10914/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgenutzung der Liegenschaft 1010 Wien, Himmelpfortgasse 8

Im Jahr 2013 wurde die Liegenschaft 1010 Wien, Himmelpfortgasse 8 (ehemaliges Winterpalais des Prinzen Eugen) vom Bund der Österreichischen Galerie Belvedere zur Nutzung überlassen und in Folge auch in die Anlage A des Bundesmuseen-Gesetzes aufgenommen. Mit Ende des Jahres 2016 soll das Winterpalais an das Bundesministerium für Finanzen zurückgestellt und der betreffende 2. Zusatz zum Überlassungsvertrag vom 21. März 2001 zwischen dem Bund und der Österreichischen Galerie Belvedere einvernehmlich aufgelöst werden.

Die vorangegangene Renovierung des Winterpalais wurde mit 70 Mio Euro veranschlagt. Gekostet hat die Generalsanierung schlussendlich 135,77 Mio Euro. Verursacht wurden die Mehrkosten laut Rechnungshofbericht durch umfangreiche, in der Bauphase veranlasste Projektänderungen. Zusätzliche Kosten fielen an, als das Finanzministerium entschied, die Liegenschaft als Museum zugänglich zu machen. Nach nur wenigen Jahren des Museumsbetriebes wird das Winterpalais an das Finanzministerium zurückgestellt. Wie das Finanzministerium das Winterpalais nun nutzen will, ist bis dato nicht bekannt. Die kostenintensive Museumsadaptierung scheint damit doppelt ineffizient.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde die Entscheidung über die Zurückstellung an das Finanzministerium getroffen?

2.    Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurde die Österreichische Galerie Belvedere über die zukünftige Nutzung der Liegenschaft informiert?

3.    Aus welchen Gründen soll die Liegenschaft künftig nicht mehr als musealer Ausstellungsort genutzt werden?

4.    Wie will das Ministerium für Finanzen die Liegenschaft 1010 Wien, Himmelpfortgasse 8 ("Winterpalais") nach der Zurückstellung nutzen?

5.    Liegt ein Nutzungskonzept vor?
a. Wenn ja, werden Adaptierungsarbeiten nötig sein?
b. Wenn ja, was wurde für diese Adaptierungsarbeiten veranschlagt?