien: "Im Jahr 2014 überwies Österreich 233 Millionen Euro an Familienbeihilfe für 24.500 im Ausland lebende Kinder von in Österreich aufhältigen EU-Ausländern. Das sind im Schnitt 760 Euro pro Kind und Monat. Dieser hohe Betrag kommt zustande, da die Familienbeihilfe teilweise auch rückwirkend für mehrere Jahre ausgezahlt wird." (Quelle: http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/politik/sn/artikel/kurz-will-familienbeihilfe-fuer-eu-auslaender-reduzieren/)

Diese durchschnittlichen monatlichen Zahlungen sind dementsprechend auf rückwirkende Zahlungen von bis zu fünf Jahren zurückzuführen. Diese rückwirkenden Zahlungen von bis zu fünf Jahren sind auf eine Gesetzesänderung im Jahr 1991 zurückzuführen, um Härtefälle zu vermeiden. Allerdings hat sich die Arbeitswelt seitdem beträchtlich geändert, sodass diese rückwirkenden Zahlungen aus vielfacher Hinsicht kritisch zu hinterfragen sind.

Dass gerade ein Großteil der hier kritisierten Zahlungen auf rückwirkende Ansprüche zurückzuführen ist, lässt die Frage offen, weshalb nicht an der Rückwirkung gearbeitet wird, anstatt die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Frage zu stellen. Dass die Rückwirkung kein Thema ist, zeigt auch die Anfragebeantwortung 9195/AB XXV. GP der Anfrage 9611/J XXV.GP.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie oft wurde Familienbeihilfe neu gewährt? (Jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

2.    In wie vielen Fällen gem. Frage 1 wurde die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt?

a.    für bis zu einem Jahr ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

b.    für 1-2 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

c.    für 2-3 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

d.    für 3-4 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

e.    für 4-5 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

3.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder insgesamt? (jährlich seit 2010)

4.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Familienbeihilfe, die rückwirkend für im Ausland lebende Kinder ausbezahlt wurde? (jährlich seit 2010)

a.    für bis zu einem Jahr ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

b.    für 1-2 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

c.    für 2-3 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

d.    für 3-4 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

e.    für 4-5 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2010, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

5.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Familienbeihilfe, die nicht rückwirkend für im Ausland lebende Kinder ausbezahlt wurde? (jährlich seit 2010)