10860/J XXV. GP

Eingelangt am 22.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Überweisungen aus dem GSBG an Krankenfürsorgeanstalten

 

Gemeinden in Österreich haben die Möglichkeit, ihre Landesbeamten und Bediensteten in einer sog. "Krankenfürsorgeanstalt" (KFA), bzw, einer "Krankenfürsorge", "Kranken- und Unfallfürsorge" oder "Krankenfürsorgeeinrichtung" (siehe B-KUVG § 2: Ausnahmen von der Krankenversicherung) speziell zu versichern. Diese Krankenfürsorgeanstalten sind nicht in den Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingebettet. Der Bund hat keinerlei Einsicht in die Zahlen und Vorgänge innerhalb dieser Anstalten und keinerlei Steuerungsmöglichkeiten.

Die strukturelle Ungerechtigkeit besteht darin, dass sich diese Art von Krankenversicherungsträger tendenziell Besserverdienende mit niedrigerem Gesundheitsrisiko versichert, welche gerade wegen dieses niedrigen Risikos großzügigere Versicherungsleistungen genießen als jene Mitbürger, die in den Gebietskrankenkassen versichert sind. Dies widerspricht dem Prinzip der Solidarität genauso wie den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, auf welchen das Gesundheits- und Pflegesystem in Österreich basieren muss. Diese KFA stellen auch eine unmoralischer Ausnutzung des § 2 Abs. 1 B-KUVG dar, welcher vorschreibt, dass diese ausgenommenen Krankenversicherungsträger zumindest gleichwertige Leistungen wie die Gebietskrankenkassen anbieten müssen. Zudem besteht die Frage, wie viel der Steuerzahler zu diesen ausgenommenen Krankenversicherungen finanziell beitragen muss.

Im aktuellen BVA-E 2017 sind Überweisungen im Rahmen des GSBG an diese Krankenfürsorgeanstalten und -einrichtungen eingeplant. Diese Zuschüsse sind enthalten in den GSBG-Zahlungen, die laut BVA-E 2017 EUR 2,2 Milliarden (UG 16: Budget 16.01.03) betragen. Die genannten EUR 2,2, Milliarden fließen an Sozialversicherungsträger, Krankenfürsorgeanstalten und andere. Auf Nachfrage im Budgetausschuss zu UG 24 Gesundheit an das BMGF konnte nicht beantwortet werden, wie groß der Anteil der Zahlungen an die einzelnen KFA ist. Das ist insbesondere besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass nicht einmal das BMGF Kontrolle und Überblick über die Geldflüsse an diese KFA hat. Das BMGF verwies ausdrücklich auf das Ministerium für Finanzen, welches diese Frage beantworten könne.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie groß war der finanzielle Zuschuss aus GSBG-Zahlungen (Gesamtvolumen 2,2 Milliarden Euro) an die KFA insgesamt? (In Euro)

2.    Wie verteilen sich diese Gelder auf die einzelnen KFA? (Bitte um Auflistung der einzelnen KFA und in Euro)

3.    Aus welchem der drei Konten unter UG 16.01.03 werden diese Zahlungen getätigt?

4.    Wie stellt das BMF sicher, dass dem BMGF gesundheitsrelevante Zahlungsströme zur Kenntnis gelangen?

5.    Wie erfolgt eine ministerielle Zusammenarbeit in diesem Fall?

6.    Welche Umstände rechtfertigen Zahlungen an Trägerorganisationen, die weder der Kontrolle, der Aufsicht noch der Steuerung durch den Bund unterliegen?