10805/J XXV. GP

Eingelangt am 16.11.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „gestoppte“ Abschiebung in Matzleinsdorf (NÖ)

 

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete am 19.10.2016, dass die Abschiebung einer angeblich syrischen Familie nach Kroatien auf Grund des Protestes von etwa 70 Personen „gestoppt“ wurde und die Exekutivbeamten unverrichteter Dinge, aber unter demütigendem Applaus Beteiligter wieder abzogen.

 

 

Es ist absurd genug, dass manche Staaten ihre eigenen Staatsbürger nicht zurücknehmen möchten und somit eine Abschiebung erschweren. Erschreckend ist es jedoch, wie in Österreich das Prinzip der Rechtstaatlichkeit auf Grund des Drucks einer Minderheit politisch besonders „korrekter“ Personen nicht nur mit Füßen getreten, sondern wie in diesem Fall sogar schlichtweg ausgesetzt wird, was der „Ortschef“ der besagten Gemeinde laut „Heute“-Artikel noch begrüßte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Gab und gibt es eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung für die in diesem Artikel genannte Familie, bzw. deren Angehörigen?

2.     Wenn ja zu 1.: Galt diese für alle Familienangehörigen?

3.     Wenn ja zu 1.: Bis wann hatten/ haben diese Österreich zu verlassen?

4.     Wenn ja zu 1.: Wieso wurde diese Rückkehrentscheidung laut des „Heute“-Artikels nicht vollzogen?

5.     Wie viele Beamte waren dahingehend insgesamt eingesetzt?

6.     Wurden die eingesetzten Beamten in ihrer Vollzugstätigkeit behindert?

7.     Wenn ja zu 6.: In welcher konkreten Form?

8.     Wurden die eingesetzten Beamten durch Angehörige der abzuschiebenden Familie, oder sonstige Personen im Rahmen ihrer Amtshandlung bedroht oder auf andere Weise unter Druck gesetzt, um von ihrer Vollzugstätigkeit Abstand zu nehmen?

9.     Wenn ja zu 8.: Wurden gesetzwidrige Handlungen gegen das Vollzugshandeln der Beamten gesetzt?

10.  Wenn ja zu 9.: Wurden diese zur Anzeige gebracht?

11.  Wenn ja zu 10.: Wie viele Anzeigen wurden erstattet?

12.  Wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt?

13.  Wenn ja zu 12.: Bei wie vielen Personen wurde die Identität festgehalten?

14.  Wenn ja zu 1.: Bis wann wird die Rückkehrentscheidung im Sinne der Glaubwürdigkeit des österreichischen Rechtsstaates vollzogen?