10831/J XXV. GP

Eingelangt am 18.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm, Nurten Yilmaz

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gründe für unterschiedliche Verfahrensdauer in den Bundesländern Österreichs

Seit Jänner 2016 wurden in Österreich zum Stichtag 30. September

34.657 Asylanträge eingebracht. Von diesen 34.657 Anträgen wurden

28.298 Personen zum Verfahren zugelassen. Zudem wurden 2016 bisher auch

8.603 Verfahren zugelassen, in denen die Asylantragsstellung bereits 2015 erfolgte. Die Zulassung zum Verfahren hat die Folge, dass in Österreich eine inhaltliche Prüfung durchgeführt wird und Österreich daher zur Führung des Asylverfahrens zuständig ist. Diese Zulassung gibt den Betroffenen aber noch keine Klarheit darüber wann das Verfahren abgeschlossen sein wird. Berichte aus den verschiedenen Bundesländern weisen darauf hin, dass die Verfahrenslänge stark variiert.

Theoretisch sollte innerhalb von sechs Monaten (jeweils 1. Instanz und Beschwerdeinstanz) eine Entscheidung getroffen werden. In der Praxis kommen Verfahrensdauern von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren vor.

Beispielsweise wartet derzeit ein Flüchtling aus dem Irak seit über einem Jahr auf eine Entscheidung in seinem Verfahren in Oberösterreich, während sein Bruder mit einer fast identen Fluchtgeschichte in Wien schon längst sein Verfahren (mit positivem Asylbescheid) abgeschlossen hat. Manche warten schon 3 Jahre auf die Entscheidung des BFA. Innerhalb dieses Verfahrens warten Flüchtlinge teilweise mehr als ein Jahr auf ihr erstes Interview.

 

NGOs, Organisationen der Zivilgesellschaft und - nicht zuletzt - MigrantInnen haben Anspruch auf transparente und detaillierte Informationen über die Länge von Asylverfahren. Trotz der immer wieder berichteten überlangen Verfahrensdauer sind die veröffentlichten Informationen über die Verfahrenslänge des Innenministeriums spärlich. Die monatlich veröffentlichte „Asylstatistik“ des Bundesministeriums für Inneres gibt beispielsweise keine nach Bundesländern gegliederte Auskunft über die Länge von Asylverfahren oder die Erledigungsdauer bei Dublin III Verfahren oder beschleunigten Verfahren.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.        Wie lange dauert ein durchschnittliches Asylverfahren in Österreich (aufgeschlüsselt nach Regionaldirektionen und Außenstellen)?

2.        Warum werden diese Informationen nicht in der monatlichen Veröffentlichung der Asylstatistik miteinbezogen?

3.        Mit wie viel Personal sind die verschiedenen Regionaldirektionen und Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zur Prüfung von Asylanträgen ausgestattet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

4.        Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Unzulässigkeitsentscheidungen aufgrund der Dublin III Verordnung?

5.        Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in inhaltlichen Verfahren in 1. Instanz, aufgeschlüsselt nach Regionaldirektionen?

6.        Wie lange dauert ein inhaltliches Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht?

7.        Sind Maßnahmen in Planung/bereits umgesetzt, um die gravierenden Unterschiede in der Verfahrensdauer abzustellen?