10923/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Franz, Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Verwirrung rund um die Datenlage zu PID und Eizellenspende

 

 

Die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes, mit der u.a. die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Eizellspende bedingt zugelassen wurde, trat am 24.02.2015 in Kraft. Ebenfalls mehrheitlich beschlossen wurde hierzu eine Entschließung (62/E), wonach die Schaffung eines Registers über Samen- oder Eizellspenden ebenso zu prüfen sei, wie eine weitere Datenerhebung zur Gewährleistung der Qualitätssicherung. Die Prüfergebnisse sollen möglichst innerhalb von zwei Jahren vorliegen.

 

Die Frage, wann denn nun mit Ergebnissen dieser Prüfung zu rechnen sei, erklärte die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in der Anfragebeantwortung (8341/AB): „Die Ergebnisse werden fristgerecht dem Nationalrat vorgelegt werden.“ Die dementsprechende zweijährige Frist nach Inkrafttreten (laut Entschließung 62/E) endet im Februar 2017.

 

Die Frage, wann mit einem Register hinsichtlich Eizellenspende zu rechnen sei, wurde in 9447/AB mit „Herbst 2017“ beantwortet, während medial „Anfang 2017“ verbreitet wurde („Standard“, 13.01.2016).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wann ist mit den Prüfergebnissen gemäß der Entschließung des Nationalrats 62/E zu rechnen?

2.    Ist ein Register hinsichtlich Eizellenspende- unabhängig von den Prüfergebnissen gemäß der Entschließung 62/E-geplant?

a) Wenn ja, wann kann damit gerechnet werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Gemäß § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz haben die ärztlichen Leiter der Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt werden, die Daten bis 31.03. des folgenden Kalenderjahres an die Gesundheit Österreich GmbH zu melden. Die Gesundheit Österreich GmbH hat jeweils bis 30. September eine Auswertung dieser Daten vorzunehmen. Hat die Gesundheit Österreich GmbH diese Auswertung fristgerecht vorgenommen?